Aktuelle Rechtsfrage:
Viele Verträge, die Sie im Internet abschließen, können Sie ganz einfach widerrufen – ob für Kosmetik, Kleidung oder Elektronik. Auch Ihren Urlaub planen und buchen Sie inzwischen oft bequem am Computer. Aber können Sie einen online geschlossenen Reisevertrag einfach widerrufen?
Antwort:
In vielen Bereichen bietet das Shoppen im Internet dem Verbraucher den zusätzlichen Luxus, Verträge ohne speziellen Grund widerrufen zu können. Da wäre es doch praktisch, auch Reisebuchungen auf einfachem Wege wieder loszuwerden. Beispielsweise, wenn Sie doch noch ein günstigeres Angebot gefunden haben. Oder das schöne Wetter lieber zu Hause genießen wollen. So leicht ist die Sache aber leider nicht.
Welche Verträge kann ich widerrufen?
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, sind Sie eigentlich daran gebunden. Für Fernabsatzverträge gibt es allerdings eine Besonderheit. Zum besonderen Schutz von Verbrauchern können diese einige der online oder am Telefon abgeschlossenen Verträge widerrufen. Das Gesetz nennt allerdings verschiedene Geschäfte, bei denen das Widerrufsrecht trotz Fernabsatzvertrag ausgeschlossen ist. So können Sie beispielsweise einen Vertrag über ein individuell nach Ihren Wünschen gefertigtes und bedrucktes Kleidungsstück nicht widerrufen. Auch auf bestimmten Hygieneartikeln bleiben Sie unwiderruflich sitzen.
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Kann ich eine Online-Reise widerrufen?
Zu diesen Ausnahmen vom Widerrufsrecht gehören auch Pauschalreisen. Haben Sie also im Internet ein Paket verschiedener Reiseleistungen wie Flug und Hotel gebucht, ist ein Widerruf ausgeschlossen. Daher sollten Sie von einer vorschnellen Online-Buchung Ihres Urlaubs lieber Abstand nehmen. Übrigens muss der Veranstalter von Pauschalreisen Sie auch nicht darauf hinweisen, dass Ihnen kein Widerrufsrecht zusteht.
Gut zu wissen
Manche Anbieter räumen ihren Kunden ein freiwilliges Widerrufsrecht ein. Die Vereinbarung dazu sollten Sie vor der Buchung gut durchlesen. Häufig ist ein solches vertragliches Widerrufsrecht an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ausnahmsweise besteht ein Widerrufsrecht, wenn Ihre Buchung dem Reiseveranstalter noch nicht zugegangen ist. Dies ist in der Praxis aber kaum denkbar, die Buchungsbestätigung landet meist postwendend in Ihrem E-Mail-Postfach. Ein Widerrufsrecht haben Sie auch, wenn Sie eine Reise außerhalb von Geschäftsräumen und nicht im Internet gebucht haben. Typischer Fall ist die auf einer Kaffeefahrt gebuchte Reise.
Was ist mit Ferienhaus, Flug oder Hotel?
Dasselbe gilt leider auch, wenn Sie im Internet eine Ferienwohnung oder ein Häuschen für den Urlaub gemietet haben. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen und Sie sind auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Haben Sie im Internet nur einen Flug gebucht, haben Sie auch kein Widerrufsrecht. Meist bieten Fluggesellschaften keine Möglichkeit der kostenlosen Stornierung an. Sie können aber die Steuern und Gebühren zurückverlangen, wenn Sie den Flug nicht antreten. Diese sind dann nämlich nicht angefallen. Bei Hotelbuchungen kommt es auf den Vertrag an. Da auch hier kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, sollten Sie bereits bei der Buchung darauf achten, ob Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung (meist bis zu einem bestimmten Stichtag) oder Umbuchung gegeben wird.
Stornogebühren bei Pauschalreisen
Haben Sie sich dennoch umentschieden, können Sie zumindest nach § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor Reisebeginn von einer Pauschalreise zurücktreten. Gründe müssen Sie dafür keine angeben. Den bereits gezahlten Reisepreis bekommen Sie erstattet. Allerdings ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Pauschalentschädigung zu verlangen. Diese gefürchtete Stornogebühr macht in diesem Fall den Unterschied zwischen Rücktritt und Widerrufsrecht aus. Hatten Sie bereits eine Anzahlung geleistet, kann der Veranstalter die Stornogebühren direkt einbehalten. War die Anzahlung höher, bekommen Sie zumindest den Rest erstattet. Eine kostenlose Stornierung ist nur bei unvorhergesehenen Ereignissen wir Naturkatastrophen oder Pandemien möglich. Wie Sie bei separaten Buchungen von Hotel, Ferienhaus und Co. aus dem Vertrag herauskommen, müssen Sie dem Vertrag und den allgemeinen Vertragsbedingungen des Anbieters entnehmen.
Haben Sie sich vertippt?
Haben Sie den Button für die Reisebuchung nur versehentlich angeklickt? Oder haben Sie ungewollt eine Doppelbuchung getätigt? Dann können Sie den Vertrag auch wegen Irrtums anfechten. Der Vertrag gilt dann als nichtig, so als hätte es ihn nicht gegeben. Allerdings hat in diesen Fällen der Veranstalter auch ein Recht auf Ersatz unnützer Aufwendungen wie die Bearbeitung der Buchung, Porto und Papier.
Stand: 06.07.2026
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