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Über Grenzen: Ausweispflicht auf Reisen

Mit Pass im Gepäck

Brauchen Sie trotz Freizügigkeit einen Ausweis, um innerhalb der EU reisen zu können? Und was, wenn der Perso abgelaufen ist?

Über Grenzen: Ausweispflicht auf Reisen

Rechtsfrage des Tages:

Fahren Sie beispielsweise nach Österreich, bemerken Sie den Grenzübertritt eigentlich nur an der Beschilderung. Ist kein Stau, können Sie einfach durchfahren. Sollten Sie trotzdem Ihren Ausweis bereithalten?

Antwort:

Deutschland, Österreich und viele andere Länder gehören zum Schengen-Raum. Durch das Abkommen soll ein freier Grenzverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden. Personenkontrollen finden an den Grenzen nur stichprobenartig statt. Eine Zeit lang wurde aufgrund der vielen Flüchtlinge an manchen Grenzen zumindest vorübergehend die Grenzkontrolle wieder eingeführt. Jetzt herrscht wieder Freizügigkeit.

Freizügigkeit in der EU

Auf Grundlage des Schengen-Abkommens dürfen Bürger der Europäischen Union ohne Visum in die Mitgliedsstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz einreisen. Sie dürfen sich in diesen Ländern aufhalten und sogar fast ohne Beschränkungen oder besondere Erlaubnis erwerbstätig sein. Die Freizügigkeit bedeutet aber nicht, dass Sie ohne Ausweis unterwegs sein dürfen. Gerade mit Ihrem Ausweis können Sie schließlich Ihr Freizügigkeitsrecht als Unionsbürger nachweisen. Und in manchen Ländern gelten Besonderheiten.

Sonderfall Kroatien

Kroatien gehört mittlerweile zu einem der beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Wer mit dem eigenen Pkw oder Reisebus über die Grenze zwischen Slowenien und Kroatien will, wird sich auf lange Wartezeiten einrichten müssen. Denn Kroatien wendet den Schengen Acquis derzeit nur teilweise an und führt Grenzkontrollen durch. Dasselbe gilt für Bulgarien und Rumänien. Die langen Autoschlangen an der Grenze nach Kroatien können aber schon bald der Vergangenheit angehören. Da Kroatien in Kürze dem Schengenraum beitreten wird, kann vielleicht schon ab 2023 mit den grundsätzlichen Grenzkontrollen Schluss sein.

 

Stau wegen Stichproben

In den meisten Mitgliedsländern des Schengen-Abkommens finden nur noch die üblichen stichprobenartigen Kontrollen statt. Je nach Grenzübergang müssen Sie sich trotzdem auf unterschiedliche Kontrollen einrichten. Das führt zum einen teilweise zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, die Sie vorsichtshalber einplanen sollten. Zum anderen bedeutet dies, dass Sie Ihre Ausweispapiere unbedingt mitnehmen müssen. Packen Sie also auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass in die Urlaubstasche. Denn auch Sie können jederzeit in eine Kontrolle geraten.

Kinderpass nicht vergessen

Denken Sie auch an die Kinderreisepässe Ihres Nachwuchses. Seit dem 26.06.2012 reicht nämlich die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern nicht mehr aus. Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.

Ausweis für Vierbeiner

Wollen Sie Ihren Hund Bello oder Katze Tinka mitnehmen, brauchen Sie für Ihre vierbeinigen Freunde einen EU-Heimtierausweis. Weitere Informationen zu diesem Ausweis kann Ihnen Ihr Tierarzt geben oder Sie finden sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Perso abgelaufen?

Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass seit höchstens einem Jahr abgelaufen, können Sie ihn trotzdem zur Einreise in einige Länder des Schengenraums nutzen. Zum Beispiel Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats. Dasselbe gilt auch für Kinderreisepässe. Ein vorläufiger Personalausweis muss hingegen gültig sein.

Passersatz

Im Notfall können Sie sich auch an die Bundespolizei wenden. Diese stellt einen "Reiseausweis als Passersatz" aus. Ihr abgelaufener Perso oder Pass dient dort als Identitätsnachweis. Auch ein Führerschein kann helfen. Dieser Reiseausweis gilt für die Dauer der Reise, längstens aber für einen Monat. Er kann Ihnen insbesondere helfen, wenn Sie in den Urlaub fliegen möchten. Ausgestellt wird der Reiseausweis als Passersatz bei der Bundespolizei am Flughafen. Möchten Sie in ein Land außerhalb des Schengen-Raums fliegen, reichen diese Papiere allerdings nicht aus.

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