
Rechtsfrage des Tages:
Die sommerliche Hitze macht auch nicht vor Schulgebäuden halt. Schülern und Lehrern kann es dann ganz schön schwerfallen, sich richtig zu konzentrieren. Gibt es klare Regeln, wann es hitzefrei geben muss? Und wer entscheidet darüber?
Antwort:
Wenn der Kopf nicht nur vom Lernen raucht und die hochsommerlichen Temperaturen im Klassenzimmer die Konzentration verpuffen lassen, sehnen sich die meisten Schüler nach dem Freibad oder einem kühlen Plätzchen. Und tatsächlich ist es so, dass es Kindern und Jugendlichen ab bestimmten Temperaturen kaum möglich ist, dem Unterricht zu folgen. Kein Wunder, dass sich die meisten dann auf das Zauberwort „hitzefrei“ freuen. Tatsächlich kommt es aber vor, dass an verschiedenen Schulen in ein und derselben Stadt manche Schüler die Schulbank drücken müssen, während andere schon an den Baggersee fahren. Und das hat einen Grund.
Sache der Länder
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Thema Hitzefrei gibt es nicht. Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland ist das Schulrecht Ländersache und kann nicht vom Bund entschieden werden. Dafür gibt es in einzelnen Bundesländern Verordnungen und Erlasse der Kultusministerien zur Unterrichtsorganisation bei hohen Temperaturen. Die Regelungen sind dabei teils detailliert, manchmal aber auch nur sehr grob umrissen. Und in der Regel ist es Sache der Schulleitung, über geeignete Maßnahmen bei heißem Wetter zu entscheiden.
Abkühlung statt hitzefrei
Was als geeignete Maßnahme bei Hitze erachtet wird, entscheidet also meist die Schulleitung. Und das muss nicht immer Unterrichtsentfall sein. Die Möglichkeiten reichen von Verkürzungen einzelner Schulstunden über die Verlegung in kühlere Räume oder den schattigen Pausenhof sowie Verzicht auf Klassenarbeiten. Schlussendlich ist natürlich auch immer der Ausfall von Unterrichtsstunden eine Option. Die Schulleitung entscheidet in der Regel, ob der Unterricht aufgrund hoher Temperaturen für die Schüler noch zumutbar ist.
Konkrete Umstände
Je nach Bundesland wird in den Erlassen eine Temperatur vorgegeben, ab der schulfrei gegeben werden kann. Die Spannbreite liegt etwa zwischen 25 und 30 Grad Celsius Raumtemperatur als Anhaltspunkt. Manchmal kommt es auf die Uhrzeit an, manchmal sogar auf die Schulform. Natürlich spielen daneben auch äußere Faktoren eine erhebliche Rolle. Gehen alle Klassenräume einer Schule nach Süden, wird es dort sicherlich schneller unzumutbar heiß als bei einem Betonbau mit dicken Wänden und Fenstern Richtung Norden.
Je nach Schule
Und so kann es sein, dass manche Schüler sich schneller über Hitzefrei freuen dürfen als andere. Teilweise wird dabei auch auf das Alter der Schüler geschaut. In manchen Bundesländern gibt es für Schüler der Sekundarstufe II grundsätzlich kein Hitzefrei.
Gut zu wissen
Im Einzelfall kann natürlich jeder Schüler – auch in höheren Klassenstufen – vom Unterricht befreit werden, wenn für diesen die Gefahr gesundheitlicher Schäden droht. Spielt der Kreislauf verrückt und fühlt sich ein Schüler krank, soll er natürlich wie sonst auch vom Unterricht entschuldigt werden.
Stand: 17.06.2025
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