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Reisen mit fremden Kindern

Wenn Freunde dabei sind

Vielleicht wollen Sie im nächsten Urlaub auch einen Freund Ihres Kindes mitnehmen. Dann sollten Sie einiges beachten.

Reisen mit fremden Kindern

Rechtsfrage des Tages:

Für Kinder ist es ein großer Spaß, für Eltern eine große Verantwortung: Nehmen Sie ein fremdes Kind als Spielpartner Ihres Nachwuchses mit in den Urlaub, sollten Sie sich besonders gut vorbereiten. Woran müssen Sie denken?

Antwort:

Urlaub nur mit den Eltern kann nicht nur für Einzelkinder manchmal etwas langweilig werden. Da ist es doch toll, wenn der beste Freund oder die liebste Freundin mit dabei sein kann. Damit es in den Ferien aber nicht zu Problemen kommt, sollten Sie sich eine Vollmacht ausstellen lassen und vorab über das Geld reden. Damit riskieren Sie keine Unstimmigkeiten nach der Heimreise.

Über Geld reden

Bevor es losgeht, sollten Sie mit den Eltern des Gastkindes klare Absprachen treffen. Kommen diese für die Unterkunft und Reisekosten mit auf oder laden Sie das Kind ein? Wie sieht es mit Taschengeld aus? Und wer bezahlt die Eintrittspreise für Freibäder, Tierparks oder das Essen im Restaurant? Am besten setzen Sie sich mit den anderen Eltern bei einem Kaffee zusammen und besprechen das Urlaubsbudget.

Was ist erlaubt?

Auch wenn Sie den Freund Ihres Kindes gut kennen, sprechen Sie sich mit dessen Eltern ab. Wichtig zu wissen ist, ob das Kind schwimmen kann und die Eltern z. B. einen Freibadbesuch erlauben. Planen Sie besondere Aktionen wie einen Tag im Kletterpark, sollten die anderen Eltern das wissen.

Vollmacht und Ausweise

Wie bei den eigenen Kindern auch, müssen Sie die Reisedokumente des mitreisenden Kindes prüfen. Je nach Reiseland brauchen Kinder einen Kinderreisepass oder Personalausweis. Nicht, dass der Urlaub bereits an der Grenze zu Ende ist. Außerdem ist eine Vollmacht dringend anzuraten. Damit bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten des anderen Kindes Sie, während der Urlaubszeit die Aufsicht zu übernehmen.

Tipp: Nehmen Sie in das Dokument auch auf, dass Sie sich im Notfall um die ärztliche Versorgung des Kindes kümmern dürfen. Wenn die Reise ins Ausland geht, sollten Sie idealerweise gleich eine Vollmacht in Englisch und in der Landessprache dabei haben.

Wo soll es hingehen?

Wichtig: Informieren Sie sich zur Sicherheit vor Reiseantritt über die jeweiligen Einreisebedingungen: Manche Länder fordern für die Einreise eine amtlich beglaubigte Vollmacht. Wollen Sie z. B. nach Griechenland oder Nordmazedonien, dürfen Sie ohne eine solche beglaubigte Vollmacht nicht einreisen. Fügen Sie der Vollmacht auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei.

Reiseapotheke

Besonders wichtig ist es, mit den Eltern Ihres Gastes über notwendige Medikamente, Unverträglichkeiten und Allergien zu sprechen. Muss das Kind regelmäßig Medikamente einnehmen, lassen Sie sich einen entsprechenden Medikationsplan mitgeben. Dann wissen Sie sicher, worauf Sie achten müssen.

Unterwegs mit dem Auto

Wollen Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren, ist nicht nur Ihre Familie abgesichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt alle Insassen Ihres Fahrzeugs. Es kommt nicht darauf an, ob und wie Sie miteinander verwandt sind. Sie brauchen also keine zusätzliche Versicherung abzuschließen für den Fall, dass ein Unfall passiert.

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