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Zweitschlüssel für Vermieter: ein Muss?

Nur nach Absprache

Hat Ihr Vermieter für Notfälle einen Ersatzschlüssel für Ihre Wohnung behalten? Dann lesen Sie hier weiter, ob er das überhaupt darf.

Schlüssel werden von einer Hand in eine andere gegeben.

Rechtsfrage des Tages:

In den eigenen vier Wänden möchte jeder ungestört sein, auch wenn es sich um eine Mietwohnung handelt. Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel einbehalten?

Antwort:

Es ist keine schöne Vorstellung, dass der Vermieter plötzlich unangemeldet in der Wohnung stehen könnte. Natürlich ist das nicht zulässig. Und einen Anspruch auf einen Zweitschlüssel hat Ihr Vermieter auch nicht. Fahren Sie in den Urlaub oder sind sonst länger abwesend, sollten Sie aber für Notfälle Vorsorge treffen.

Anspruch auf Zweitschlüssel

Damit es nicht zu unliebsamen Situationen kommt, hat der Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Übergibt er einem neuen Mieter die Wohnung, muss er ihm sämtliche vorhandene Schlüssel aushändigen. Dazu gehört nicht nur der Wohnungsschlüssel. Auch Schlüssel für den Briefkasten, die Garage oder den Keller stehen allein dem Mieter zu. Tatsächlich würde dem Vermieter ein Zweitschlüssel ohnehin nichts bringen. Die Wohnung des Mieters darf er beispielsweise für Besichtigungen nur nach Terminabsprache mit dem Bewohner betreten.

Vor und nach Auszug

Der Vermieter darf noch nicht einmal einen Schlüssel einbehalten, wenn der Mieter noch gar nicht eingezogen ist. Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist und er die Wohnung übergeben hat, muss er auch alle Schlüssel an den Mieter weiterreichen. Genauso wenig hat er einen Anspruch darauf, dass der Mieter ihm den Schlüssel unmittelbar nach Auszug zurückgibt. Solange der Mietvertrag noch läuft, kann der Mieter die Schlüssel behalten. Das gilt auch dann, wenn er bereits ausgezogen ist. Endet der Mietvertrag aber und gibt der Mieter die Wohnung an den Vermieter zurück, muss er auch sämtliche Schlüssel übergeben.

Vertragsklausel unzulässig

Nicht selten versuchen Vermieter, sich über eine entsprechende Klausel im Mietvertrag abzusichern. Vereinbart er den Einbehalt eines Schlüssels formularmäßig in jedem Mietvertrag, ist die Klausel unzulässig. Natürlich können Mieter und Vermieter aber auch eine individuelle Absprache treffen. Erklärt sich der Mieter ausdrücklich bereit, einen Zweitschlüssel beim Vermieter zu hinterlegen, ist dagegen nichts einzuwenden.

Vermieter behält Schlüssel heimlich

Absolut unzulässig ist es für den Vermieter, einen Zweitschlüssel heimlich einzubehalten. Kommt die Sache raus, kann der Mieter das Türschloss austauschen lassen. Hat der Vermieter sogar ohne Wissen der Bewohner die Wohnung betreten, kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Außerdem muss der Vermieter mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen.

Was tun bei Gefahr?

Rein praktisch ist das Interesse des Vermieters an einem Zweitschlüssel sicherlich nachvollziehbar. Insbesondere bei längerer Abwesenheit des Mieters könnte er so bei Gefahr in Verzug schnell und problemlos die Wohnung öffnen. Bei einem Wasserrohrbruch oder Wohnungsbrand ist der Vermieter nämlich durchaus berechtigt, auch ohne vorherige Absprache mit dem Mieter die Wohnung zu betreten. Trotzdem hat er keinen Anspruch auf einen Ersatzschlüssel.

Vorsorge für den Notfall

Planen Sie eine längere Reise oder sind beruflich einige Zeit außer Haus, sollten Sie einen Reserveschlüssel deponieren. Gießt Ihr Nachbar Ihre Zimmerpflanzen während Ihres Urlaubs? Dann sollten Sie einfach Ihren Vermieter darüber informieren, dass er im Notfall den Zweitschlüssel bei Ihrem Nachbarn abholen kann. Dann ist er in der Lage, z. B. die Feuerwehr oder die rettenden Handwerker in Ihre Wohnung zu lassen. Alternativ können Sie einen Zweitschlüssel auch in einem verschlossenen Umschlag bei Ihrem Vermieter deponieren. Wenn Sie den Umschlag versiegeln und Sie und Ihr Vermieter über die Lasche hinweg unterschreiben, kann er ihn auch nicht unbemerkt in Ihrer Abwesenheit öffnen.

Türschloss wechseln erlaubt?

Als Mieter sind Sie Besitzer der Wohnung und haben das alleinige Recht, diese zu nutzen. Daher dürfen Sie jederzeit das Türschloss wechseln. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Vermieter einen Schlüssel einbehalten hat oder nicht. Bewahren Sie das alte Türschloss aber sorgfältig auf. In der Regel müssen Sie dieses beim Auszug wieder einbauen und das neue Schloss entfernen. Denken Sie bei einem Schlosswechsel auch an Ihren Notfallschlüssel. Haben Sie diesen bei Freunden oder Ihren Nachbarn deponiert, müssen Sie ihnen einen neuen Schlüssel aushändigen.

 

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