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Zeuge vor Gericht

Kneifen geht nicht

Haben Sie einen Unfall beobachtet oder wurden Zeuge eines Diebstahls? Unter Umständen müssen Sie demnächst vor Gericht erscheinen.

Im Vordergrund steht ein Richterhammer aus Holz, im Hintergrund arbeitet ein Mann am Computer.

Rechtsfrage des Tages:

Zeugen sind wichtige Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren. Das gilt sowohl vor dem Zivil- als auch vor dem Strafgericht. Aber muss ein Zeuge auch wirklich erscheinen? Oder reicht die Aussage bei der Polizei vorab aus?

Antwort:

Es gehört zu den wichtigen staatsbürgerlichen Pflichten, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen. Dazu sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet. Natürlich gibt es Fälle, in denen sich ein Zeuge für einen Termin entschuldigen kann. Dann müssen Sie aber mit einer neuen Ladung zu einem anderen Termin rechnen.

Krank im Bett

Sind Sie beispielsweise bettlägerig erkrankt, müssen Sie dies dem Gericht schnellstmöglich mitteilen. Dieses wird einen neuen Termin anberaumen. Das Gericht kann aber zunächst einen Nachweis über Ihre Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit verlangen, beispielsweise die Vorlage eines Attestes. Eine Krankschreibung reicht nicht aus. Diese bestätigt schließlich nur Ihre Arbeitsunfähigkeit, gibt aber keinen Aufschluss über eine Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit.

Unter Palmen statt im Gerichtssaal

Auch eine bereits gebuchte Fernreise kann als Entschuldigung dienen. Allerdings wird das Gericht von Ihnen verlangen, die Buchung durch geeignete Nachweise zu belegen. Teilen Sie Ihre Verhinderung dem Gericht umgehend mit. Dann kann es den Termin verlegen und alle Beteiligten rechtzeitig informieren.

Keine Lust?

Kein Entschuldigungsgrund liegt vor, wenn Sie meinen, ohnehin nichts zum Verfahren beitragen zu können. Haben Sie keinerlei Erinnerungen an den betreffenden Vorfall, sollten Sie dies dem Gericht möglichst genau schriftlich mitteilen. So ist das Gericht in der Lage zu entscheiden, ob es gegebenenfalls doch auf Ihre Ladung verzichten kann. Vielleicht will es aber genau das von Ihnen mündlich beim Gerichtstermin hören. Haben Sie bis zum Termin keine Abladung erhalten, sollten Sie sich unbedingt bei der Geschäftsstelle des Gerichts erkundigen. Dort erfahren Sie, ob Ihr Erscheinen immer noch angeordnet ist oder nicht. Es wäre keine gute Idee, einfach nicht zu erscheinen.

Polizei weiß Bescheid

Auch eine vorherige Aussage bei der Polizei entbindet Sie nicht von der Pflicht zum Erscheinen. Einem Richter liegt zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall in der Regel die polizeiliche Ermittlungsakte vor. Ihre Aussage wird er also gelesen haben. Lädt er Sie trotzdem als Zeuge, so wird er Ihre unmittelbare Vernehmung für nötig erachten oder das Gesetz gebietet Ihre Ladung. Im Strafrecht ist Ihre Aussage wichtig, weil eine Verurteilung des Täters nur auf Basis der mündlichen Hauptverhandlung erfolgen darf.

Einfach nicht da

Erscheinen Sie unentschuldigt nicht zum Termin, kann das weitreichende finanzielle Folgen haben. Das Gericht wird Ihnen dann nämlich die durch das Fernbleiben entstandenen Kosten auferlegen. Wurde beispielsweise auch ein Sachverständiger geladen, kann das schnell teuer werden. Außerdem müssen Sie mit einem Ordnungsgeld rechnen. Bezahlen Sie dieses nicht, droht sogar Ordnungshaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht auch die Polizei beauftragen, Sie zwangsweise vorzuführen. Dann werden Sie mit dem Polizeiauto zum Gerichtstermin chauffiert und von den Beamten in den Saal begleitet.

Aufwand und Auslagen

Kleines Trostpflaster: Für Ihre Auslagen wie Fahrtkosten bekommen Sie eine Aufwandsentschädigung. Haben Sie für den Tag der Verhandlung einen Verdienstausfall hinnehmen müssen, wird Ihnen auch dieser Aufwand ersetzt. 

Stand: 01.01.2025

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