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Darf die Schule Handys verbieten?

Im Unterricht tabu

Handys in der Schule werden immer wieder heiß diskutiert. Ob sie erlaubt sind, entscheiden die Bundesländer und teils auch die Schulen.

Zwei Mädchen machen in der Schule ein Selfie..

Rechtsfrage des Tages:

Längst ist das Smartphone auch bei Kindern und Jugendlichen zum ständigen Begleiter geworden. Dürfen sie ihr Handy aber auch mit in die Schule nehmen oder dort sogar nutzen?

Antwort:

Jugendliche ohne Smartphone sind heutzutage kaum noch vorstellbar. Entsprechend müssen sich auch Lehrer und Schulleiter mit der Frage auseinandersetzen, was in der Schule erlaubt ist und was nicht. Dabei geht es nicht nur um Täuschungsversuche in Klassenarbeiten. Auch die Konzentration kann unter den mobilen Endgeräten leiden. Da Schulrecht Sache der Länder ist, können in den unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regelungen gelten. Und teilweise haben die Schulen eine eigene Entscheidungshoheit.

Im Ranzen erlaubt

Auch wenn die Regelungen sich teilweise unterscheiden, ein Grundsatz gilt in allen Bundesländern: Erlaubt muss es sein, dass Schüler ein Handy oder Smartphone in der Schultasche mit ins Schulgebäude nehmen. Die Schule kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch zum Beispiel mit Freunden oder den Eltern zu telefonieren. Daher darf die Schule auch kein generelles Verbot aussprechen, ein Handy mitzubringen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Verbot oder Eigenverantwortung

Die Schulgesetze der Länder verfolgen unterschiedliche Ansätze. Während in manchen Bundesländern den Schulen die Entscheidung über die Handynutzung überlassen wird – so zum Beispiel in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – gelten in anderen Ländern generelle Handyverbote. Oft differenzieren die Regelungen dabei noch zwischen den verschiedenen Schulstufen. Beispielsweise in Bremen ist die Benutzung des Handys an Grundschulen und in der Sekundarstufe I generell verboten. In Hessen gilt seit den Sommerferien für alle Schulen, gleich welcher Schulform, ein allgemeines Handyverbot.

Wenn die Schule entscheidet

In der Schulordnung werden Sie die Entscheidungen über die Handynutzung finden. Dies gilt insbesondere, wenn das Bundesland der Schule die Regelung überlässt. An einigen Schulen erlauben die Vorschriften das Telefonieren auf dem Schulhof. Manch Schule hat spezielle Bereiche, meist in Sichtweite des Lehrerzimmers, eingerichtet, in denen Schüler ihr Smartphone nutzen dürfen. An anderen Schulen dürfen Schüler ihr Handy nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers zücken.

Gut zu wissen

Gilt ein strenges Handyverbot, muss trotzdem stets eine Ausnahme möglich sein. Im Notfall kann es einem Schüler nicht vorgeworfen werden, wenn er trotz Verbot sein Handy nutzt. Am besten spricht er vorher mit einer Lehrkraft und lässt sich die Nutzung erlauben.

Dürfen Lehrer Handys einziehen?

Halten sich die Schüler nicht an die jeweiligen Regelungen, darf die Schule meist zu erzieherischen Maßnahmen greifen. Klingelt das Handy während des Unterrichts oder postet ein Schüler während der Mathestunde etwas in den sozialen Medien, darf der Lehrer das Mobiltelefon einziehen. Voraussetzung ist aber, dass er diese Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ergreift. Der Schüler muss also einen konkreten Verstoß begangen oder durch die Handynutzung gestört haben. Als Strafe, etwa weil ein Schüler zu spät kommt, darf die Schule das Handy nicht einziehen. Auch rein präventiv dürfen Lehrer die Smartphones meist nicht einkassieren. Etwas anderes kann zum Beispiel während einer Klassenarbeit gelten. Denn Achtung: An manchen Schulen gilt schon das Mitführen eines Handys bei der Prüfung als Täuschungsversuch.

Nach Schulschluss zurück

Kann das Handy nicht mehr stören, beispielsweise weil der Schultag beendet ist, muss die Schule das Smartphone dem Schüler oder an die Erziehungsberechtigten in der Regel zurückgeben. Das Handy länger einzubehalten dürfte ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentums- und Besitzrecht des Schülers darstellen. Konkrete Angaben von Zeiträumen sind in den Schulordnungen allerdings meist nicht zu finden.

Blick in die Schulordnung

Sind Sie sich unsicher, wie genau die Schule Ihres Kindes den Umgang mit Handy, Smartphone & Co. handhabt, sollten Sie beim Klassenlehrer nachfragen oder in die Schulordnung schauen. Meistens bekommen die Kinder spätestens vom Klassenlehrer eine genaue Aufklärung, ob, wann und wie sie ihr Handy benutzen dürfen oder eben nicht.

Durchsuchen nicht erlaubt

Egal, welche Regelung konkret an der Schule gilt. Durchsuchen dürfen Lehrer und Schulleitung das Handy eines Schülers generell nicht. Zumindest nicht ohne Zustimmung des Schülers. Steht der Schüler in Verdacht, mit dem Handy eine Straftat begangen zu haben, kann die Schule das Handy einziehen. Sie sollte dann die Erziehungsberechtigten und je nach Umstand die Polizei informieren. Durchsucht ein Lehrer ohne entsprechenden Verdacht und ohne Einwilligung des Schülers ein Smartphone, kann der Schüler mit Hilfe seiner Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Stand: 03.09.2025

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