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Erbe richtig ausschlagen

Fristen einhalten

Erbschaft klingt nach unverhofftem Geldsegen. Was aber tun, wenn Sie Schulden erben? So schlagen Sie ein überschuldetes Erbe richtig aus.

Erbe richtig ausschlagen

Rechtsfrage des Tages:

Eine Erbschaft klingt zunächst verlockend. Aber nicht immer ist damit ein warmer Geldregen verbunden. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen wollen?

Antwort:

Wer an eine Erbschaft denkt, träumt meist von Geld, Immobilien und Wertsachen. Was viele nicht wissen: Erben müssen auch die Schulden des Erblassers übernehmen. Und daher ist es keine Seltenheit, dass ein Nachlass überschuldet ist. Als Erbe haben Sie aber die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Dafür müssen Sie einige formelle Dinge beachten und auch überlegen, wer nach Ihnen dran ist. Sonst erben vielleicht Ihre Kinder den Schuldenberg.

Ganz oder gar nicht

Als Erbe treten Sie in viele Rechtspositionen des Verstorbenen ein. Sie erhalten das Bargeld, das Haus, den Schmuck und andere Vermögensgegenstände. Zusätzlich müssen Sie sich aber auch um den Hausrat kümmern, Verträge kündigen und die aufgelaufenen Schulden des Erblassers übernehmen. Dabei kann sich ergeben, dass der Schuldenteil das Vermögen teils weit übersteigt. Dann zahlen Sie nur für den wohlgemeinten Nachlass. Sie haften sogar mit Ihrem persönlichen Vermögen. Wollen Sie die Erbschaft ausschlagen, geht das nur ganz oder gar nicht. Es ist nicht möglich, dass Sie sich nur die Rosinen rauspicken und den Schuldenteil der Erbschaft ablehnen. Schlagen Sie aus, erhalten Sie gar nichts. Umgekehrt müssen Sie dann aber auch nicht für die Schulden geradestehen.

Zeitpunkt der Ausschlagung

Rein vorsorglich können Sie eine Erbschaft nicht ausschlagen. Zunächst muss der Erblasser verstorben sein. Außerdem müssen Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass Sie Erbe geworden sind. Wurden Sie in einem Testament bedacht, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung über die Eröffnung des Testaments. Hat der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, erfolgt die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge. Und hierbei müssen Sie aufpassen. Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, wird Ihre Kenntnis von der Erbschaft unterstellt. Eine amtliche Benachrichtigung erhalten Sie nicht.

Achtung Frist!

Wichtig ist dieser Zeitpunkt, da Sie für die Erbausschlagung eine bestimmte Frist einhalten müssen. Diese beträgt sechs Wochen nach dem Ableben des Erblassers und Ihrer Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Natürlich ist es schwierig, sich nach dem Tod eines geliebten Menschen mit finanziellen Dingen und dem Ordnen des Nachlasses zu beschäftigen. Aufgrund der möglichen finanziellen Folgen ist es aber sehr wichtig, sich gründlich Gedanken zu machen. Lebte der Erblasser im Ausland oder befindet sich das Erbe im Ausland, beträgt die Frist sechs Monate.

Wo und wie schlage ich aus?

Um ein Erbe rechtswirksam wieder loszuwerden, müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht vorsprechen. Ein Anruf reicht nicht. Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnsitzes oder des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Ihre Ausschlagung wird protokolliert und ist damit amtlich. Sie können auch einen Notar mit der Ausschlagung beauftragen. Kosten entstehen in beiden Fällen. Achtung! Beim Ordnen des Nachlasses können Sie vielleicht bestimmte Informationen nur durch Vorlage eines Erbscheins erhalten. Haben Sie aber einen Erbschein erstmal beantragt, gilt das Erbe als angenommen. Dann gibt es kein Zurück mehr.

Frist versäumt – und nun?

Ist die Frist zur Ausschlagung abgelaufen, sind Sie Erbe ohne darüber gesondert unterrichtet zu werden. Unter bestimmten Umständen können Sie aber trotz Versäumung der Ausschlagungsfrist die Erbschaft doch noch loswerden. Sie können die Annahme der Erbschaft anfechten. Die Rechtsprechung hat verschiedene Gründe anerkannt. Dazu gehört beispielsweise der Irrtum über die Anzahl der Erben und die Größe des Erbteils, der Irrtum über die Höhe der Nachlassverbindlichkeiten, den Nachlasswert oder das Vorhandensein beziehungsweise das Fehlen bestimmter Nachlassgegenstände. Die Frist für die Anfechtung beträgt wiederum sechs Wochen ab Kenntnis oder Wegfall des Hinderungsgrundes.

Denken Sie an die Nächsten

Haben Sie eine Erbschaft ausgeschlagen, fällt der Nachlass an die nächsten Personen der gesetzlichen Erbfolge oder testamentarisch benannten Nacherben. Sie müssen also aufpassen, dass nicht plötzlich Ihre Kinder den Schuldenberg erben, den Sie zuvor ausgeschlagen haben. Für die Erbausschlagung für minderjährige Kinder bedarf es meist der Zustimmung des Familiengerichts. Hierum müssen Sie sich selbst kümmern. Die Frist beträgt wieder sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbe. Bei minderjährigen Kindern kommt es auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter an. Schlagen Sie das Erbe aus, beginnt für Ihre Kinder damit die Frist zu laufen.

Wenn es keiner will

Schlagen alle Erbberechtigten die Erbschaft aus, geht diese an den Fiskus. Dadurch sollen herrenlose Nachlässe vermieden werden. Ein Ausschlagungsrecht steht dem Staat nicht zu.

Sonderfall Lebensversicherung

Von einer Erbschaft müssen Sie das Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung unterscheiden. Lebensversicherungen sehen für den Todesfall einen Bezugsberechtigten vor, der statt des Verstorbenen die Leistungen erhält. Das hat nichts mit einer Erbschaft zu tun. Manchmal benennen Versicherungsnehmer auch keine bestimmte Person, sondern hinterlegen „die Erben“ als Bezugsberechtigte. Dieses Recht ist aber nicht an die Erbschaft gekoppelt. Das heißt, Sie können eine überschuldete Erbschaft ausschlagen und trotzdem als Bezugsberechtigter die Versicherungsleistung kassieren.

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