
Rechtsfrage des Tages:
Zu einem entspannten Urlaub gehört es für viele dazu, sich nicht selbst um die Verpflegung kümmern zu müssen. Allerdings sind dann die Essenszeiten auch weniger flexibel, als wenn Sie selbst kochen würden. Müssen Sie aber feste Tischzeiten akzeptieren?
Antwort:
Haben Sie einen Urlaub mit Vollpension gebucht, können Sie entspannt alle Mahlzeiten in Ihrem Hotel einnehmen. Natürlich müssen Sie sich dabei danach richten, wann das Buffet oder die Küche geöffnet ist. Innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters können Sie dann selbst entscheiden, wann Sie zu Tisch gehen möchten. Manchmal bekommen Sie aber auch bei der Anmeldung im Hotel eine feste Tischzeit zugewiesen.
Zeitfenster
Mit einem bestimmten Zeitfenster für die Mahlzeiten müssen Sie sich arrangieren. Anders können gerade große Hotels die zuvorkommende Versorgung ihrer Gäste nicht gewährleisten. Erscheinen Sie erst fünf Minuten vor Ende des Frühstücks, dürfen Sie sich auch nicht wundern, wenn das Rührei vielleicht schon aufgegessen ist. Viele Hotels bieten ihren Gästen aber auch ein Langschläferfrühstück an. Wiederum aus Planungsgründen müssen Sie sich dafür meist aber verbindlich anmelden.
Bitte gegen 18 Uhr
Verständlich, dass Sie Ihren entspannten Strandtag nicht vorzeitig beenden möchten, weil um Punkt 17:30 Uhr Ihr Essen auf dem Tisch steht. Tatsächlich sollte es sich bei den festen Tischzeiten lediglich um eine Empfehlung handeln. So versuchen Hotels, Engpässe zu Stoßzeiten zu vermeiden. Sie müssen aber trotzdem in der Lage sein, Ihre Zeit frei zu wählen.
Gut zu wissen ...
Etwas anderes gilt, wenn Sie beispielsweise im Spezialitätenrestaurant des Hotels einen Tisch reserviert haben. Dann müssen Sie sich wie in jedem anderen Restaurant an Ihre gebuchte Zeit halten. Auch auf Kreuzfahrten gibt es häufig noch feste Essenszeiten, die aufgrund der besonderen Art der Reise auch als zulässig angesehen werden.
Zu spät
Wird Ihnen ansonsten eine starre Zeit zugewiesen und Ihnen davor oder danach der Zutritt zum Restaurant verwehrt, kann ein Reisemangel vorliegen. Melden Sie sich bei Ihrer Reiseleitung und geben eine Beschwerde ab. Wird Ihrem Anliegen nicht abgeholfen, können Sie unter Umständen eine Reisepreisminderung geltend machen. Dokumentieren Sie daher Ihre Beschwerde schriftlich und sichern Sie Beweise. So kann es nach der Heimreise leichter sein, wegen mangelhafter Verpflegungsleistung einen Teil des Reisepreises erstattet zu bekommen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben.
Stand: 01.07.2025
Auch interessant:

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.