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Personalmangel: Flug verpasst?

Chaos am Flughafen

Lange haben sich Urlauber auf ihre Reise in den Sommerferien gefreut. Doch leider ist diese manchmal schon am Flughafen vorbei.

Ein Stapel von Koffern vor einem Fenster. Draußen steigt gerade ein Flugzeug in die Höhe.

Rechtsfrage des Tages:

Bilder von überfüllten Flughäfen und verwaisten Koffern füllen die Nachrichten. Wer jetzt in den Urlaub fliegen will, braucht etwas Glück. Welche Rechte haben Sie, wenn Sie Ihren Flug verpassen, dieser gestrichen wurde oder Sie ohne Koffer im Urlaubsland ankommen?

Antwort:

Wollen Sie bald in den Urlaub fliegen, brauchen Sie derzeit Geduld. Nach der langen Coronakrise ist die Reiselust bei vielen wieder aufgeflammt. Doch in der Luftfahrtbranche fehlt Personal, um die gestiegenen Passagierzahlen zu bewältigen. Daher sollten Sie sich besonders genau vor Ihrem geplanten Abflug informieren und deutlich früher am Flughafen sein als eigentlich üblich. Geht dann doch etwas schief, haben Sie verschiedene Rechte.

Gut vorbereitet

Derzeit ist es besonders wichtig, dass Sie sich gut auf Ihre Reise vorbereiten. Informieren Sie sich regelmäßig und auch kurz vor der geplanten Reise, ob Ihr Flug durchgeführt wird. Seien Sie mindestens drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen, da Sie mit langen Schlangen beim Check-in und der Kofferaufgabe rechnen müssen. Haben Sie die Möglichkeit mit Handgepäck zu reisen, können Sie auch vorab online einchecken. Wenn nicht, nehmen Sie sich Getränke und Verpflegung mit, um die Wartezeit zu überbrücken.

Flug gestrichen

Wurde Ihr Flug gestrichen, stehen Ihnen die Fluggastrechte nach der EU-Verordnung zu. Die Regelungen gelten unter anderem für Flüge innerhalb der EU, aber auch nach außerhalb. Bei einer Annullierung haben Sie nach Ihrer Wahl Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, einen Rückflug oder die Erstattung der Kosten. Am Flughafen muss die Fluggesellschaft Sie beispielsweise mit Lebensmitteln unterstützen. Außerdem können Sie eine Entschädigung verlangen, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum über die Absage informiert wurden.

Hallo Reiseveranstalter!

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, ist Ihr Reiseveranstalter Ihr erster Ansprechpartner. Dieser muss sich darum kümmern, dass Sie zu Ihrem Urlaubsziel kommen. Kostet ihn das mehr, darf er Ihnen den Aufpreis nicht in Rechnung stellen. Zusätzlich können Sie unter Umständen eine Reisepreisminderung verlangen und bekommen vielleicht sogar Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit.

Flug verpasst?

Auch wenn Sie Ihren Flieger verpasst haben, können Ihnen verschiedene Rechte zustehen. Allerdings muss der Grund für die Verspätung bei der Fluggesellschaft, dem Flughafenbetreiber oder Reiseveranstalter liegen und auf einem Organisationsfehler beruhen. Wollten Sie erst auf den letzten Drücker einchecken, werden Sie eher keine Entschädigung bekommen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie rechtzeitig am Flughafen sind. Und dokumentieren Sie Ihre Ankunftszeit. Machen Sie zum Beispiel ein Foto im Terminal mit einer sichtbaren Uhr. Lichten Sie auch die Warteschlangen und die geöffneten Schalter ab. So können Sie beispielsweise nachweisen, dass zu wenig Personal für die Personenkontrolle eingesetzt wurde. Merken Sie, dass es trotz allem eng wird, bitten Sie um vorgezogene Abfertigung. Sonst kann Ihnen möglicherweise ein Mitverschulden angelastet werden.

Individualreise

Wer seine Reise individuell geplant hat, wird vermutlich aber trotzdem auf Kosten sitzen bleiben. Zwar kann ein Anspruch nach der Fluggastrechteverordnung bestehen, die Kosten für Ferienhaus oder Hotel werden aber nicht übernommen. Da kommt es auf die Geschäftsbedingungen der Unterkunft oder auf die Kulanz deren Betreiber an.

Koffer weg?

Leider kommt es auch bei der Abfertigung des Gepäcks teils zu erheblichen Problemen. Ohnehin gilt: Packen Sie wichtige Dinge wie Medikamente, Ihre Zahnspange und Reisedokumente ins Handgepäck. Aufgrund der derzeitigen Situation sollten Sie zur Sicherheit auch einige Kosmetikartikel und Wechselwäsche einstecken. Geht es in den Süden, werden Sie sich trotz verlorenem Koffer sicherlich auch freuen, wenn Sie Ihre Badesachen gleich für eine kleine Abkühlung zur Hand haben. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Handgepäck nicht die zulässigen Maße überschreitet.

Einkaufen in Maßen

Landen Sie tatsächlich ohne Koffer, dürfen Sie sich im Urlaubsland mit den nötigsten Dingen für ein bis zwei Tage eindecken. Die Kosten muss die Fluggesellschaft zahlen. Dabei müssen Sie aber maßhalten. Statt zu teuren Designerschuhen sollten Sie lieber zu den günstigen Sandalen greifen. Wichtig ist, dass Sie umgehend den Verlust oder auch eine Beschädigung Ihres Gepäcks noch am Flughafen bei der Fluggesellschaft melden. Innerhalb von sieben Tagen müssen Sie die Meldung dann auch online abgeben. Mit etwas Glück kommt Ihr Koffer dann doch zügig in Ihr Hotel.

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