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Gute Fahrt: Regeln auf der Autobahn

Rettungsgasse & Co.

Auf Autobahnen ist meistens viel los. Das sollten Sie über Standstreifen, Rettungsgasse und Rückwärtsfahren auf der Autobahn wissen.

Dichter Verkehr auf vierspuriger Autobahn.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht nur zur Ferienzeit gibt es kilometerlange Staus auf den Autobahnen. Derzeit behindern auf diversen Strecken auch Baustellen die freie Fahrt. Die wichtigsten Regeln rund um das Fahren auf der Autobahn sollten Sie kennen. Was müssen Sie zu Rettungsgasse, Standstreifen und Co. wissen?

Antwort:

Auf unseren Autobahnen ist nicht nur zur Urlaubszeit viel los. Viele Baustellen, Unfälle und volle Fahrbahnen sorgen immer wieder für stockenden Verkehr und teils lange Staus. Damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen, müssen Sie die Regeln auf der Autobahn kennen. Bei Stau heißt es, eine Rettungsgasse zu bilden. Und den Standstreifen dürfen Sie nur im Fall einer Panne benutzen.

Rettungsgasse nie vergessen

Kommt es auf der Autobahn zu einem Unfall, sind meist Menschen in erheblicher Gefahr. Für die Rettungskräfte zählt jede Minute. Und auch Polizei und Bergungsfahrzeuge müssen die Unfallstelle schnell erreichen. Da sich nach einem Unfall meist innerhalb kürzester Zeit ein Stau bildet, ist das Durchkommen manchmal schwierig. Sobald der Verkehr auf der Autobahn stockt, müssen Sie daher die Rettungsgasse bilden. Auf der rechten und mittleren Spur müssen Sie dabei möglichst weit nach rechts fahren, auf der ganz linken Spur so weit es geht nach links. Die Rettungsgasse wird also zwischen der äußersten linken und der mittleren Spur gebildet. Wichtig! Weichen Sie auf der rechten Spur nicht auf den Standstreifen aus. Auch dieser muss beispielsweise für Abschleppfahrzeuge frei bleiben. Halten Sie sich nicht an diese Regel, droht ein saftiges Bußgeld. Außerdem wollen Sie sicherlich nicht, dass für Verletzte die notwendige Hilfe durch Ihr Verschulden zu spät kommt.

Standstreifen: nur bei Panne

Als Fahrzeugführer dürfen Sie auf der Autobahn nur die Fahrbahn benutzen. Der Standstreifen, auch Randstreifen oder Seitenstreifen genannt, gehört nicht dazu. Sie dürfen ihn also nicht nutzen, um sich am Stau vorbeizumogeln. Dies gilt auch, wenn die ersehnte Ausfahrt nur wenige hundert Meter entfernt ist. In Ausnahmefällen wird der Seitenstreifen allerdings auch freigegeben. Das kann durch Polizeibeamte erfolgen, beispielsweise bei einer Vollsperrung. Achten Sie auf entsprechende Anweisungen. Auf manchen Autobahnen wird der Seitenstreifen auch bei dichtem Verkehr zum Befahren freigegeben. Dort finden Sie aber immer eine ausdrückliche Beschilderung. Ansonsten dürfen Sie den Standstreifen nur nutzen, wenn Sie eine Panne haben oder ein Notfall vorliegt. Eine drückende Blase ist dabei nicht als Notfall anzusehen. Wohl aber plötzliche körperliche Beschwerden, die Ihnen das Weiterfahren unmöglich machen.

Auf keinen Fall rückwärts

Es ist grundsätzlich verboten, rückwärts auf der Autobahn zu fahren. Sie sollten also nicht auf die Idee kommen, rückwärts auf dem Standstreifen zur verpassten Ausfahrt zurückzufahren. Das Bußgeld reicht bis zu 200 Euro und einem Punkt in Flensburg. Setzen Sie sogar auf der Fahrbahn grob verkehrswidrig und rücksichtslos zurück, begehen Sie eine der sogenannten sieben Todsünden im Straßenverkehr gemäß § 315 c Strafgesetzbuch. Sie müssen mit einem Strafverfahren rechnen, bei dem neben einer Geldstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Nicht drängeln!

Eigentlich sollte es jeder Autofahrer wissen: Drängeln auf der Autobahn kann zur tödlichen Gefahr für alle Beteiligten werden. Fahren Sie zu dicht auf, verstoßen Sie gegen die geltenden Abstandsregeln. Außerdem können Sie sich wegen Nötigung strafbar machen. Was viele nicht wissen: Die Lichthupe dürfen Sie zum Überholen durchaus nutzen. Solange Sie niemanden belästigen oder blenden, dürfen Sie einen Schleicher auf der Überholspur durch kurzes Aufblenden zum Spurwechsel auffordern. Achten Sie aber darauf, trotzdem ausreichend Abstand zu halten. Als Richtwert gilt der halbe Tachowert in Metern. Bei 100 km/h müssen Sie also mindestens 50 Meter Abstand halten. Je schneller Sie fahren, umso größer wird der einzuhaltende Mindestabstand.

Rechte Spur nutzen

Auch auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen sich also nicht auf die linke Spur klemmen und bis zum Ziel dort weiterfahren. Das Rechtsfahrgebot gilt lediglich dann nicht, wenn dichter oder stockender Verkehr herrscht. Auf der mittleren Spur dürfen Sie durchgängig fahren, wenn auf der rechten Spur ein oder mehrere Fahrzeuge fahren. Ist die Spur hingegen bis zum Horizont frei, müssen Sie nach dem Überholen dorthin wechseln. Und Achtung! Rechts zu überholen ist in der Regel verboten.

Drauf und wieder runter

Beim Auffahren auf die Autobahn müssen Sie die Einfädelspur zügig befahren und sollten die gesamte Länge nutzen. Dann sind Sie bestenfalls bereits genauso schnell wie der fließende Verkehr. Vorfahrt haben aber nicht Sie, sondern der Verkehr auf der Fahrspur. Ein Reißverschlusssystem gilt hier nicht. Möchten Sie die Autobahn wieder verlassen, sollten Sie rechtzeitig auf die rechte Spur wechseln. Ab dem 300-m-Schild sollten Sie blinken, aber noch nicht abbremsen. Dafür ist dann der Verzögerungsstreifen da.

Beine vertreten

Denken Sie gerade bei längeren Fahrten an regelmäßige Pausen. Rastplätze und Autohöfe bieten Ihnen die Gelegenheit zum Entspannen. Um wieder fit zu werden, sollten Sie das Fahrzeug verlassen, sich bewegen, vielleicht etwas essen und trinken. Übermannt Sie der Schlaf, dürfen Sie auf dem Parkplatz im Auto auch ein Nickerchen machen. Hauptsache Sie fahren erst los, wenn Sie wieder frisch und munter sind.

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