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Reise stornieren oder widerrufen?

Urlaub zu Hause

Wer sich kurzfristig gegen einen gebuchten Urlaub entscheidet, muss meist tief in die Tasche greifen. Wann fallen Stornogebühren an?

Reise stornieren oder widerrufen?

Bei vielen steht der Urlaub kurz vor der Tür. Aber so mancher mag sich mit dem Gedanken tragen, vielleicht doch lieber zu Hause zu bleiben. Können Sie eine Reise stornieren oder sogar widerrufen?

Nicht immer macht sich kurz vor dem Urlaub die Vorfreude breit. Gründe für ein ungutes Gefühl kann es viele geben. Seien es private oder gesundheitliche Umstände oder aufgrund der Corona-Pandemie. Als Pauschalreisender haben Sie grundsätzlich das Recht, eine Reise zu stornieren. Allerdings müssen Sie dann nicht selten mit hohen Stornokosten rechnen. Ein Widerruf eines Reisevertrages ist in aller Regel nicht möglich, selbst bei online gebuchten Reisen.

Stornierung möglich

Eine Stornierung einer Pauschalreise ist jederzeit möglich, unabhängig vom jeweiligen Grund. Allerdings ist diese in aller Regel mit nicht unerheblichen Stornogebühren verbunden. Dabei fallen die Kosten regelmäßig umso höher aus, je näher der Abreisetag rückt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verliert ein Reiseveranstalter mit dem Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn zwar seinen Anspruch auf den Reisepreis. Er kann aber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angemessene Entschädigungspauschalen festlegen – was in der Praxis stets der Fall sein dürfte.

Keine Kosten bei höherer Gewalt

Wird die Reise allerdings aufgrund höherer Gewalt im Urlaubsland erheblich gefährdet und war diese Gefährdung bei der Reisebuchung nicht vorhersehbar, so kommt eine kostenlose Stornierung in Betracht (§ 651 h Absatz 3 BGB). Höhere Gewalt ist nach Ansicht der Gerichte zumeist dann anzunehmen, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Zwar ist diese Warnung keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen von Gründen für eine kostenlose Stornierung. Ohne die Reisewarnung verlangen Reiseveranstalter aber meist die üblichen Stornogebühren. Wollen Sie sich dagegen wehren, müssen Sie häufig einen recht kostspieligen Prozess führen. Auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes prüft das Gericht, ob eine erhebliche Gefährdung vorliegt. Allerdings sind die Hürden ziemlich hoch.

Widerruf einer Online-Reise?

Rund um das Widerrufsrecht kursieren viele Rechtsirrtümer. Haben Sie online ohne Besuch in einem Reisebüro eine Reise gebucht, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Für viele Fernabsatzverträge sieht das Gesetz tatsächlich zum Schutz der Verbraucher ein Widerrufsrecht vor. Nicht so bei gebuchten Reiseleistungen. Obwohl es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, steht Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB sind unter anderem Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung und Beförderung von den besonderen Vorschriften über Fernabsatzverträge ausgenommen. Dies gilt immer dann, wenn sich der Veranstalter verpflichtet, die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau eingegrenzten Zeitraums zu erbringen. Einfach gesagt bedeutet dies, dass das Gesetz für Reise- oder Flugbuchungen, die Sie per Internet oder auch Telefon vorgenommen haben, kein Widerrufsrecht vorsieht. 

Vertragliche Vereinbarung

Etwas anderes gilt nur, wenn Ihnen der Veranstalter freiwillig ein solches Recht eingeräumt hat. Das dürfte aber eher selten der Fall sein. Haben Sie erstmal den Button "kostenpflichtig buchen" betätigt, können Sie die Reise nur stornieren oder umbuchen. Dann fallen hierfür regelmäßig Gebühren an. 

Stornierung wegen Pandemie

Wollen Sie eine Reise wegen der Corona-Pandemie stornieren, gelten die gleichen Regeln wie sonst auch. Hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsland ausgesprochen, können Sie in der Regel kostenlos stornieren. Auch erhebliche Einschränkungen vor Ort können eine Stornierung rechtfertigen, ohne dass der Veranstalter Gebühren verlangen kann. Bei welchen Maßnahmen und Beschränkungen aufgrund von Corona dies der Fall ist, wurde bisher noch nicht häufig gerichtlich entschieden. Zu denken wäre aber beispielsweise an eine zwingende Quarantäne bei der Einreise. Aufgrund der besonderen Situation seit Beginn der Pandemie bieten viele Veranstalter ihren Kunden aber auch eine kostenlose Stornomöglichkeit ohne Angabe besonderer Gründe an. Diese Möglichkeit ist meist gekoppelt an einen bestimmten Stichtag. Ist dieser noch nicht abgelaufen, haben Sie die Chance auf einen kostenfreien Rücktritt auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Reiserücktrittsversicherung

Auf Ihre Reiserücktrittsversicherung können Sie im Falle einer Stornierung nur hoffen, wenn Sie einen erweiterten Corona-Schutz abgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, ist diese nur dann zuständig, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung die Reise nicht antreten können. Allein die Angst vor einer Infektion ist in den Vertragsbedingungen oft nicht eingeschlossen. Außerdem schließen manche Versicherungen Erkrankungen aufgrund einer Pandemie aus. Hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

 

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