
Rechtsfrage des Tages:
Da die Noten meist schon ein paar Wochen vor dem Ende des Schulhalbjahres feststehen, ist die Motivation im Unterricht bei Schülern und auch Lehrern meist nicht besonders groß. Warum ist es trotzdem keine gute Idee, mit dem Nachwuchs einfach ein paar Tage eher in den Urlaub zu starten?
Antwort:
Die Noten stehen fest, die Zeugnisse sind geschrieben und sowohl Schüler als auch Lehrer freuen sich auf die wohlverdienten Ferien. Leider ist das Reisen in der Hauptsaison im Sommer meist deutlich teurer als vor den Ferien. Trotzdem sollten Eltern sich nicht verleiten lassen, einfach früher in die Sonne zu starten und die Kinder in der Schule zu entschuldigen. Kommt das raus, drohen hohe Bußgelder.
Schulpflicht ohne Wenn und Aber
Die allgemeine Schulpflicht in Deutschland kennt zwar ein paar Ausnahmen, günstigere Flüge gehören aber definitiv nicht dazu. Wie lange die Schulpflicht insgesamt dauert, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Mindestens bis zur 9. Klasse müssen die Kinder aller Bundesländer zur Schule gehen – und zwar bis zum letzten Tag vor den Ferien. Während der Ausbildungszeit kommt dann die Teilzeit- oder Berufsschulpflicht dazu. Nehmen Sie Ihr Kind früher aus der Schule, gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Keine noch so große Ersparnis rechtfertigt das Schwänzen Ihres Kindes. Und als solches werden die Fehltage gewertet.
Das kann teuer werden
Nehmen Sie Ihr Kind einfach früher aus dem Unterricht, begehen Sie als Eltern eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld fällt in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich hoch aus, beträgt aber in der Regel mindestens 1.000 Euro. Damit hätten sich die vermeintlich günstigeren Ferien also nicht gelohnt.
Wussten Sie, dass ...
… auch Schüler je nach Bundesland mit einer Geldbuße belegt werden können? Die Familie kann da also sogar doppelt zur Kasse gebeten werden.
Und beispielsweise in Hamburg, Hessen oder im Saarland wandelt sich das Schwänzen bei dauernder oder wiederholter Pflichtverletzung in eine Straftat. Dann droht unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.
Wirklich krank
Ist Ihr Kind tatsächlich kurz vor den Ferien erkrankt, darf es natürlich entschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Melden Sie Ihr Kind aber einfach krank, obwohl es eigentlich gesund ist und fliegen heimlich in die Sonne, können Sie ebenfalls schlechte Karten haben. Die Schulleitung hat nämlich die Möglichkeit, für die Erkrankung ein ärztliches Attest zu verlangen. Geregelt ist das in den jeweiligen Schulordnungen. In so gut wie jeder Schulordnung dürften Sie mittlerweile eine Attestpflicht für die letzten Tage vor den Ferien finden.
Gut zu wissen ...
Um gar nicht erst in den Verdacht des Schwänzens zu geraten, sollten Sie für Ihr Kind unaufgefordert ein ärztliches Attest holen. Ist Ihr Kind wirklich erkrankt, bekommen Sie vom Arzt unproblematisch die notwendige Bescheinigung.
Das merkt schon keiner
Sind Sie der Meinung, dass Sie sich und Ihr Kind um die letzten Schultage unentdeckt herumschummeln können? Immer wieder fliegen solche Schulschwänzer auf – sei es durch ein zufälliges Treffen am Flughafen, durch den altbekannten „Flurfunk“ oder unbedachte Bilder in den sozialen Medien. Gehen Sie also lieber nicht davon aus, Ihrem Kind unbemerkt ein paar Tage Ferien mehr bescheren zu können.
Entschuldigt mit gutem Grund
Natürlich kann es auch immer wichtige Gründe geben, Ihr Kind berechtigt für einige Tage von der Schule befreien zu lassen. Zu denken wäre beispielsweise eine Reise zu einer Beerdigung eines Angehörigen oder zu einer Hochzeitsfeier im Ausland. Eine günstigere Urlaubsreise wird hingegen kaum als Grund anerkannt werden. Haben Sie wirklich gute Gründe, spielen Sie mit offenen Karten und wenden Sie sich an Ihre Schulleitung. Sofern Ihr Kind durch die Ausfallzeit nicht allzu viel Stoff und Unterricht versäumt, werden Sie mit Ihrem Antrag auf Schulbefreiung gute Chancen haben.
Stand: 24.06.2025
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