
Rechtsfrage des Tages:
Wollen Sie dem Herbst noch einmal ein paar Tage in die Sonne entfliehen? Haben Sie einen Hotelurlaub gebucht, müssen Sie vielleicht etwas andere Kleidung einpacken als für den Campingplatz. Liegt ein Reisemangel vor, wenn der Veranstalter nicht auf einen Dresscode hinweist?
Antwort:
Urlaub bedeutet für jeden Feriengast etwas anderes. Die einen genießen es, sich für das abendliche Dinner richtig in Schale zu werfen. Andere möchten am liebsten den ganzen Tag in Badehose oder Strandkleid herumlaufen. Finden Sie im Reiseprospekt keinen besonderen Hinweis zu einer Kleiderordnung im Hotel, sollten Sie trotzdem genau nachdenken. Denn die landestypischen Gepflogenheiten müssen Sie auch ohne speziellen Hinweis einhalten.
Blick aufs Hotel
Für die Kleiderordnung kommt es zunächst auf die Art Ihres Hotels an. Haben Sie eine Suite in einem Fünf-Sterne-Hotel gebucht, werden Sie sicherlich angemessene Garderobe einpacken. Dass Sie dort in Badehose oder Bikini nichts im Restaurant zu suchen haben, liegt auf der Hand. Bei einfacheren Hotels kann es wieder drauf ankommen. Legen Sie gesteigerten Wert auf legere Kleidung, lohnt sich eine vorherige Nachfrage beim Hotel.
Landestypische Gebräuche
Aber auch unabhängig vom Hotel oder einem Hinweis im Prospekt wird von Reiselustigen etwas Nachdenken erwartet. Ihnen wird nämlich zugetraut, sich mit den landestypischen Gepflogenheiten vertraut zu machen. Beispielsweise in südlichen Ländern müssen Sie damit rechnen, nur mit langen Hosen oder Röcken Einlass im Restaurant zu finden. So entschied beispielsweise auch das Amtsgericht München, dass auf solche Sitten und Gebräuche im Urlaubsland im Reiseprospekt nicht ausdrücklich hingewiesen werden müsse (Urteil vom 16.06.2010, Aktenzeichen 223 C 5318/10).
Reisemangel wegen falscher Kleidung?
Haben Sie Ihren Urlaub als Pauschalreise gebucht, können Sie Ansprüche auf Minderung des Reisepreises gegenüber dem Veranstalter haben. Diese greifen beispielsweise dann, wenn im Prospekt etwas versprochen und dann in der Realität nicht eingehalten wurde. Theoretisch kann auch ein fehlender Hinweis auf einen Dresscode im Hotel zu einem Minderungsanspruch führen. Nämlich dann, wenn Sie wegen falscher Kleidung nicht ins Restaurant eingelassen werden. Dafür müssten aber schon sehr spezielle Kleidervorschriften gelten. Dürfen Sie beispielsweise am abendlichen Dinner nicht teilnehmen, weil Sie Ihren Smoking oder Ihr Abendkleid nicht eingepackt haben? Ohne entsprechenden Hinweis in den Reiseunterlagen kann dies durchaus ein Reisemangel sein. Umgekehrt muss der Veranstalter auf landestypische Gebräuche hingegen nicht gesondert hinweisen. Hier ist die Eigenverantwortung des Reisenden gefragt.
Alternativen suchen
Bedenken Sie diese Umstände schon bei der Buchung Ihrer Reise. Soll es in diesem Herbst ein Luxushotel sein, sollten Sie Ihre ausgebeulte Jogginghose vielleicht einfach zu Hause lassen. Wollen Sie sich um Ihr Outfit hingegen keinerlei Gedanken machen, schauen Sie doch nach einer Ferienwohnung oder suchen sich ein einfaches gemütliches Hostel.
Stand: 01.01.2025
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