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Wonach suchen Sie?

Zählt für Fluggastrechte die Flugstrecke?

Richtig berechnet

Als Fluggast haben Sie bei Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges bestimmte Rechte. Dabei kommt es entscheidend auf die Entfernung an.

Blick aus einem Flugzeugfenster: direkt davor eine Hand, die ein Bündel Gelscheine vors Fenster hält.

Rechtsfrage des Tages:

Wird ein Flug annulliert oder ist eine Beförderung aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, stehen Flugreisenden bestimmte Rechte zu. Wie berechnet sich die Entfernung, die für die Entschädigung maßgeblich ist? Und zählen Zwischenstopps bei der Berechnung mit?

Antwort:

Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Sie als Fluggast neben anderen Leistungen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder sich deutlich verspätet hat. Die Verordnung sieht dabei eine Staffelung nach Entfernungen sowie eine Unterscheidung zwischen Flügen innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft vor.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Entschädigung für Entfall und Verspätung

Mussten Sie stundenlang auf Ihren Flug warten oder wurden kurz vor der Reise über eine Annullierung informiert, ist das mehr als ärgerlich. Welche Rechte Ihnen zustehen, ist in der EU-Verordnung klar geregelt. Je nach Entfernung und Verspätungsdauer können Sie mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro rechnen. Und auch für ausgefallene Flüge gibt es eine Ausgleichszahlung, wobei wieder die Entfernung eine Rolle spielt. Beispielsweise haben Sie Anspruch auf eine Zahlung von 250 Euro, wenn ein Flug mit einer Entfernung bis 1.500 Kilometer kurzfristig annulliert wird und kein zumutbarer Alternativflug angeboten wird. Neben der Entfernung kommt es auch noch darauf an, wann Sie über die Annullierung informiert wurden.

Gut zu wissen

Das Bundesministerium für Verkehr hält im Internet einen Vorab-Check zur Prüfung Ihrer Ansprüche bereit. Als Pilotprojekt können Sie dort sogar bei bestimmten Gerichten digital eine Klage einreichen.

Zählen Zwischenstopps?

Für die Berechnung der Entfernung kommt es zunächst auf die Strecke zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen an. Als Zielflughafen gilt der auf dem Ticket angegebene Ort, an dem Sie landen wollten. Es ist nicht entscheidend, ob Sie nonstop fliegen wollten oder ob Zwischenlandungen eingeplant waren. Wollten Sie beispielsweise von Berlin nach Las Vegas fliegen und sollten in Frankfurt zwischenlanden, gilt für die Berechnung der Strecke nicht die Entfernung Berlin-Frankfurt, sondern Berlin-Las Vegas. Wichtig ist nur, dass Sie die gesamte Strecke mit ein und derselben Fluggesellschaft fliegen wollten.

Auf Umwegen

Es kommt weder auf die Distanz der Luftlinie an, noch auf die tatsächlich geflogenen Kilometer. Die Entschädigung steigt also nicht dadurch, dass der Pilot aufgrund eines Unwetters einen Umweg fliegen musste.

Erdkrümmung wird eingerechnet

Die Berechnung wird nach der sogenannten Methode der Großkreisentfernung vorgenommen. Diese berücksichtigt die Erdkrümmung. Im Internet finden Sie verschiedene Rechner. Diese helfen, die Entfernung zu bestimmen. Sollten Sie mit der Fluggesellschaft aber keine Einigung erzielen können, wird die konkrete Entfernung in einem gerichtlichen Verfahren wohl nur durch ein Sachverständigengutachten ermittelbar sein.

Erstattung des Ticketpreises

Neben der Entschädigungszahlung haben Sie auch Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, sofern Sie die Reise nicht mehr antreten wollen. Sind Sie unterwegs gestrandet, können Sie die Rückbeförderung zu Ihrem Ausgangsflughafen verlangen. Haben Sie in einer einheitlichen Buchung Hin- und Rückflug gebucht und die Airline annulliert einen Teil der Flugreise, bekommen Sie den Ticketpreis sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug erstattet. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2023 entschieden (Urteil vom 18.04.2023, Aktenzeichen X ZR 91/22).

Stand: 13.08.2025

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