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Dauer der Schulpflicht

Nicht unter 9 Jahren

Wie lang die Schulpflicht dauert, ist nicht einheitlich geregelt. Wer im falschen Bundesland wohnt, muss länger zum Unterricht.

"School's out for summer, school's out forever!"

Endlich ist er da, dieser lang ersehnte Moment: Die Abschlussprüfung ist bestanden! In den Müll mit den ganzen Heften, Kopien und Blättern, die sich in all den Jahren angesammelt haben! Jetzt ist Feiern angesagt – nie mehr Schule! Aber wann ist es denn eigentlich soweit?

Wie lange musst du insgesamt die Schule besuchen?

Kinder und Jugendliche müssen in den meisten Ländern vom 6. Lebensjahr an in der Regel mindestens 12 Jahre zur Schule gehen. In den meisten Ländern können auch Volljährige, die sich in der Berufsausbildung befinden, schulpflichtig sein. Die Zeiten, in denen es eine einheitliche Altersgrenze für das Ende der Schulpflicht gab, sind vorbei.

Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann. Einige Länder (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) haben eine einheitliche Schulpflicht mit einer Dauer von 12 Jahren (in Hamburg sind es 11 Jahre). Während dieser Zeit müssen die Schüler eine Vollzeitschule besuchen. Nach 9 Jahren (in Bremen 10 Jahre) kann die Schulpflicht aber auch durch den Besuch einer Teilzeitschule (Berufsschule) erfüllt werden.

Vollzeitschulpflicht

Dein Pflichtaufenthalt, also die Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie 9, höchstens 10 Jahre. Im Normalfall sind das 4 (in Berlin und Brandenburg 6) Jahre an der Grundschule und 4 bis 6 Jahre an der weiterführenden Schule (z. B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).

Mit anderen Worten: Du bist in den meisten Ländern 9 Jahre ausschließlich mit deiner Schulausbildung beschäftigt. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen sind es sogar 10. In den übrigen Ländern kann in der Regel die 10. Klasse der Haupt- und Förderschule freiwillig besucht werden. Die Dauer der Vollzeitschulpflicht kann in einigen Ländern verkürzt werden, wenn der Schüler ein oder mehrere Schuljahre übersprungen hat.

Berufsschulpflicht

Wer denkt, dass nach Ende der Vollzeitschulpflicht Schluss ist, hat sich leider zu früh gefreut. Denn die staatlich verordnete Büffelzeit ist noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch teilzeit- oder berufsschulpflichtig. Das heißt, dass Jugendliche, die nach 9 (oder in einigen Bundesländern 10) Schuljahren nicht mehr in eine Vollzeitschule gehen, die Berufsschule besuchen müssen. Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel 3 Jahre. Zumindest bis zum Ende der Ausbildung gehst du neben der Ausbildung in deinem Betrieb noch in eine Berufsschule.

Kann die Berufsschulpflicht auch auf andere Weise erfüllt werden?

Natürlich muss nicht jeder zwingend eine Berufsschule besuchen. Je nachdem, welchen Ausbildungsweg du für dich wählst, kannst du die grundsätzlich bestehende Berufsschulpflicht auch auf verschiedene andere Arten erfüllen:

  1. Du kannst eine allgemeinbildende (z. B. Gymnasium) oder berufsbildende Vollzeitschule oder Hochschule besuchen. Wenn du danach jedoch eine Berufsausbildung beginnst, lebt in der Regel die Berufsschulpflicht wieder auf.
  2. Wenn du eine Ausbildung für einen Beruf im öffentlichen Dienst machst, erfüllt dies ebenfalls deine Berufsschulpflicht.

Kann die Berufsschulpflicht ruhen?

Die Berufsschulpflicht ruht

  • während des Wehr- oder Zivildiensts,
  • während der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen,
  • während bestimmter Zeiten vor oder nach einer Geburt.

Beurlaubung

Auszubildende können nur aus wichtigem Grund vom Schulbesuch beurlaubt werden. Das Argument, sie würden dringend im Ausbildungsbetrieb benötigt, kann nur in Ausnahmefällen eine Beurlaubung rechtfertigen. Der Betriebsurlaub soll nach Möglichkeit in den Schulferien liegen. In anderen Fällen muss bei der Schule eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Gut zu wissen

Wenn dein Ausbildungsbetrieb dir für den Schulbesuch nicht freigibt, begeht dein Chef grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, die zu hohen Bußgeldern führen kann. Das bewusste Abhalten vom Schulbesuch kann sogar eine Straftat sein und zu einer Freiheitsstrafe führen.

Welche Berufsschule ist für dich zuständig?

Normalerweise ist die Berufsschule deiner entsprechenden Fachrichtung an deinem Beschäftigungsort zuständig. Wenn du eine Ausbildung für einen sogenannten Streu- und Splitterberuf machst, kann es sein, dass du am Blockunterricht in Zentralberufsschulen teilnehmen musst. In der Regel muss dann aber dafür Sorge getragen werden, dass dir die Mehrkosten für deine notwendige auswärtige Unterkunft usw. erstattet werden.

Keine Ausbildungsstelle gefunden und trotzdem zur Schule?

Das ist bitter: keine Berufsausbildung, kein berufsvorbereitender Lehrgang, kein Arbeitsverhältnis? Besuchst du auch keine Vollzeitschule, musst du in den meisten Bundesländern ein sogenanntes Berufsvorbereitungsjahr absolvieren. Dabei handelt es sich um ein einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule. Ansonsten endet die Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in den meisten Ländern spätestens mit dem Schuljahr, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird.

Übrigens: Auch Jugendliche in den Jugendstrafanstalten müssen in der Regel eine Berufsschule besuchen.

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