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Fehlüberweisung: Geld einfach behalten?

Plus auf dem Konto

Findet sich auf Ihrem Konto plötzlich ein unverhoffter Geldsegen? Lassen Sie sich nicht verlocken, das fremde Geld einfach auszugeben.

Ein Mann nutzt Online Banking um seine Bankgeschäfte abzuwickeln.

Rechtsfrage des Tages:

Häufig ist der Blick auf den eigenen Kontostand nicht unbedingt erfreulich. Allerdings kann es immer mal vorkommen, dass eine falsche Überweisung Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Oder jemand hat sich beim Überweisungsbetrag vertippt. Müssen Sie zu viel oder falsch überwiesenes Geld zurücküberweisen?

Antwort:

Landet ein mehr oder weniger hoher Geldbetrag fälschlich auf Ihrem Konto, kann die Versuchung groß sein. Wer würde sich nicht über den unverhofften Geldsegen freuen? Tatsächlich dürfen Sie das Ihnen nicht zustehende Geld aber nicht behalten. Sie sind nämlich ungerechtfertigt bereichert.

Gründe für Fehlüberweisungen

Warum kommt es überhaupt zu falschen Überweisungen? Ein Zahlendreher in der IBAN macht sich in der Regel schnell bemerkbar. Da bei einer falschen Kombination von Kontonummer und Bankleitzahl meist auch die Prüfziffern nicht stimmen, können Sie die Überweisung oft nicht abschicken. Denkbar ist aber, dass Sie sich in der Eile vielleicht mit dem Empfänger vertun. Oder Sie tippen statt 100 Euro versehentlich 1000 Euro in den Überweisungsbetrag. Beim Online-Banking ist das Geld dann mit einem Klick weg.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Entdecken Sie eine Fehlbuchung auf Ihrem Konto, sollten Sie sich aber nicht zu früh freuen. Nach § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zur Herausgabe verpflichtet, wenn Sie etwas ohne rechtlichen Grund erlangt haben. Es nützt Ihnen auch nichts, das Geld schnell abzuheben und auszugeben. Theoretisch können Sie sich dann zwar auf eine sogenannte Entreicherung berufen – das Geld ist ja tatsächlich weg. Wussten Sie aber oder hätten Sie wissen müssen, dass Ihnen das Geld nicht zusteht, können Sie sich auf die Entreicherung nicht berufen.

Mein Name ist Hase …

Wenig nützt es Ihnen zu behaupten, Sie hätten die Fehlüberweisung gar nicht bemerkt. Gerade bei höheren Beträgen wird Ihnen ein Gericht kaum Glauben schenken. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle sind Sie sogar verpflichtet, Ihren Kontostand regelmäßig auf seine Richtigkeit zu überprüfen (Urteil vom 08.06.2005, Aktenzeichen: 3 U 11/05). Schauen Sie wochenlang nicht auf Ihre Kontoauszüge und übersehen Sie eine falsche Überweisung, kann die Bank unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Sie hätten dann nämlich Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Ihrer Bank verletzt.

Was tun bei Fehlüberweisung?

Entdecken Sie also einen unverhofften Geldsegen, sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, wie das Geld wieder zurücktransferiert werden kann. Oder Sie warten ab, ob Sie um Ihr Einverständnis für eine Rückbuchung gebeten werden. Eine konkrete Meldepflicht gibt es nämlich nicht. Das Geld sollten Sie solange unangetastet lassen. Bei kleineren Beträgen können Sie vielleicht sogar Glück haben. Die Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt nämlich drei Jahre. Meldet sich bis dahin niemand, dürfen Sie das Geld behalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber auch schadensersatzpflichtig machen.

Geld zurückholen

Ist Ihnen selbst der Fehler unterlaufen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Bank informieren. Diese kann Ihnen behilflich sein, das Geld zurückzuholen. Solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist, kann vielleicht noch der Rückholservice helfen, den einige Banken anbieten. Aber auch später kann Ihre Bank Sie unterstützen, das Geld zurückzubekommen. Aber Achtung. Hierfür fallen in der Regel Gebühren an, die Sie auch im Misserfolgsfall zahlen müssen. Weigert sich der falsche Empfänger, einer Rückbuchung zuzustimmen, müssen Sie den Betrag gerichtlich geltend machen.

 

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