Die Errichtung eines eigenhändigen Testaments setzt voraus, dass nicht nur die Unterschrift, sondern auch der gesamte darüber befindliche Text per Hand geschrieben wird. Sie müssen Ihren letzten Willen weder in Schönschrift ohne Rechtschreibfehler noch auf besonderem Papier niederlegen. Ihr eigenhändig verfasstes Testament müssen Sie aber
- persönlich schreiben
Ihr Testament ist eine Urkunde, die Sie persönlich mit der Hand schreiben müssen. Nur dann ist sie wirksam.
Nicht wirksam ist ein Testament, das
- von einer anderen Person geschrieben und nur von Ihnen unterzeichnet wurde (Ausnahme: gemeinschaftliches Testament von Ehegatten)
- mit der Schreibmaschine oder am Computer geschrieben wurde
- auf Tonband gesprochen oder als Film gedreht wurde.
In diesen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die Sie mit dem Testament ja gerade außer Kraft setzen wollten.