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Von wem erben adoptierte Kinder?

Neue Eltern

Wird ein Kind adoptiert, entstehen neue Verwandtschaftsverhältnisse. Und damit auch andere erbrechtliche Regeln. Wie sehen diese aus?

Die Familie lässt sich die Füße vom Kamin wärmen.

Rechtsfrage des Tages:

Manchmal erfüllt sich der Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege. Oder Eltern entscheiden sich aus anderen Motiven zu einer Adoption. Und so wächst eine neue Familie zusammen. Wie sieht es aber mit dem Erbrecht aus?

Antwort:

Sie können Ihre Erben in einem Testament oder Erbvertrag benennen oder auch ausschließen. Tun Sie dies nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Vereinfacht ausgedrückt erben die Kinder nach dem Versterben der Eltern das Familienvermögen. Ob adoptierte Kinder die gleichen Erb- und Pflichtteilsansprüche haben wie leibliche Kinder, kommt auf den Zeitpunkt der Adoption an. Entscheidend ist nämlich, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist. Und auch die leiblichen Eltern der Adoptivkinder können noch eine Rolle spielen.

Von wem erben leibliche Kinder?

Leibliche Kinder sind gesetzliche Erben nach den Eltern. Ohne testamentarische Regelung tritt das Kind neben dem überlebenden Ehegatten und gegebenenfalls Geschwistern in das Erbe ein. Da es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, bedarf es keiner besonderen Willensbekundung. Außerdem kommen weitere mögliche Erbansprüche gegenüber anderen Verwandten in Betracht, zum Beispiel wenn die Eltern nicht mehr leben gegenüber den Großeltern.

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Ein Teil ist Pflicht

Jeder hat die Möglichkeit, nach seinen Wünschen Erben einzusetzen oder von der Erbschaft auszuschließen. Dies kann in einem Testament als letztwillige Verfügung oder in einem Erbvertrag erfolgen. Werden Kinder enterbt, haben sie regelmäßig einen Pflichtteilsanspruch, welcher der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Dieser Pflichtteilsanspruch kann nur in Ausnahmefällen verwirkt sein.

Von wem erben adoptierte Kinder?

Eine Adoption hat nicht nur emotionale, sondern auch weitreichende rechtliche Folgen. So erlischt bei der Adoption minderjähriger Kinder beispielsweise das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern. Hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge als auch des Pflichtteils gilt für adoptierte Kinder nichts anderes als für leibliche. Allerdings müssen Sie zwischen der Adoption Minderjähriger und Erwachsener unterscheiden. Denn das Alter spielt eine Rolle bei der Frage, gegenüber wem ein Erbanspruch besteht.

Adoption minderjähriger Kinder

Minderjährige adoptierte Kinder haben die gleiche rechtliche Stellung wie der leibliche Nachwuchs. Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern des Kindes erlischt. In der Folge ist ein adoptiertes Kind ebenso erbberechtigt wie ein leibliches Kind gegenüber den Adoptiveltern und anderen Verwandten der neuen Familie. Leben in einer Familie sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder, haben alle die gleiche rechtliche Stellung als Erbe. Das gilt übrigens auch gegenüber den anderen Verwandten. Adoptivkinder können neben leiblichen Kindern beispielsweise auch Tanten und Onkel oder Großeltern beerben.

Pflichtteil auch für Adoptivkinder?

Gleiches gilt für den Pflichtteilsanspruch. Haben Sie beispielsweise ein Berliner Testament aufgesetzt, haben Sie sich unter Ausschluss Ihrer Kinder als gegenseitige Alleinerben eingesetzt. Ihre Kinder, egal ob adoptiert oder leiblich, haben aber einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem überlebenden Ehegatten.

Gut zu wissen

Von den leiblichen Eltern oder Verwandten kann das adoptierte Kind nichts mehr erben. Mit der Adoption ist das gesetzliche Erbrecht zu den leiblichen Eltern erloschen. Diese können aber ihre zur Adoption freigegebenen Kinder testamentarisch als Erben einsetzen.

Adoption vom neuen Gatten

Eine Besonderheit besteht, wenn ein Kind nur von einem Elternteil adoptiert wird, also zum Beispiel dem neuen Ehemann der Mutter. Dann hat das minderjährige Kind einen Erbanspruch gegenüber der Mutter und dem Adoptivvater. Außerdem bleibt der Erbanspruch gegenüber den anderen leiblichen Verwandten bestehen. Kein Anspruch besteht mehr gegenüber dem anderen leiblichen Elternteil, das zur Adoption freigegeben hat.

Adoption Volljähriger

Nicht immer sind Kinder minderjährig, wenn sie adoptiert werden. Die Gründe für die Adoption Erwachsener können vielfältig sein. Bei der Adoption volljähriger Adoptivkinder erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Angehörigen nicht. Es kann von den Adoptiveltern und den leiblichen Eltern erben. Gegenüber anderen Verwandten der adoptierenden Eltern hat das erwachsene Adoptivkind hingegen keinen Erbanspruch. Die Adoption eines Erwachsenen kann insbesondere im Hinblick auf die günstigere Steuerklasse und die höheren Freibeträge sinnvoll sein.

Stand: 15.10.2025

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