Rechtsfrage des Tages:
Manchmal findet sich ein buntes Sammelsurium von Pfandflaschen in der Garage. Da stellt sich die Frage, wo Sie Ihr gesammeltes Leergut loswerden können.
Antwort:
Für Mehrweg- aber auch Einwegflaschen vieler Getränke zahlen Sie an der Kasse einen kleineren Betrag als Pfand. Seit längerer Zeit gilt das Pfandsystem auch für Getränkedosen. Geben Sie die Verpackungen zurück, erhalten Sie das Pfand wieder ausbezahlt. Aber können Sie Ihre Flaschen und Dosen nur in dem Supermarkt zurückgeben, in dem Sie sie gekauft haben?
Was sagt das Etikett?
Bevor Sie mit Ihren gesammelten Flaschen zum Getränkemarkt fahren, müssen Sie vorsortieren. Mehrwegflaschen aus Glas oder PET können Sie im Rahmen des Rückgabesystems wieder abgeben. Das Gleiche gilt für Einwegflaschen aus PET, die nach der Benutzung eingeschmolzen werden und das Logo der Deutschen Pfand GmbH tragen. Einwegflaschen ohne dieses Symbol, beispielsweise für Fruchtsäfte ohne Kohlensäure, müssen Sie im Recyclingmüll entsorgen. Für diese Verpackungen haben Sie aber auch kein Pfand bezahlt.
Welches Pfand für welche Flasche?
Je nach Flaschenart zahlen Sie unterschiedliche Pfandbeträge, die Sie bei Rückgabe erstattet bekommen. Auf Bierflaschen aus Glas werden 8 Cent erhoben, für Bierflaschen mit Bügelverschluss mindestens 15 Cent. Das gleiche Pfand gilt für Mehrwegflaschen aus Glas, in denen Sie Mineralwasser, Softdrinks oder Säfte kaufen. Bei manchen Weinflaschen müssen Sie zwei bis drei Cent Pfand zahlen und für alle Einwegflaschen und Getränkedosen 25 Cent.
Ausnahme von der Pfandpflicht
Nicht nur Bier- und Softdrinks können Sie in Getränkedosen kaufen. Beispielsweise auch Prosecco wird mittlerweile in handlichen kleinen Einheiten angeboten. Auf diese Dosen wird aber kein Pfand erhoben. Prosecco gilt nämlich als Wein und ist daher wie andere Spirituosen vom Pfand befreit. Lassen Sie sich aber nicht verwirren, denn Getränkedosen mit alkoholischen Mischgetränken sind wiederum bepfandet. Sind Sie unsicher, schauen Sie sich die Verpackung an. Haben Sie ein Pfand bezahlt, finden Sie auch ein entsprechendes Symbol auf dem Etikett. Was nicht geht: pfandfreie Verpackungen wie beispielsweise die Bierdosen aus dem letzten Österreichurlaub abgeben. Dafür werden Sie in Deutschland nirgendwo Pfand zurückerhalten. Schließlich haben Sie aber auch keins bezahlt.
Abgabe im Laden
Nicht alle Flaschen und Dosen können Sie wahllos in jedem Supermarkt abgeben. Ein Geschäft ist nämlich nur verpflichtet, die Pfandverpackungen zurückzunehmen, die es auch im Sortiment führt. Verkauft ein Laden beispielsweise keine Getränkedosen, muss er diese auch nicht zurücknehmen. Auf den ehemaligen Inhalt kommt es hingegen nicht an. Führt der Supermarkt PET-Flaschen, muss er auch ein Rücknahmesystem für diese Flaschen anbieten. Selbst, wenn er die Sorte Mineralwasser eigentlich nicht anbietet.
Ausnahme: kleine Geschäfte
Lediglich kleinere Ladengeschäfte mit einer Fläche von unter 200 qm dürfen die Rücknahme von Einwegflaschen auf Marken ihres Sortiments beschränken. Auf den Zustand der Flasche oder Dose kommt es nicht an. So kann das Etikett beschädigt sein oder die Dose zerbeult. Wichtig ist aber, dass das Pfandsymbol noch erkennbar ist.
Auch interessant:
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.