Rechtsfrage des Tages:
Ob Skifreizeit, Klassenfahrt oder Tagesausflug – die meisten Kinder können die gemeinsame Zeit mit den Mitschülern kaum erwarten. Allerdings fallen nicht unerhebliche Kosten an, die gerade einkommensschwache Familien vor Herausforderungen stellen. Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten gibt es?
Antwort:
Schule spielt sich nicht immer nur im Klassenzimmer ab. Zur Schulzeit gehören auch Klassenfahrten, Ausflüge und der Schüleraustausch. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie sind Klassenreisen, gleich aus welchem Anlass, größtenteils abgesagt worden. Jetzt heißt es für viele wieder: Ab in den Bus und los geht das Vergnügen. Die Kosten dafür tragen die Erziehungsberechtigten, auch wenn es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Reicht das Geld der Familie nicht, greift der Staat unter die Arme. Zuschüsse gibt es zudem von Stiftungen und Fördervereinen.
Klassenfahrt als schulische Veranstaltung
Klassenfahrten und Ausflüge gehören zum Schulalltag. Sie gelten auch als schulische Veranstaltungen, an denen die Schüler verpflichtend teilnehmen müssen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Befreiung möglich. Der Schüleraustausch wird Schülern hingegen meist auf freiwilliger Basis angeboten. Auch Skifreizeiten werden häufig beispielsweise im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft von Schülern freiwillig belegt. Fährt aber eine Lehrkraft mit und hat die Aufsichtspflicht über die Schüler, gilt die Fahrt als schulische Veranstaltung. Das ist zum Beispiel für den Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wichtig.
Zur Kasse bitte
Die Kosten einer Klassenfahrt, eines Ausflugs oder auch einer Skifreizeit tragen die Eltern. Leben die Eltern getrennt, kommt es darauf an, ob eine Klassenfahrt als Sonderbedarf einzuordnen ist. Dabei gehen die Gerichte meist davon aus, dass Klassenfahrten zum Schulunterricht gehören und daher nicht überraschend sind. Sonderbedarf liegt aber nur bei unregelmäßigem, außergewöhnlichem hohen Aufwand vor. Mit Kosten für eine Klassenfahrt müsse der Unterhaltsberechtigte aber rechnen und entsprechend frühzeitig sparen. Daher gelten diese Kosten häufig durch die monatlichen Unterhaltszahlungen als abgegolten und können vom Unterhaltsverpflichteten nicht zusätzlich verlangt werden.
Zu teuer?
Einkommensschwache Familien können die Kosten einer Klassenreise vor schier unlösbare Probleme stellen. Damit nicht die Kinder darunter leiden müssen, gibt es im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Zuschüsse vom Staat. Berechtigt sind Familien, die Hartz IV beziehen, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommen, Wohngeldberechtigte, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen als Asylbewerber bekommen. In diesen Fällen müssen die Familien die Kosten nicht aus den Regelleistungen stemmen, sondern können finanzielle Unterstützung beantragen.
Rechtzeitig beantragen
Um die Zuschüsse aus dem Paket Bildung und Teilhabe zu bekommen, müssen betroffene Familien einen Antrag stellen. Zuständig ist die Stelle, die auch für die jeweilige Sozialleistung zuständig ist. Bei Hartz-IV-Empfängern wäre das beispielsweise das Jobcenter. Bei anderen Leistungen sind Gemeinde, Stadt oder Landkreis zuständig. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag, können Sie für Schüler bis zum 25. Lebensjahr die tatsächlichen Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge bezahlt bekommen. Denken Sie daran, für jedes Kind einen eigenen Antrag zu stellen.
Auch ohne Hartz IV
Natürlich gibt es auch Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, welchen das Geld aber trotzdem hinten und vorne nicht reicht. Diese haben keinen Anspruch auf Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zu Hause bleiben muss der Nachwuchs aber auch nicht zwangsläufig. Viele Schulen unterhalten einen Förderverein, der hilfsbedürftige Kinder unterstützt. Manchmal übernehmen auch örtliche Unternehmen oder Banken und Sparkassen zumindest einen Teil der Kosten. Und auch viele Stiftungen unterstützen einkommensschwache Familien dabei, den Kindern die Teilhabe an Schulfahrten und Ausflügen zu ermöglichen.
Politische Bildung wird gefördert
Eine Besonderheit gilt für politische Bildungsreisen. Soll die Klassenfahrt nach Berlin oder Brüssel gehen, kann die Schule einen Fahrtkostenzuschuss beim Bundesrat oder Europarat beantragen. Voraussetzung ist, dass während der Reise mindestens zwei Informationsveranstaltungen im jeweiligen Rat besucht werden. Auch Fahrten zu Gedenkstätten werden von unterschiedlichen Stellen unterstützt. Einen Überblick finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung.