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Pleite des Reiseveranstalters: Sicherungsschein

Immer einpacken

Neben Reisepass und Flugticket sollten Sie auch den Sicherungsschein immer im Gepäck haben. Warum ist dieses Dokument so wichtig?

Zwei junge Frauen auf dem Sofa präsentieren fröhlich ihre Flugtickets.

Rechtsfrage des Tages:

Wer eine Pauschalreise bucht, bekommt neben den eigentlichen Reiseunterlagen auch immer einen Sicherungsschein. Wozu dient er und gibt es ihn auch bei Last-Minute-Reisen? 

Antwort:

Die Tourismusbranche ist durch die Corona-Pandemie teils schwer gebeutelt. Damit Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht im Regen stehen, gehört zu den Reiseunterlagen auch immer der Sicherungsschein. Dieser dient als Nachweis einer Absicherung im Insolvenzfall. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Reise im Internet oder im Reisebüro gebucht haben oder es sich um eine Last-Minute-Reise handelt. Auch bei verbundenen Reiseleistungen haben Urlauber einen Anspruch darauf. 

Wichtiges Reisedokument

Der Sicherungsschein ist neben Ihrer Buchungsbestätigung und dem Flugticket eines Ihrer wichtigsten Reisedokumente. Selbst wenn Sie mit Ihrer Pauschalreise ein Schnäppchen gemacht haben. Meist müssen Sie trotzdem einen ordentlichen Betrag an den Reiseveranstalter zahlen. Geht dieser dann vor oder während Ihrer Reise pleite, hätten Sie ein Problem. Nicht nur Ihr geplanter Urlaub würde ins Wasser fallen. Auch vom Reisepreis müssten Sie sich voraussichtlich verabschieden. Seit 1994 regelt in Deutschland daher ein Gesetz die Absicherung von Reisekunden gegen eine Insolvenz des Veranstalters.

Was ist neu?

Bislang musste ein Reiseveranstalter die Insolvenzabsicherung über eine Versicherung oder Bürgschaft nachweisen. Aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt die Absicherung nun über einen Sicherungsfonds. Für Urlauber ändert sich im Gegensatz zur früheren gesetzlichen Regelung in der Praxis kaum etwas. Der Nachweis der Absicherung erfolgt weiterhin über den Sicherungsschein. Neu ist allerdings, dass der Schutz nicht wie bisher auf 110 Millionen Euro im Jahr gedeckelt ist. Aufgrund der Erfahrungen mit der Thomas Cook-Pleite sollen Reisende dadurch besser geschützt werden. Lediglich Reiseveranstalter mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro pro Jahr können auch weiterhin die Absicherung über eine Versicherung oder Bürgschaft erbringen.

Erst nach Erhalt zahlen

Grundsätzlich sollten Sie vor Erhalt des Sicherungsscheins keine Zahlungen an den Reiseveranstalter vornehmen. Dieser ist auch erst nach Übergabe des Sicherungsscheins berechtigt, das Geld einzufordern. Denken Sie insbesondere daran, wenn Sie Ihre Reise im Internet buchen. Zahlen Sie bei einer Online-Buchung den gesamten Reisepreis gleich per Kreditkarte ohne den Sicherungsschein in Händen zu halten, kann im schlimmsten Fall das Geld weg sein.

Reisepreis und Rücktransport

Wird der Reiseveranstalter zahlungsunfähig, übernimmt der Sicherungsfonds bereits gezahlte Reiseleistungen. Dies kann die Anzahlung, aber auch der volle Reisepreis sein. Erfahren Sie am Hotelpool von der Insolvenz Ihres Reiseunternehmens? Der Fonds ersetzt Ihnen die Aufwendungen für den Rücktransport und die Unterbringung bis zur Heimreise. Bis der Fonds vollständig aufgebaut ist, tritt der Bund in entsprechende Forderungen ein. Wie Sie sehen, ist der Sicherungsschein ein wichtiges Reisedokument, das Sie auch unbedingt mit in den Urlaub nehmen sollten. So finden Sie im Fall der Fälle schnell den richtigen Ansprechpartner.

 

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