
Rechtsfrage des Tages:
In vielen Koffern werden Sie Urlaubschnäppchen finden, die stark an teure Luxus- oder Markenartikel erinnern. Diese zu kaufen ist meist kein Problem. Aber drohen Probleme beim Zoll, wenn Sie die Sonnenbrille von Prado oder die schicken Turnschuhe von Naike mit nach Hause nehmen?
Antwort:
Wer schon immer von einer Luxusuhr oder einer teuren Designertasche geträumt hat, wird auf Reisen vielleicht schwach. Statt auf ein Original zu sparen, greifen viele Urlauber bei gefälschten oder nachgemachten Markenartikeln zu. Solange Sie nur Mitbringsel kaufen, dürfen Sie diese in der Regel bedenkenlos mit nach Hause nehmen. Lassen Sie sich aber nicht verleiten, im Urlaub den Warenbestand für Ihren Online-Shop aufzufüllen.
So oder so ähnlich
Auch wenn die Begriffe Plagiat und Fälschung meist synonym verwendet werden, so haben sie doch eine unterschiedliche Bedeutung. Bei einem Plagiat handelt es sich um einen Artikel, der einer bekannten Marke sehr ähnlich sieht. Verkauft wird er aber unter einem anderen oder leicht abgeänderten Namen oder das Design weicht leicht vom Original ab. Eine Fälschung liegt hingegen vor, wenn Design oder Technik einer Markenware kopiert und unter dem Originalnamen angeboten wird.
Gut zu wissen ...
Bei Plagiaten lehnt sich das Billigprodukt an Aussehen und Markennamen an. Es bleibt aber erkennbar, dass es sich nicht um ein Original handelt. Eine Fälschung versucht hingegen, das Original so exakt wie möglich zu kopieren.
Genau hinschauen
Sind Sie der Meinung, eine echte Markensonnenbrille oder eine originale Luxustasche zu einem Schnäppchenpreis gefunden zu haben? Dann schauen Sie sich Design und Verarbeitung genau an. Meist erkennen Sie sehr schnell, dass Sie einen Artikel minderwertiger Qualität in Händen halten und kein Markenprodukt. Bei Plagiaten sind die Unterschiede in der Regel offensichtlicher. Natürlich können Sie trotzdem zuschlagen. Wundern Sie sich aber nicht, wenn Sie vermutlich nicht lange Freude an Ihrem Kauf haben werden.

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Privatvergnügen
Haben Sie sich ein, zwei Plagiate für Ihren privaten Gebrauch gekauft, brauchen Sie sich bei der Einfuhr nach Deutschland keine Gedanken zu machen. Reisen Sie mit dem Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff, gilt eine Freimenge von bis zu 430 Euro. Sind Sie mit dem Auto oder der Bahn unterwegs, sind 300 Euro die Grenze. Kinder bis 15 Jahre dürften für maximal 175 Euro im Urlaubsland einkaufen gehen. Dabei zählt der tatsächlich gezahlte Preis und nicht der Preis des Originals. Außerdem müssen Sie die Sachen in Ihrem Reisegepäck mitführen. Die Wertgrenzen sind unbeachtlich, wenn Sie die Artikel gewerblich vermarkten wollen. Die Einfuhr ist selbst dann unzulässig, wenn Sie die Freimengen nicht überschreiten.
Maß halten
Größere Mengen von Plagiaten sollten Sie nicht mit nach Hause nehmen. Der Zoll wird dann nämlich davon ausgehen, dass Sie die Waren für den Weiterverkauf einführen wollen. Das kann selbst dann gelten, wenn Sie mit der großen Tüte voller Fußballtrikots die Kinder der gesamten Familie ausstatten wollten. Und kaufen Sie einen Artikel in mehreren Größen und Farben, liegt die Sache ohnehin auf der Hand. Werden Sie erwischt, müssen Sie die Ware nicht nur versteuern. Sie machen sich auch strafbar. Die vermeintlichen Urlaubsandenken werden außerdem vom Zoll kassiert.
Wussten Sie, dass ...
… Ihnen bei gefälschten Markenartikeln auch immer ein Unterlassungsverlangen mit hohen Kosten des Markeninhabers ins Haus stehen kann? Der Markeninhaber kennt da kein Pardon.
Grenzenlos unterwegs
Was viele nicht wissen: Kontrollen finden nicht nur an Flughäfen oder Kreuzfahrtanlegern statt. Auch innerhalb der EU kann der Zoll zum Beispiel an den Autobahnen stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wenn Sie also meinen, mit Ihrem privaten Auto nicht erwischt zu werden, liegen Sie falsch.
Schlecht für die Gesundheit
Letztlich sollten Sie sich den Kauf eines Plagiats auch aus anderen Gründen gut überlegen. Aufgrund schlechter Verarbeitung und billigster Produktion sind die Sachen meist nicht einmal das geringe Geld wert, das sie kosten. Nicht selten sind die Waren auch mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien kontaminiert. Von gefälschten Medikamenten sollten Sie ohnehin in jedem Fall die Finger lassen.
Stand: 08.07.2025