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Handyverbot in der Schule: ja oder nein?

Handy im Ranzen

Müssen Smartphones draußen bleiben oder dürfen Schüler diese mit in die Schule bringen? Ein Blick in die Schulordnung hilft meist weiter.

Schulkinder rennen fröhlich den Gang entlang.

Rechtsfrage des Tages:

Längst ist das Smartphone auch bei Kindern und Jugendlichen zum ständigen Begleiter geworden. Dürfen sie ihr Handy aber auch mit in die Schule nehmen oder dort sogar nutzen?

Antwort:

Jugendliche ohne Smartphone sind heutzutage kaum noch vorstellbar. Entsprechend müssen sich auch Lehrer und Schulleiter mit der Frage auseinandersetzen, was in der Schule erlaubt ist und was nicht. Da Schulrecht Sache der Länder ist, können in den unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regelungen gelten.

Smartphones müssen draußen bleiben?

Allerdings sind sich die Grundsätze im Falle der Handynutzung an Schulen relativ ähnlich. Erlaubt muss es sein, dass Schüler ein Handy oder Smartphone in der Schultasche mit ins Schulgebäude nehmen. Die Schule kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch zum Beispiel mit Freunden oder den Eltern zu telefonieren. Daher darf die Schule auch kein generelles Verbot aussprechen, ein Handy mitzubringen.

Nutzung unterschiedlich geregelt

Hingegen regeln die Schulordnungen meist die Nutzung von Handys in der Schule. An einigen Schulen erlauben die Vorschriften das Telefonieren auf dem Schulhof. Manche Schule hat spezielle Bereiche, meist in Sichtweite des Lehrerzimmers, eingerichtet, in denen Schüler ihr Smartphone nutzen dürfen. An anderen Schulen dürfen Schüler ihr Handy nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers zücken.

Strenge Regelungen in Süddeutschland

Bayern ist besonders streng. Dort steht sogar im Schulgesetz, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben müssen. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Lehrkraft dem Schüler die Benutzung ausdrücklich erlaubt.

Dürfen Lehrer Handys einziehen?

Halten sich die Schüler nicht an die jeweiligen Regelungen, darf die Schule meist zu erzieherischen Maßnahmen greifen. Klingelt das Handy während des Unterrichts oder postet ein Schüler während der Mathestunde etwas in den sozialen Medien, darf der Lehrer das Mobiltelefon einziehen. Voraussetzung ist aber, dass er diese Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ergreift. Der Schüler muss also einen konkreten Verstoß begangen oder durch die Handynutzung gestört haben. Als Strafe, etwa weil ein Schüler zu spät kommt, darf die Schule das Handy nicht einziehen.

Wie lange?

Kann das Handy nicht mehr stören, beispielsweise weil der Schultag beendet ist, muss die Schule das Smartphone dem Schüler oder an die Erziehungsberechtigten in der Regel zurückgeben. Das Handy länger einzubehalten dürfte in der Regel ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentums- und Besitzrecht des Schülers darstellen. Konkrete Angaben von Zeiträumen sind in den Schulordnungen allerdings meist nicht zu finden. Was zulässig ist: Während einer Klassenarbeit die Smartphones auf dem Lehrertisch zu sammeln, damit niemand mogelt.

Blick in die Schulordnung

Sind Sie sich unsicher, wie genau die Schule Ihres Kindes den Umgang mit Handy, Smartphone & Co. handhabt, sollten Sie beim Klassenlehrer nachfragen oder in die Schulordnung schauen. Meisten bekommen die Kinder spätestens vom Klassenlehrer eine genaue Aufklärung, ob, wann und wie sie ihr Handy benutzen dürfen oder eben nicht.

Handy durchsuchen

Egal, welche Regelung konkret an der Schule gilt. Durchsuchen dürfen Lehrer und Schulleitung das Handy eines Schülers generell nicht. Zumindest nicht ohne Zustimmung des Schülers. Steht der Schüler in Verdacht, mit dem Handy eine Straftat begangen zu haben, kann die Schule das Handy einziehen. Sie sollte dann die Erziehungsberechtigten und je nach Umstand die Polizei informieren. Durchsucht ein Lehrer ohne entsprechenden Verdacht und ohne Einwilligung des Schülers ein Smartphone, kann der Schüler mit Hilfe seiner Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

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