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Gemütlich unterwegs: Urlaub mit dem Hausboot

Auf dem Wasser

Vielleicht wollen Sie in diesem Jahr statt mit dem Wohnmobil per Hausboot durch die Lande schippern. Ein paar Regeln müssen Sie kennen.

Ein junges Paar sitzt auf einem Hausboot.

Rechtsfrage des Tages:

Eine Reise mit dem Hausboot braucht heute kein unerfüllter Kindheitstraum mehr zu bleiben. Viele Anbieter eröffnen Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem Feriendomizil auf Flüssen und Kanälen die Lande zu erkunden. Brauchen Sie einen Führerschein? Und welche Verkehrsregeln gelten auf dem Wasser?

Antwort:

Nicht erst seit der Pandemie haben viele den Urlaub in Deutschland und den Nachbarländern für sich entdeckt. Mit dem Wohnwagen, Wohnmobil oder bei einer Städtereise gibt es viel zu entdecken. Eine ganz besondere Möglichkeit verspricht der Urlaub auf dem Hausboot. Zahlreiche Wasserstraßen in Deutschland oder beispielsweise den Niederlanden bieten sich für die gemächliche Art des Reisens an. Ob Sie einen Bootsführerschein brauchen, kommt auf die Art des Hausboots und das Revier an. Für den Urlaub reicht häufig eine sogenannte Charterbescheinigung. Die Verkehrsregeln auf dem Wasser müssen Sie natürlich aber auch kennen.

Trauen Sie es sich zu?

Haben Sie bisher keine Erfahrung mit einer Yacht oder einem Motorboot gemacht, haben Sie sicherlich Respekt vor dem Führen eines Hausboots. In der Regel können Sie sich dies aber bedenkenlos zutrauen. Verleiher wählen die Reviere bewusst danach aus, dass Sie sich wenigen Herausforderungen beim Navigieren und Lenken stellen müssen. Berufsschifffahrt findet dort wenn überhaupt nur sehr wenig statt, außerdem sind die Hausboote gemächlich unterwegs und bieten viel technische Unterstützung. Letztlich weisen Sie die Charterbetriebe sorgfältig in die Handhabung des Hausboots und das gewählte Revier ein.

Führerschein nötig?

In Deutschland brauchen Sie meist keinen Führerschein, um ein Hausboot zu fahren. Vielmehr bekommen Sie vom Charterbetrieb eine sogenannte Charterbescheinigung. Davor müssen Sie eine mindestens dreistündige Einweisung absolviert haben, bei der Sie theoretisch und praktisch in die Steuerung des Bootes und die Verkehrsregeln eingeführt wurden. Mit diesem sozusagen befristeten Führerscheinersatz dürfen Sie während der Charter auf deutschen Binnengewässern unterwegs sein. Achtung! Auf einigen Seen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Sie dennoch einen „richtigen“ Sportbootführerschein Binnen. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Tour.

Nebenan

Wollen Sie statt in Deutschland durch die Niederlande schippern, brauchen Sie in der Regel ebenfalls keinen Führerschein für das Hausboot. Das gilt für Boote und Yachten mit einer Länge von höchstens 15 Metern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h. Beispielsweise in Polen brauchen Sie für Hausboote bis zu einer Länge von 13 Metern keinen Führerschein und auch in Frankreich brauchen Sie meist keinen Bootsführerschein oder besondere Vorkenntnisse. Ihr Charterbetrieb wird Sie entsprechend informieren.

Verkehrsregeln zu Wasser

Natürlich müssen Sie auch auf Flüssen, Kanälen und Seen die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Schließlich werden Sie kaum allein unterwegs sein. Diese Regeln werden Sie bei der Chartereinweisung lernen. Zu nennen ist beispielweise das Nachtfahrverbot und das Gebot, bei entgegenkommenden Schiffen rechts zu fahren. Das kühle Bierchen sollten Sie sich lieber erst für den Feierabend bereithalten. Auf dem Wasser gilt die Grenze von 0,5 Promille für eine Ordnungswidrigkeit, ähnlich wie im motorisierten Straßenverkehr. Können Sie schon bei weniger Alkoholisierung das Boot nicht mehr sicher führen, kommen Sie schon ab 0,3 Promille in den Bereich der Strafbarkeit. Ab 1,1 Promille werden Sie immer mit Post vom Staatsanwalt rechnen müssen.

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