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Wonach suchen Sie?

Kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Schnelles Geld

Haben Sie geerbt und möchten schnell über liquide Mittel verfügen? Dann verkaufen Sie doch Ihren Erbteil. Einiges müssen Sie aber beachten.

Businessleute sind bei einem Meeting.

Rechtsfrage des Tages:

Gerade wenn Sie gemeinsam mit anderen eine Erbschaft antreten, kann die Abwicklung des Erbfalls schon eine ganze Zeit dauern. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anteil zu verkaufen. Worauf müssen Sie achten?

Antwort:

Gleichgültig, ob Sie Alleinerbe sind oder zu einer Erbengemeinschaft gehören: Sie können Ihren Erbteil verkaufen und so häufig schneller an Geld kommen. Gibt es neben Ihnen aber andere Erben, haben diese ein Vorkaufsrecht. Und auch hinsichtlich des Vertrages müssen Sie so einiges beachten.

Wenn der Erbfall eintritt

Auch wenn mit dem Erbfall meist der Verlust eines nahestehenden Menschen einhergeht, ist der Vermögenssegen meist willkommen. Bis Sie aber wirklich über Ihr Erbe verfügen können, kann es eine gewisse Zeit dauern. Gerade in einer Erbengemeinschaft können unterschiedliche Interessen zu Konflikten führen und die Verwertung des Erbes verzögern.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Zuerst die Miterben

Sowohl als Alleinerbe als auch als Miterbe in einer Erbengemeinschaft können Sie Ihren Erbteil verkaufen. Als Erbengemeinschaft bilden Sie jedoch eine Art Zwangsgemeinschaft und können nur zusammen über das Erbe entscheiden. Auch als Teil einer Erbengemeinschaft können Sie Ihren Anteil verkaufen, Ihre Miterben haben aber ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass diese die Möglichkeit bekommen müssen, den Erbteil von Ihnen zu erwerben.

Erst verkaufen, dann anbieten

In der Praxis bedeutet das Vorkaufsrecht, dass Sie zunächst einen Käufer finden und mit diesem einen notariellen Vertrag abschließen. Dann haben Ihre Miterben zwei Monate lang Zeit, in den Vertrag einzutreten und den Erbteil statt des eigentlichen Käufers zu erwerben. Einen finanziellen Nachteil haben Sie dadurch nicht: Entweder Sie bekommen den Kaufpreis vom Käufer oder von Ihrem Miterben, sofern dieser in den Vertrag eintritt. Allerdings kann dieser Umstand die Suche nach einem Käufer erschweren.

An wen verkaufen?

Potenzielle Käufer gibt es verschiedene. Sie können Ihren Erbteil gleich Ihren Miterben anbieten oder Sie schauen in Ihrem privaten Umfeld. Außerdem gibt es professionelle Investoren, die am Ankauf von Erbteilen interessiert sind.

Wert des Erbes

Etwas schwieriger kann es werden, den Wert des Erbteils zu ermitteln. Die Höhe Ihres Anteils können Sie durch den Erbschein nachweisen. Wie viel Geld aber tatsächlich im Erbe für Sie steckt, muss bestimmt werden. Dabei müssen Sie den gesamten Wert der Erbschaft in Form von Immobilien, Schmuck oder Bankvermögen auflisten und diesem die Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Schulden gegenüberstellen. Die Differenz stellt den Wert des Erbes dar. Da für den Käufer stets das Risiko besteht, dass später noch weitere Verpflichtungen auftauchen, ist ein prozentualer Abschlag vom Wert für die Bestimmung des Kaufpreises üblich.

Zum Notar

Der Verkauf eines Erbteils kann nur mittels notariellen Kaufvertrags erfolgen. Dort schließen Sie dann auch einen Übertragungsvertrag ab, der die tatsächliche Übertragung des Erbteils vollzieht.

Gut zu wissen

Obwohl Sie Ihren Erbteil verkauft haben, haften Sie im Außenverhältnis weiter für Verbindlichkeiten. Wer also eine Forderung an das Erbe hat, kann sich weiterhin an Sie wenden. Gegenüber dem Käufer haben Sie dann einen Freistellungsanspruch.

Die leidigen Steuern

Eine Erbschaftssteuer fällt beim Verkauf in der Regel nicht an. Allerdings können Steuervorteile wie Freibeträge verloren gehen. Je nach Erbschaft können auch Spekulationssteuer und eine Einkommenssteuer anfallen. Erkundigen Sie sich unbedingt vor einem Verkauf, was auf Sie zukommt.

Stand: 17.09.2025

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