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Elektronischer Reisepass für Kinder

Mit Kleinen reisen

Der Kinderreisepass wurde mit Beginn des Jahres abgeschafft. Welche Ausweisdokumente brauchen Sie nun und was ist mit den alten Pässen?

Eine Frau mit ihrer kleinen glücklichen Tochter sitzen am Strand.

Rechtsfrage des Tages:

Schon die Kleinsten brauchen in Deutschland ein Ausweisdokument. Gerade wenn eine Urlaubsreise ansteht, ist ein Pass oder Perso besonders wichtig. Der bislang geltende Kinderreisepass ist aktuell abgeschafft worden. Was gilt nun?

Antwort:

Seit einigen Jahren brauchen Kinder für Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument. Die günstigste Variante war bisher der Kinderreisepass. Dieser ist seit Beginn des Jahres 2024 abgeschafft worden und wird nicht mehr ausgestellt. Eine Alternative ist der elektronische Reisepass für Kinder, oder Sie beantragen einen Personalausweis für Ihren Nachwuchs. Überlegen Sie aber genau, wofür Sie das Ausweisdokument brauchen.

Kinderreisepass ade!

Früher war es möglich, Kinder im Reisepass der Eltern mit eintragen zu lassen. Bereits seit mehreren Jahren brauchen Eltern für ihren Nachwuchs ein eigenes Dokument. Der bisher geltende Kinderreisepass war seit 2021 nur noch für ein Jahr gültig und musste dann erneuert werden. Nunmehr können Eltern den Kinderreisepass in der bisher bekannten Form nicht mehr beantragen. An dessen Stelle tritt der neue elektronische Reisepass für Kinder.

Besser, weil …

Ein Vorteil des neuen Reisepasses ist seine längere Gültigkeit. Der elektronische Pass kann für Kinder und junge Leute bis zum Erreichen des 24. Lebensjahres ausgestellt werden und ist bis zu sechs Jahre gültig. Dabei kommt es aber auf das Aussehen des Passinhabers an. Beantragen Sie für Ihren Säugling oder Ihr Kleinkind einen elektronischen Reisepass, müssen Sie nun früher einen neuen beantragen. Nämlich dann, wenn Ihr Kind anhand des Bildes nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Nachträglich angepasst werden kann der elektronische Reisepass nicht. Ein weiterer Vorteil des elektronischen Reisepasses ist der integrierte Chip. Auf diesem sind die personenbezogenen und dokumentenbezogenen Daten sowie das Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Daher erkennen auch die USA den elektronischen Reisepass für Kinder, anders als den alten Kinderreisepass, an. Haben Sie für Ihr Kind noch einen gültigen „alten“ Kinderreisepass und wollen nicht gerade nach Amerika reisen, dürfen Sie diesen noch bis zu dessen Ablaufdatum nutzen. Er verliert nicht seine Gültigkeit.

Notwendige Unterlagen

Bevor Sie sich auf den Weg zum Amt machen, müssen Sie einige Unterlagen zusammenstellen. Sie brauchen die Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und eine Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift des nicht anwesenden Sorgeberechtigten. Vergessen Sie auch nicht Ihren Ausweis und den des anderen Elternteils sowie gegebenenfalls den alten Kinderreisepass. Bei der Beantragung müssen das Kind und mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Der elektronische Reisepass schlägt mit 37,50 Euro zu Buche und ist damit teurer als der alte Kinderreisepass. Verändert sich das Aussehen des Kindes und Sie müssen einen neuen ausstellen lassen, fallen die Kosten erneut an.

Bitte nicht lächeln!

Die vielleicht größte Schwierigkeit dürfte dabei sein, ein biometrisches Passbild Ihres Kleinkindes oder Babys zu bekommen. Aber keine Sorge: Bei kleinen Kindern gibt es Ausnahmen von den strengen Biometrievoraussetzungen, die für Erwachsene gelten. Diese Ausnahmen gelten auch für den elektronischen Reisepass für Kinder weiter. Details dazu finden Sie in der Anlage 8 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

Alternative Perso

Statt eines elektronischen Reisepasses für Kinder können Eltern für ihre Kinder auf Wunsch auch schon vor dem 12. Geburtstag einen Personalausweis beantragen. Dieses Ausweisdokument können Sie nicht verlängern lassen. Und ändert sich das Aussehen Ihres Kindes, müssen Sie einen neuen Perso beantragen. Kann Ihr Kind nämlich nicht mehr anhand des Bildes identifiziert werden, verliert der Ausweis seine Gültigkeit. Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle Reiseländer Personalausweise akzeptieren. Innerhalb der EU und dem Schengenraum reicht in der Regel ein Personalausweis aus. Wollen Sie hingegen in die Türkei oder nach Großbritannien reisen, benötigt jedes Kind einen elektronischen Reisepass. Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt unbedingt, welche Dokumente im Reiseland verlangt werden.

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