Aktuelle Rechtsfrage:
Urlaub auf dem Campingplatz ist für viele eine willkommene Flucht vor dem Alltag. Leider kann dieser uns bei einem Diebstahl schnell einholen. Wer kommt für Schäden auf, wenn aus dem Zelt oder Wohnwagen etwas gestohlen wird?
Antwort:
Schon längst ist ein Campingurlaub für viele Reisende eine Option. Ob luxuriöses „Glamping“ oder rustikale Wochen im Zelt – viele schätzen den Urlaub ohne Hotel oder Ferienwohnung. Auch wenn Sie Wert auf eine glamouröse Ausstattung legen, auf Wertsachen in Zelt oder Wohnwagen sollten Sie wenn möglich verzichten. Wird etwas gestohlen, bekommen Sie in der Regel keinen Ersatz.
Achtung Langfinger!
Wie im Alltagsleben auch, nehmen Diebe keine Rücksicht auf erholungsbedürftige Urlauber. Daher mischen sich unter die Frischluftfans leider auch immer wieder Langfinger. Unbeaufsichtigte Zelte stellen dabei ein ebenso beliebtes wie leicht zu knackendes Ziel dar. Der Schreck wird groß sein, wenn nach einem Einkaufsbummel die Zeltwand aufgeschlitzt ist und das Smartphone, das Radio und die teure Kühlbox verschwunden sind. Leider werden Sie auf Ihrem Schaden weitestgehend selbst sitzenbleiben.
Zahlt die Hausratversicherung?
Entgegen der landläufigen Meinung ist die Hausratversicherung in der Regel nicht eintrittspflichtig. Diese Versicherung greift nur, wenn Wertsachen aus einer festen Behausung gestohlen werden, die zuvor aufgebrochen wurde. Ein Zelt gilt nicht als solch feste Behausung. Selbst wenn Sie den Reißverschluss Ihrer Zelttür mit einem Vorhängeschloss gesichert haben. Das Zelttuch kann viel zu leicht aufgeschlitzt werden. Außerdem wird es als grob fahrlässig gewertet, wenn Sie wertvolle Gegenstände in Ihrem Zelt unbeobachtet liegen lassen. Darauf, ob Ihre Hausratversicherung überhaupt eine Außenversicherung enthält, kommt es dann schon gar nicht mehr an. Auch die meisten Gepäckversicherungen schließen eine Haftung für Diebstähle beim Zelten aus.
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Haftet der Platzeigentümer?
Vom Campingplatzbetreiber werden Sie kaum Schadensersatz verlangen können. Dieser hat zwar eine Verkehrssicherungspflicht. Jedoch muss er nicht einen Campingplatz derart abriegeln, dass keine Diebstähle geschehen. Außerdem werden Sie in der Regel in den Nutzungsbedingungen oder der Platzordnung einen Haftungsausschluss finden. Schauen Sie sich die Unterlagen auf jeden Fall sorgfältig an.
Zum Zelten lieber puristisch
Daher lautet der nüchterne Tipp: Nehmen Sie keine wertvollen Sachen mit zum Zelten. Statt zum kostbaren Goldschmuck greifen Sie lieber zu günstigem Modeschmuck. Und sicherlich tut es das alte Radio aus dem Keller für den Urlaub genauso gut wie das teure Designstück aus dem Wohnzimmer. Ihre Ausweispapiere sollten Sie natürlich nicht zu Hause lassen. Zur Sicherheit können Sie die Papiere kopieren und die Kopien zum Beispiel im Auto verstecken. Wurde Ihr Personalausweis dann gestohlen, bekommen Sie leichter Ersatz. Bei Ausflügen oder beim Einkaufsbummel sollten Sie Ihre wichtigsten Papiere am besten einfach bei sich führen. Aber auch hier gilt: Obacht vor Taschendieben.
Was gilt beim Einbruch ins Wohnmobil?
Eine Hausratversicherung beinhaltet in der Regel eine sogenannte Außenversicherung. Damit sind Gegenstände geschützt, die vorübergehend außerhalb des versicherten Gebäudes aufbewahrt werden. Allerdings ist die Außenversicherung auch an ein Gebäude gekoppelt. Wohnwagen und Wohnmobile gehören nicht dazu. Daher werden Sie auch im Falle eines Einbruchs im rollenden Zuhause eher keinen Ersatz verlangen können.
Wussten Sie, dass ...
… die Hausratversicherung hingegen eintreten kann, wenn aus Ihrem Familienauto etwas gestohlen wird? Schauen Sie mal in Ihre Versicherungspolice. Für Wohnwagen und Wohnmobile gilt das aber meist nicht.
Was ist eine Inhaltsversicherung?
Wollen Sie sich absichern, können Sie eine besondere Inhaltsversicherung oder eine spezielle Campingversicherung abschließen. Erkundigen Sie sich aber genau nach dem Versicherungsumfang. Gerade eine Campingversicherung lohnt sich eher für Dauercamper. Wollen Sie nur zwei Wochen auf einem Zeltplatz entspannen, lohnt sich diese Versicherung meist nicht. Daher sollten Sie auch im Wohnwagen und Wohnmobil auf teure Luxusgegenstände verzichten. Eine Inhaltsversicherung kann hingegen greifen, wenn Inventar wie Reisegepäck, Sportgeräte oder Elektronik aus dem Wohnwagen oder Wohnmobil gestohlen werden. Was genau versichert ist, kommt aber auch immer auf den Vertrag an.
Wo kann ich Wertsachen sicher verwahren?
Manche Campingplätze bieten ihren Gästen Schließfächer zum Mieten an. Dort können Sie Wertgegenstände einschließen, beispielsweise wenn Sie einen längeren Ausflug planen. Außerdem ist Camping eine gesellige Angelegenheit. Wollen Sie den ganzen Tag unterwegs sein, können Sie dies Ihren Platznachbarn mitteilen. Sie sollten diesen zwar nicht die Verantwortung für Ihre Sachen auferlegen. Wissen diese aber von Ihrer Abwesenheit, können sie bei ungebetenen Besuchern Alarm schlagen.
Stand: 20.07.2026
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