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Was darf ins Handgepäck, was nicht?

Mit in die Kabine

Wichtige Papiere und Wertsachen sollten bei einer Flugreise nicht im Koffer verstaut werden. Aber darf wirklich alles in die Handtasche?

Eine junge Familie wartet am Flughafen auf ihren Ferienflieger.

Rechtsfrage des Tages:

Den Schmuck, die Reiseunterlagen und andere wichtige Dinge sollten Sie während eines Flugs im Handgepäck bei sich führen. Welche Gegenstände sind aber an Bord verboten?

Antwort:

Gerade in der derzeitigen Situation an den Flughäfen fallen sicherlich einige Handgepäckstücke deutlich größer aus als sonst vielleicht üblich. Aus Angst, am Urlaubsort ohne Gepäck zu landen, nehmen viele Urlauber das Notwendigste in einem kleinen Rucksack oder einer Umhängetasche mit an Bord. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Gegenständen, die nicht mit in die Kabine dürfen. Diese sollten Sie kennen und im Koffer auf Reisen schicken.

Was sollte an Bord?

Dass Sie Ihre Reiseunterlagen wie Voucher, Flugschein und Ausweisdokumente nicht im Koffer verstauen sollten, liegt auf der Hand. Aber auch bei anderen Dingen sollten Sie gut überlegen. Die Zahnspange Ihres Kindes, wichtige Medikamente und Ihre Lesebrille sollten unbedingt in der Kabine mitfliegen. Sollte Ihr Koffer verloren gehen, kann beispielsweise Ihr Kind trotzdem seine kieferorthopädische Behandlung fortsetzen.

Koffer als Tresor

Geht es auf Reisen, sollten Sie ohnehin überlegen, ob Sie wertvollen Schmuck überhaupt mitnehmen wollen. Vielleicht tut es auch der nicht so kostbare Modeschmuck und der echte Goldarmreif bleibt lieber sicher zu Hause. Wichtig zu wissen: Haben Sie wertvolle Schmuckstücke in Ihrem Koffer und geht dieser endgültig verloren, bekommen Sie den Wert der Preziosen meist nicht ersetzt. Die Haftung für verlorenes Gepäck ist nämlich begrenzt. Daher sollten Sie zum Beispiel auch Ihr Notebook lieber im Handgepäck verstauen.

Was darf nicht in die Tasche?

In der EU-Verordnung Nr. 2015/1998 der Kommission finden Sie eine genaue Liste, welche Gegenstände an Bord verboten sind. Bestimmt wären Sie ohnehin nicht auf die Idee gekommen, eine Waffe mit an Bord zu nehmen. Je nach Größe Ihrer Nagelfeile kann aber auch schon Ihr Nagelset zum Problem werden. Auch Ihren Wanderstock müssen Sie einchecken und dürfen ihn nicht mit in die Kabine nehmen. Brauchen Sie hingegen eine Gehhilfe, werden Sie auf diese natürlich nicht verzichten müssen. Manche Fluggesellschaften bitten aber um vorherige Anmeldung beispielsweise auch eines Rollators.

Sonderfall Feuerzeug

Feuerzeuge an Bord sind nicht generell verboten. Aber! Sie dürfen nur ein Feuerzeug dabeihaben. Ihre Reserve müssen Sie im Koffer verstauen. Und Sie müssen das Feuerzeug am Körper tragen. Auch wenn Sie eigentlich ein edles Sturmfeuerzeug oder befüllbares Gas- oder Benzinfeuerzeug nutzen, müssen Sie dieses daheimlassen. Erlaubt sind nämlich generell nur Einweg-Feuerzeuge. Es wäre doch ärgerlich, wenn Sie Ihr edles Stück bei der Sicherheitskontrolle entsorgen müssten.

Nur wenig Flüssiges

Gerade wenn Sie Ihr Parfum oder eine Handcreme mitnehmen wollen, müssen Sie noch eine Besonderheit beachten. Ungefährliche Flüssigkeiten dürfen Sie zwar mitnehmen, diese dürfen Sie aber nur in einem Behältnis von maximal 100 ml transportieren. Dabei kommt es auf die Mengenangabe auf der Verpackung an. Außerdem müssen Sie die Flüssigkeiten zusätzlich in einen höchstens 1 Liter fassenden Klarsichtbeutel verpacken. Hervorragend eigenen sich dazu Gefrierbeutel mit Zippverschluss.

Wie groß und wie viele?

Haben Sie Ihr Handgepäck mit erlaubten Gegenständen gefüllt, müssen Sie noch an Größe und Gewicht der Tasche denken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Nicht alle Fluglinien lassen dieselben Maße zu. Es gibt zwar eine Größenempfehlung, die Fluggesellschaft kann aber auch eigene Regeln aufstellen. Das gleiche gilt hinsichtlich Gewicht und Anzahl der Handgepäckstücke. Übrigens: Alles was Sie nach der Sicherheitskontrolle im Duty-Free-Shop kaufen, dürfen Sie auch mit ins Handgepäck nehmen.

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