zum Inhalt springen

Im Garten: Wohin mit den Schnecken?

Nicht über den Zaun

Auch wenn Sie sich noch so ekeln: Nacktschnecken sollten Sie nicht loswerden, indem Sie diese einfach in den Garten der Nachbarn werfen.

Ein Mann und eine Frau sitzen am Rand eines Hochbeets und unterhalten sich - umgeben von frischem Gemüse.

Rechtsfrage des Tages:

Schnecken sind in den meisten Gärten eher unerwünscht. Was aber, wenn nach einem spätsommerlichen Regen Nacktschnecken den Garten bevölkern? Dürfen Sie die unbeliebten Gäste im Nachbargarten entsorgen?

Antwort:

Wird es im Spätsommer feucht, kann es in den heimischen Gärten zu regelrechten Schneckenplagen kommen. Insbesondere Nacktschnecken haben meist wenig Fans. Eine schnelle Entsorgung verspricht da der flotte Wurf über den Gartenzaun. Auch wenn Sie sich nicht strafbar machen, sollten Sie aber davon Abstand nehmen.

Sachbeschädigung im Nachbargarten

Werfen Sie Schnecken einfach über den Gartenzaun, sind Sie sie zunächst los. Fressen die Schnecken nunmehr die Pflanzen des Nachbarn an, so könnte eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung in Betracht kommen. Da dieses Delikt aber nur vorsätzlich begangen werden kann, wird es kaum zu einer Verurteilung kommen. Dem Werfer müsste nämlich nachgewiesen werden, dass er durch die Schnecken den Nachbarn schädigen wollte. Meistens geht es aber darum, die Schnecken aus dem eigenen Garten loszuwerden. Eine fahrlässige Sachbeschädigung kennt das Gesetz nicht, sodass eine strafbare Handlung eher fernliegen dürfte.

Beweisprobleme

Allerdings ist Vorsatz nicht nur das sichere Wissen und Wollen des Taterfolges, sondern auch das Wissen, dass die Tat den Erfolg herbeiführen kann und das billigende Inkaufnehmen. Wird dem Werfer nachgewiesen, dass er wusste, dass die Schnecken den Salat des Nachbarn fressen würden und war ihm dies gleichgültig, wäre für eine Strafbarkeit durchaus Raum. Letztlich wird diese aber an der Beweisbarkeit scheitern. Bei einer "Schneckeninvasion" tummeln sich die Schnecken nicht nur in Ihrem Garten, sondern auch auf den angrenzenden Grundstücken. Ihr Nachbar müsste aber beweisen, dass gerade Ihre Schnecken nach der Flugreise für den Schaden verantwortlich sind und nicht die Schnecken, die von alleine in dessen Garten gekrochen sind.

Schadensersatz denkbar

Neben dem strafrechtlichen Aspekt könnte aber eine zivilrechtliche Haftung greifen. Wer nämlich fahrlässig fremdes Eigentum schädigt, kann zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein. Fressen nun Ihre Schnecken im Garten des Nachbarn die teuren Zierpflanzen an, so wäre eine Haftung des Werfers zumindest denkbar. Allerdings würde Ihr Nachbar vor den gleichen Beweisproblemen stehen, wie bei der Frage der Strafbarkeit.

Nachbarschaftlichen Frieden wahren

Auch wenn eine rechtliche Haftung eher unwahrscheinlich ist: Sie sollten davon absehen, den Nachbarn mit fliegenden Schnecken zu belästigen. Derartiges Vorgehen dürfte den nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig stören und sicherlich zumindest zu verbalen Auseinandersetzungen führen. Außerdem haben Wissenschaftler herausgefunden, dass Schnecken vermutlich einen Heiminstinkt besitzen. Um Schnecken daran zu hindern, sich nach dem ungewollten Flug gleich wieder auf den Weg in Ihren Garten zu machen, müssten Sie diese schon ziemlich weit werfen. Besser ist es, die Schnecken einzusammeln und auf einer Wiese oder im Wald auszusetzen. Dies bewahrt nicht nur eine gute Nachbarschaft, sondern entspricht auch dem Tierwohl.

Bedrohte Arten und natürlicher Schutz

Letztlich müssen Sie auch immer an den Artenschutz denken. Beispielsweise steht die Weinbergschnecke unter besonderem Schutz. Verletzen oder töten Sie eine Schnecke dieser Gattung, droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Wollen Sie Schnecken in Ihrem Garten bändigen, sollten Sie auch nicht zur chemischen Keule greifen. Gerade im Gemüsebeet belasten Sie Ihre eigene Ernte mit Schadstoffen. Im Fachhandel finden Sie gute Alternativen. Beispielsweise kann auch ein Schneckenzaun die unerwünschten Besucher von Ihren Pflanzen fernhalten.

 

Stand: 01.01.2025

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: