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Diebstahl auf dem Campingplatz

Wer zahlt den Schaden?

Verbringen Sie Ihren Urlaub auf dem Campingplatz, achten Sie gut auf Ihre Wertsachen. Wer zahlt bei Diebstahl aus Wohnwagen oder Zelt?

Campingwagen vor dem Meer.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Campingurlauber machen sich nicht nur Sorgen ums Wetter. Auch Diebe machen leider vor Campingplätzen nicht halt. Wer kommt für Schäden auf, wenn aus dem Zelt oder Wohnwagen etwas gestohlen wird?

Antwort:

In diesem Jahr sind nicht nur eingefleischte Camping-Fans mit dem Wohnwagen unterwegs. Immer mehr Leute verbringen ihre freie Zeit in Wohnwagen und Wohnmobilen. Und wer es noch einfacher mag, richtet sich im Zelt häuslich ein. Auf Wertsachen sollten Sie, aber wenn möglich verzichten. Wird etwas gestohlen, bekommen Sie in der Regel keinen Ersatz.

Achtung Langfinger!

Eigentlich finden Sie auf Campingplätzen viele Gleichgesinnte, die friedlich eine entspannte Zeit verleben wollen. Nur leider mischen sich unter die Frischluftfans auch immer mal wieder Langfinger. Unbeaufsichtigte Zelte stellen dabei ein ebenso beliebtes wie leicht zu knackendes Ziel dar. Der Schreck wird groß sein, wenn nach einem Einkaufsbummel die Zeltwand aufgeschlitzt ist und das Smartphone, Radio und die teure Kühlbox verschwunden sind. Leider werden Sie auf Ihrem Schaden weitestgehend selbst sitzenbleiben.

Hausratversicherung bei Zelten nicht zuständig

Entgegen der landläufigen Meinung ist die Hausratversicherung in der Regel nicht eintrittspflichtig. Diese Versicherung greift nur, wenn Wertsachen aus einer festen Behausung gestohlen werden, die zuvor aufgebrochen wurde. Ein Zelt gilt nicht als solch feste Behausung. Selbst wenn Sie den Reißverschluss Ihrer Zelttür mit einem Vorhängeschloss gesichert haben. Das Zelttuch kann viel zu leicht aufgeschlitzt werden.

Zelt ist kein Safe

Außerdem wird es als grob fahrlässig gewertet, wenn Sie wertvolle Gegenstände in Ihrem Zelt unbeobachtet liegen lassen. Darauf, ob Ihre Hausratversicherung überhaupt eine Außenversicherung enthält, kommt es dann schon gar nicht mehr an. Auch die meisten Gepäckversicherungen schließen eine Haftung für Diebstähle beim Zelten aus.

Schadensersatz vom Betreiber?

Vom Campingplatzbetreiber werden Sie kaum Schadensersatz verlangen können. Dieser hat zwar eine Verkehrssicherungspflicht. Jedoch muss er nicht einen Campingplatz derart abriegeln, dass keine Diebstähle geschehen. Außerdem werden Sie in der Regel in den Nutzungsbedingungen oder der Platzordnung einen Haftungsausschluss finden.

Lieber spartanisch

Daher lautet der nüchterne Tipp: Nehmen Sie keine wertvollen Sachen mit zum Zelten. Statt zum kostbaren Goldschmuck greifen Sie lieber zu günstigem Modeschmuck. Und sicherlich tut es das alte Radio aus dem Keller für den Urlaub genauso gut wie das teure Designstück aus dem Wohnzimmer. Ihre Ausweispapiere sollten Sie natürlich nicht zu Hause lassen. Zur Sicherheit können Sie die Papiere kopieren und die Kopien zum Beispiel im Auto verstecken. Wurde Ihr Personalausweis dann gestohlen, bekommen Sie leichter Ersatz.

Einbruch in Wohnwagen und Wohnmobil

Eine Hausratversicherung beinhaltet in der Regel eine sogenannte Außenversicherung. Damit sind Gegenstände geschützt, die vorübergehend außerhalb des versicherten Gebäudes aufbewahrt werden. Allerdings ist die Außenversicherung auch an ein Gebäude gekoppelt. Wohnwagen und Wohnmobile gehören nicht dazu. Daher werden Sie auch im Falle eines Einbruchs im rollenden Zuhause keinen Ersatz verlangen können.

Spezielle Versicherung

Wollen Sie sich absichern, können Sie eine besondere Inhalteversicherung oder eine spezielle Campingversicherung abschließen. Erkundigen Sie sich aber genau nach dem Versicherungsumfang. Gerade eine Campingversicherung lohnt sich eher für Dauercamper. Wollen Sie nur zwei Wochen auf einem Zeltplatz entspannen, lohnt sich diese Versicherung meist nicht. Daher sollten Sie auch im Wohnwagen und Wohnmobil auf teure Luxusgegenstände verzichten.

Vorsicht statt Nachsicht

Manche Campingplätze bieten ihren Gästen Schließfächer zum Mieten an. Dort können Sie Wertgegenstände einschließen, beispielsweise wenn Sie einen längeren Ausflug planen. Außerdem ist Camping eine gesellige Angelegenheit. Wollen Sie den ganzen Tag unterwegs sein, können Sie dies Ihren Platznachbarn mitteilen. Sie sollten diesen zwar nicht die Verantwortung für Ihre Sachen auferlegen. Wissen diese aber von Ihrer Abwesenheit, können sie bei ungebetenen Besuchern Alarm schlagen.

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