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Klassenfahrt: Gibt es finanzielle Hilfe?

Oft ein teurer Spaß

Klassenfahrten können ganz schön ins Geld gehen. Wo können einkommensschwache Familien Zuschüsse und Unterstützung bekommen?

Ein gelber Schulbus fährt auf der Landstraße.

Rechtsfrage des Tages:

Ob Skifreizeit, Klassenfahrt oder Tagesausflug – die meisten Kinder können die gemeinsame Zeit mit den Mitschülern kaum erwarten. Allerdings fallen nicht unerhebliche Kosten an, die gerade einkommensschwache Familien vor Herausforderungen stellen. Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten gibt es?

Antwort:

Schule spielt sich nicht immer nur im Klassenzimmer ab. Zur Schulzeit gehören auch Klassenfahrten, Ausflüge und der Schüleraustausch. Und so kann es sogar mehrmals im Jahr heißen: Ab in den Bus und los geht das Vergnügen. Die Kosten dafür tragen die Erziehungsberechtigten, auch wenn es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Reicht das Geld der Familie nicht, greift der Staat unter die Arme. Zuschüsse gibt es außerdem von Stiftungen und Fördervereinen.

Klassenzimmer unterwegs

Klassenfahrten und Ausflüge gehören zum Schulalltag. Sie gelten auch als schulische Veranstaltungen, an denen die Schüler verpflichtend teilnehmen müssen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Befreiung möglich. Der Schüleraustausch wird Schülern hingegen meist auf freiwilliger Basis angeboten. Auch Skifreizeiten werden häufig beispielsweise im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft von Schülern freiwillig belegt. Fährt aber eine Lehrkraft mit und hat die Aufsichtspflicht über die Schüler, gilt auch diese Fahrt als schulische Veranstaltung. Das ist zum Beispiel für den Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wichtig.

Nicht ganz billig

Die Kosten einer Klassenfahrt, eines Ausflugs oder auch einer Skifreizeit tragen die Eltern. Leben die Eltern getrennt, kommt es für die Zahlungspflicht eines Elternteils darauf an, ob eine Klassenfahrt als Sonderbedarf einzuordnen ist. Dabei gehen die Gerichte meist davon aus, dass Klassenfahrten zum Schulunterricht gehören und daher nicht überraschend sind. Sonderbedarf liegt aber nur bei unregelmäßigem, außergewöhnlichem hohen Aufwand vor. Mit Kosten für eine Klassenfahrt müsse der Unterhaltsberechtigte aber rechnen und entsprechend frühzeitig sparen. Daher gelten diese Kosten häufig durch die monatlichen Unterhaltszahlungen als abgegolten und können vom Unterhaltsverpflichteten nicht zusätzlich verlangt werden.

Knappe Kasse

Einkommensschwache Familien können die Kosten einer Klassenreise vor schier unlösbare Probleme stellen. Damit nicht die Kinder darunter leiden müssen, gibt es im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Zuschüsse vom Staat. Berechtigt sind Familien, die Bürgergeld beziehen, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommen, Wohngeldberechtigte, sowie Familien, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen als Asylbewerber bekommen. In diesen Fällen müssen die Familien die Kosten nicht aus den Regelleistungen stemmen, sondern können finanzielle Unterstützung beantragen.

Antrag mit Bürgergeld

Um die Zuschüsse aus dem Paket Bildung und Teilhabe zu bekommen, müssen betroffene Familien heute nicht mehr für jeden Ausflug oder jede Klassenreise einen eigenen Antrag stellen. Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen sie gleich zusammen mit dem Bürgergeld. Dem Jobcenter müssen sie dann die Belege für die Ausflüge oder die Klassenfahrt vorlegen und bekommen nach der Bewilligungsentscheidung die Kosten erstattet. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als 25 Jahre ist und eine Kita oder allgemein- oder berufsbildende Schule besucht. Außerdem darf es noch keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Auch ohne Bürgergeld

Natürlich gibt es auch Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, welchen das Geld aber trotzdem hinten und vorne nicht reicht. Diese haben keinen Anspruch auf Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zu Hause bleiben muss der Nachwuchs aber auch nicht zwangsläufig. Viele Schulen unterhalten einen Förderverein, der hilfsbedürftige Kinder unterstützt. Manchmal übernehmen auch örtliche Unternehmen oder Banken und Sparkassen zumindest einen Teil der Kosten. Und auch viele Stiftungen unterstützen einkommensschwache Familien dabei, den Kindern die Teilhabe an Schulfahrten und Ausflügen zu ermöglichen.

Sonderfall politische Bildung

Eine Besonderheit gilt für politische Bildungsreisen. Soll die Klassenfahrt nach Berlin oder Brüssel gehen, kann die Schule einen Fahrtkostenzuschuss beim Bundesrat oder Europarat beantragen. Voraussetzung ist, dass während der Reise mindestens zwei Informationsveranstaltungen im jeweiligen Rat besucht werden. Auch Fahrten zu Gedenkstätten werden von unterschiedlichen Stellen unterstützt. Einen Überblick finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung.

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