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Wonach suchen Sie?

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Alles selbst regeln

Auch wenn der Tod kein einfaches Thema ist: Viele haben eine klare Vorstellung, wie ihre Beerdigung erfolgen soll. Tun Sie Ihren Willen kund.

Junger und älterer Mann blicken auf einen Laptop.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie sich schon mit der Regelung Ihres Nachlasses beschäftigt und vielleicht ein Testament aufgesetzt? Das ist vorbildlich. Aber wussten Sie, dass Sie schon zu Lebzeiten viele andere Dinge regeln können und Ihren Angehörigen in der schweren Zeit damit helfen?

Antwort:

Über den Tod denkt kaum jemand gern nach. Dennoch kann es schon zu Lebzeiten sinnvoll sein, sich mit seinem eigenen Ableben auseinanderzusetzen. Dazu gehört nicht nur die Regelung des Nachlasses, etwa durch ein Testament. Auch andere Verfügungen können Sie zu Lebzeiten aufsetzen. Insbesondere wenn Vermögen vorhanden ist, die Familienverhältnisse nicht so geordnet sind oder die Betreuung des geliebten Haustieres geklärt sein soll, können klare Bestimmungen Sicherheit geben und im Trauerfall Ihren Angehörigen eine wichtige Unterstützung sein. Und natürlich gibt es auch die Möglichkeit, bereits in vitalen Zeiten Bestimmungen für die eigene Beisetzung in einer Bestattungsverfügung festzulegen.

Bestattung im Testament festlegen

Ein möglicher Weg ist, dass Sie in Ihrem Testament bestimmte Personen wie Familienangehörige oder Freunde mit der Totenfürsorge betrauen. Dabei können Sie Anweisungen geben, was Sie wünschen und was weniger Willkommen ist. Problematisch ist dabei allerdings, dass die Testamentseröffnung häufig erst nach der Bestattung erfolgt. Ist das Testament beispielsweise beim Nachlassgericht hinterlegt, können Ihre Wünsche im Zweifel zu spät bekannt werden.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Ruheforst oder Feuerbestattung?

Sie können auch schriftliche Anordnungen in einem separaten Dokument als Bestattungsverfügung aufsetzen. Eine bestimmte Form brauchen Sie dafür nicht einzuhalten. Informieren Sie Ihre Familie oder denjenigen, der sich um die Beerdigung kümmern soll und verwahren Sie das Dokument beispielsweise bei Ihrer Patientenverfügung oder anderen wichtigen Unterlagen. Denken Sie daran, dass die angesprochenen Personen die Papiere nach Ihrem Tod auch finden können.

Hilfe vom Profi

Gar nicht ungewöhnlich und entsprechend auch nicht selten ist die Beauftragung eines Bestattungsinstituts schon zu Lebzeiten. Sie können schon vor Ihrem Ableben einen Grabplatz kaufen, einen Sarg oder eine Urne aussuchen und mit dem Bestatter Ihres Vertrauens Wünsche für die Trauerfeier besprechen. Was vielleicht etwas makaber klingt, hat aber einen guten Nutzen. Zum einen können Sie sicher sein, dass bei der Beerdigung Ihr Wille beachtet wird. Zum anderen kann es Angehörige entlasten, wenn diese problemlos Ihre Wünsche erfüllen können.

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Bestattung sind die nächsten Angehörigen. Dabei gilt eine Rangfolge, die mit der gesetzlichen Erbfolge vergleichbar ist. In der Regel ist zunächst der Ehegatte zuständig, danach die Kinder, Eltern und Geschwister. An letzter Stelle der bestattungspflichtigen Angehörigen sind nach den Erben die sonstigen Verwandten. Treffen Sie keine speziellen Anordnungen, obliegt die Totenfürsorge diesen gewohnheitsrechtlichen Regeln. Die zuständigen Personen sind gehalten, sich nach Ihren Wünschen zu richten.

Erbe trägt die Kosten

Die Totenfürsorge hängt nicht zwangsläufig mit einer Erbschaft zusammen. Es muss also nicht unbedingt der Erbe für die Beisetzung sorgen. Die Kosten der Bestattung gehen gleichwohl zulasten der Erbmasse und müssen von den Erben aus dieser bezahlt werden. Leider führt ein Testament, in dem die nächsten Angehörigen als Erben ausgeschlossen sind, häufiger auch bei der Totenfürsorge zu Problemen. Zumindest wenn die testamentarischen Erben darüber informiert sind. Diese können nämlich die Ansicht vertreten, dass mit der Erbschaft auch die Totenfürsorge übertragen werden sollte. Um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine zu Lebzeiten getroffene Verfügung über die Totenfürsorge für Frieden sorgen.

Ist die Bestattungsverfügung verbindlich?

Haben Sie Ihre Wünsche deutlich in einer Verfügung niedergeschrieben, sind diese Regelungen für die Hinterbliebenen verbindlich. Ihr Wille zählt nämlich bei der Art und Weise der Bestattung im Sinne des grundgesetzlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das auch über den Tod hinaus gilt. Haben Sie jemanden zur Totenfürsorge berufen, kann er Ihre Anweisungen notfalls sogar gerichtlich gegen andere Angehörige durchsetzen.

Was sollte drinstehen?

Der Umfang einer Bestattungsverfügung ist nicht vorgegeben. Sie können in dem Dokument nur einen Wunsch festhalten oder Ihre gesamte Bestattung planen. Aufnehmen können Sie beispielsweise Ihre Vorgaben zur Bestattungsart und zum Bestattungsort, zur Trauerfeier, zur Musikauswahl, Kleidung der Trauergäste und vieles mehr. Je nachdem, wie genau Sie bereits eine Meinung gefasst haben, kann eine Bestattungsverfügung sehr kurz oder umfangreich ausfallen. Was nicht geht: Wünsche, die gegen gesetzliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen. Ihrer Bitte, im Garten Ihres Hauses beigesetzt zu werden, werden Ihre Angehörigen nicht nachkommen können.

Stand: 03.09.2025

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