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Freiwilligendienst: rund ums FSJ

Erst mal orientieren

Viele junge Menschen wissen nach dem Schulabschluss noch nicht, wie es weitergeht. Wie wäre es mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr?

Junge Frau schiebt ältere Frau im Rollstuhl.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht immer wissen junge Leute gleich, wie es nach der Schule weitergehen soll. Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann bei der Orientierung helfen. Was steckt dahinter?

Antwort:

Spätestens wenn der Schulabschluss in greifbare Nähe rückt, machen sich junge Menschen Gedanken über ihre berufliche Zukunft. Wissen Sie noch nicht, wohin Ihre berufliche Reise gehen soll, ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eine gute Chance. Sie erhalten die Gelegenheit, in einen Beruf reinzuschnuppern und sich weiterzubilden. Zugleich leisten Sie Ihren Beitrag zur Gesellschaft. Die Rahmenbedingungen sind im Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) geregelt.

Wer darf?

Voraussetzung für ein FSJ ist, dass Sie unter 27 Jahre alt sind. Sie dürfen auch nicht während des FSJ das 27. Lebensjahr vollenden. Es handelt sich um einen Jugendfreiwilligendienst. Außerdem müssen Sie die Vollzeitschulpflicht absolviert haben. Je nach Bundesland kann diese schon im Alter von 15 oder 16 Jahre erfüllt sein.

Für Soziales und Natur

Das FSJ dauert mindestens sechs, meist aber 12 Monate. In Ausnahmefällen kann die maximale Dauer von 18 Monaten auf zwei Jahre verlängert werden. Was viele nicht wissen: FSJ bedeutet nicht automatisch, dass Sie in sozialen Berufen arbeiten müssen. Mittlerweile gibt es vielfältige Alternativen. Vielleicht zieht es Sie in den Umweltschutz? Dann wäre das Freiwillige Soziale Jahr im ökologischen Bereich (FÖJ) für Sie das Richtige. Oder Sie möchten sich in einem Sportverein engagieren? Einsatzbereiche gibt es auch beim FSJ im Sport. Weitere FSJ-Bereiche sind Politik, Kultur und Denkmalpflege. Sogar ein FSJ im Ausland ist als Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) möglich.

Los geht es!

Entscheiden Sie sich für ein FSJ, werden Sie je nach Einsatzbereich in diesem Arbeitsfeld tätig. Außerdem besuchen Sie Seminare, für die Sie freigestellt werden. Daneben werden Sie pädagogisch betreut. In manchen Bereichen brauchen Sie eine gesonderte Ausbildung. Wollen Sie beispielsweise in einem Sportverein tätig sein, brauchen Sie meist einen Übungsleiterschein. Die Ausbildungskosten werden oft auch zumindest teilweise von Ihrer Einsatzstelle mitgetragen.

Das liebe Geld 

Als FSJler haben Sie keinen Anspruch auf ein Entgelt. Schließlich geht es um Ihr freiwilliges Engagement. Sie bekommen aber ein Taschengeld. In Deutschland liegt die Höchstgrenze 2023 bei 438 Euro. Im IJFD bekommen Sie maximal 350 Euro. Wie viel Sie konkret erhalten, müssen Sie mit Ihrer Einsatzstelle abstimmen. Erkundigen sollten Sie sich unbedingt auch über eine mögliche Fahrtkostenerstattung, freie Unterbringung und Verpflegung. Ihr Anspruch auf Kindergeld bleibt daneben erhalten, sofern Sie die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllen. Wichtig ist noch, dass Sie während Ihres FSJs vollumfänglich sozialversichert sind. Der Träger oder die Einsatzstelle übernimmt die Kosten für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung.

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