
Rechtsfrage des Tages:
Es dürfte klar sein, dass Sie für den Campingplatz eine andere Garderobe einpacken als für einen Hotelaufenthalt. Aber gibt es in Hotels einen bestimmten Dresscode? Und was, wenn Sie die falschen Sachen eingepackt haben?
Antwort:
Urlaub bedeutet für jeden Feriengast etwas anderes. Die einen genießen es, sich für das abendliche Dinner richtig schick zu machen. Andere möchten am liebsten den ganzen Tag in Badehose oder Strandkleid herumlaufen. Daher sollten Sie schon bei der Buchung einen genaueren Blick auf Ihre Unterkunft werfen. Finden Sie im Reiseprospekt keinen besonderen Hinweis zu einer Kleiderordnung im Hotel, sollten Sie trotzdem genau nachdenken. Denn die landestypischen Gepflogenheiten müssen Sie auch ohne speziellen Hinweis einhalten.
Schlicht bis edel
Für die Kleiderordnung kommt es zunächst auf die Art Ihres Hotels an. Haben Sie eine Suite in einem Fünf-Sterne-Hotel gebucht, werden Sie sicherlich angemessene Garderobe einpacken. Dass Sie dort in Badehose oder Bikini nichts im Restaurant zu suchen haben, liegt auf der Hand. Bei einfacheren Hotels kann es wieder drauf ankommen. Legen Sie gesteigerten Wert auf legere Kleidung, lohnt sich eine vorherige Nachfrage beim Hotel.
Respekt vor dem Gastland
Aber auch unabhängig vom Hotel oder einem Hinweis im Prospekt wird von Ihnen etwas Nachdenken erwartet. Es wird Ihnen nämlich durchaus zugetraut, sich mit den landestypischen Gepflogenheiten vertraut zu machen. Beispielsweise in südlichen Ländern müssen Sie damit rechnen, nur mit langen Hosen oder Röcken Einlass im Restaurant zu finden. Auf solche Sitten und Gebräuche im Urlaubsland muss im Reiseprospekt auch nicht immer ausdrücklich hingewiesen werden. So entschied beispielsweise das Amtsgericht München (Urteil vom 16.06.2010, Aktenzeichen 223 C 5318/10).
Reisemangel wegen falscher Kleidung?
Haben Sie Ihren Urlaub als Pauschalreise gebucht, können Sie Ansprüche auf Minderung des Reisepreises gegenüber dem Veranstalter haben. Diese greifen beispielsweise dann, wenn im Prospekt etwas versprochen und dann in der Realität nicht eingehalten wurde. Theoretisch kann auch ein fehlender Hinweis auf einen Dresscode im Hotel zu einem Minderungsanspruch führen. Nämlich dann, wenn Sie wegen falscher Kleidung nicht ins Restaurant eingelassen werden. Dafür müssten aber schon sehr spezielle Kleidervorschriften gelten.
Gut zu wissen ...
Dürfen Sie beispielsweise am abendlichen Dinner nicht teilnehmen, weil Sie Ihren Smoking oder Ihr Abendkleid nicht eingepackt haben? Ohne entsprechenden Hinweis in den Reiseunterlagen kann dies durchaus ein Reisemangel sein. Sind Sie hingegen mit Badelatschen im Sterne-Restaurant kein gerngesehener Gast, hätten Sie es besser wissen müssen.
Umgekehrt muss der Veranstalter auf landestypische Gebräuche nicht gesondert hinweisen. Dürfen Sie bei einer gebuchten Besichtigungstour wegen nackter Schultern ein katholisches Kloster nicht besuchen, werden Sie die Kosten meist nicht zurückerhalten. Hier ist die Eigenverantwortung des Reisenden gefragt.
Jeder wie er mag
Bedenken Sie diese Umstände schon bei der Buchung Ihrer Reise. Soll es ein Luxushotel sein, sollten Sie Ihre ausgebeulte Jogginghose vielleicht einfach zu Hause lassen. Wollen Sie sich um Ihr Outfit hingegen keinerlei Gedanken machen, schauen Sie doch nach einer Ferienwohnung oder suchen sich ein einfaches gemütliches Hostel.
Stand: 24.06.2025
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