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Schlittschuhspaß: Wo ist Eislaufen erlaubt?

Fahren über den See

Schlittschuhfahren im Winter auf einem zugefrorenen See kann großen Spaß machen, birgt aber auch Gefahren. Und ist es eigentlich erlaubt?

Rechtsfrage des Tages:

So langsam wird es kälter und so mancher See ist schon mit einer Eisdecke überzogen. Ist es erlaubt, auf einem öffentlichen Teich oder See mit Schlittschuhen zu laufen?

Antwort:

Für viele ist es ein Spaß aus der Jugendzeit, mit Schlittschuhen oder zu Fuß über einen zugefrorenen See zu gleiten. Wirklich verboten ist das Betreten der Eisfläche eigentlich nicht. Verbotsschilder sollten Sie aber unbedingt beachten und sich lieber erkundigen, welche Eisflächen offiziell freigegeben wurden.

Dünnes Eis

Auch wenn das Eis nicht so glatt ist wie im Eisstadion. Eislaufen auf natürlichen Seen ist für viele ein besonderes Vergnügen. Leider birgt es aber auch erhebliche Gefahren. Beispielsweise brauchen Gewässer mit Frischwasserzulauf deutlich länger zum Zufrieren als unbewegte Wasserflächen. Und Sie als Laie werden kaum feststellen können, ob das Eis auch tatsächlich sicher trägt.

Verbotsschilder beachten

Grundsätzlich ist das Betreten der Eisflächen gesetzlich weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Es sei denn, Sie entdecken ein Verbotsschild. In vielen Parks oder auch der Gefahrenabwehrverordnung der Länder sind entsprechende Verbote geregelt. Meist finden Sie auch ein solches Schild am Ufer. Dann sollen Sie die Füße unbedingt auf festem Boden behalten. Das Schild steht dort aus gutem Grund. Betreten Sie trotzdem die Eisfläche, könnten Sie einbrechen und sich in große Gefahr begeben. Im weniger dramatischen Fall kann Ihnen ein Bußgeld drohen. Außerdem haften Sie allein im Falle eines Unfalls, ignorieren Sie Warn- oder Verbotsschilder. Dabei kann es beispielsweise durch einen notwendigen Feuerwehreinsatz schnell teuer werden.

Ab aufs Eis

Etwas anderes kann gelten, wenn der See von der Gemeinde offiziell freigegeben wurde. In einigen Städten prüft die Feuerwehr oder Gemeinde regelmäßig die Dicke des Eises. Hat dieses eine bestimmte Stärke erreicht, wird die Eisfläche freigegeben. Dann kommt eine Haftung der Gemeinde in Betracht, wenn das Eis doch bricht. Erkundigen Sie sich aber genau. Das Betreten kann trotzdem auf eigene Gefahr erfolgen. Auch sollten Sie auf den Tag genau nachfragen. Ein heute freigegebener See kann morgen schon wieder gesperrt sein.

Auf eigenes Risiko

Viele Städte sind mittlerweile aus Haftungsgründen davon abgekommen, überhaupt Seen offiziell freizugeben. Alternativ bieten einige Städte künstliche Eislaufbahnen zum Beispiel im Stadtzentrum an. Oder an frostigen Tagen werden Wiesen geflutet, um den Bürgern eine schöne Eislaufbahn bieten zu können. Fragen Sie doch in Ihrer Stadt mal nach. Auf jeden Fall sollten Sie die Gefahren zugefrorener Seen nicht unterschätzen. Im Zweifelsfall weichen Sie lieber auf ein Eisstadion aus.

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