
Rechtsfrage des Tages:
Die Zahl der Masernerkrankungen hat in den letzten Jahren in Deutschland rapide zugenommen. Über eine Impfpflicht wird daher schon länger diskutiert. Nun hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen. Für wen gilt die kommende Impfpflicht?
Antwort:
Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Gerade für Erwachsene stellen sie eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung von Kindern bereits zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres kommt eine zweite Impfung dazu. Aber immer mehr Eltern halten sich nicht an die Empfehlungen der STIKO.
Jetzt hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach die Masernimpfung zur Pflicht wird. Danach müssen alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten eine Impfung nachweisen können. Auch für den Besuch bei der Tagesmutter ist der Nachweis erforderlich. Daneben müssen auch die in den Einrichtungen beschäftigten Personen wie Erzieher, Lehrer oder Tagespflegepersonen gegen Masern geimpft sein, sofern sie nach 1970 geboren wurden.
Die Pflicht zum Nachweis der Impfung soll ab März 2020 gelten. Sind Kinder bereits in der Kita oder Schule, soll der Nachweis bis 31. Juli 2021 nachgereicht werden. Als Beleg wird der Impfpass, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest dienen. Erfolgt der Nachweis nicht, kann das Kind vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Teilweise drohen empfindliche Bußgelder. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.