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Auto anmelden: Das müssen Sie wissen

Kfz-Steuern & Co.

Um mit einem neuen Wagen durchstarten zu können, müssen Sie vorab eine Menge Papierkram erledigen. Bereiten Sie sich also gut vor!

Ein Paar lehnt lässig an einem Kleinwagen. Im Hintergrund ist eine fremde Großstadt zu sehen.

Rechtsfrage des Tages:

Um ein Auto anzumelden, müssen Sie zur Zulassungsstelle. Oder Sie nutzen den modernen Online-Service. Wie wird dann die Kfz-Steuer erhoben – und müssen Sie eine Abmeldung beim Zoll melden?

Antwort:

Bei der Kfz-Zulassungsstelle erhalten Sie die notwendigen Papiere und Stempel auf Ihr Kennzeichen. Auch eine Abmeldung ist ohne Zulassungsstelle nicht möglich. Ihr Vorteil: Diese informiert automatisch den Zoll, sodass keine zusätzliche An- oder Abmeldung bei der Kfz-Steuer nötig ist. Und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den bequemen Online-Service nutzen.

Fahrzeuganmeldung

Haben Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, müssen Sie sich meist um nichts mehr kümmern. Denn dieser übernimmt oft als Service oder gegen ein Entgelt die Anmeldung für Sie. Um Ihr Auto selbst anzumelden, brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ihren Ausweis bzw. eine Vollmacht, wenn Sie jemand anderen zur Zulassungsstelle schicken.
  • die Kfz-Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer. Diese erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zusätzlich bei einem Gebrauchtwagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I („Kfz-Schein“)
  • den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung

Stattdessen zusätzlich bei einem Neuwagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II ("Kfz-Brief“)
  • die CoC-Papiere, die Ihnen Ihr Händler mitgibt

Bei einem Neuwagen wird die Zulassungsbescheinigung Teil I für Sie neu erstellt.

Fahrzeugabmeldung

Haben Sie Ihr Auto an einen Händler verkauft, übernimmt dieser meist die Abmeldung für Sie. Um Ihr Fahrzeug selbst abzumelden, benötigen Sie Folgendes:

  • Ihren Personalausweis
  • die Kennzeichen
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Kfz-Schein und -Brief)
  • wenn Ihr Fahrzeug verschrottet wurde: einen Verwertungsnachweis

An- und Abmeldung finanzierter Fahrzeuge

Nicht jeder kann sein Traumauto komplett selbst bezahlen. Viele Autobesitzer haben ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert. Meist liegt dort die Zulassungsbescheinigung Teil II – als Sicherheit für das Darlehen. Daher müssen Sie sich an Ihre Bank wenden, um ein finanziertes Fahrzeug an- oder abzumelden. Diese schickt den Kfz-Brief an Ihre Zulassungsstelle, wo er für gewöhnlich zwei bis drei Wochen aufbewahrt wird. In dieser Zeit können Sie Ihr Fahrzeug dann zulassen bzw. stilllegen. Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie nicht umsonst zur Zulassungsstelle gehen: Fragen Sie vorher dort nach, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits dort eingegangen ist.

Steuererklärung fürs Auto

Seit einigen Jahren sind nicht mehr die örtlichen Finanzämter für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig, sondern der Zoll. Doch das bedeutet für Sie keinen Mehraufwand, da Ihre Fahrzeuganmeldung als Steuererklärung gilt: Die Zulassungsstelle gibt die relevanten Daten an den Zoll weiter, der dann die Kfz-Steuer erhebt. Zwingende Voraussetzung für die Erhebung der Steuer und damit auch für die Anmeldung eines Fahrzeugs ist die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats. Kontoinhaber darf dabei auch eine andere Person sein als der neue Halter des Fahrzeugs. Der Betrag wird erst dann von dem angegebenen Konto abgebucht, wenn das zuständige Hauptzollamt die Steuer festgesetzt hat und Sie einen Steuerbescheid erhalten haben.

Abmeldung im Steuerjahr

Die Kfz-Steuer zahlen Sie immer für ein Jahr im Voraus. Daher haben Sie wahrscheinlich zu viel Kfz-Steuer entrichtet, wenn Sie Ihr Fahrzeug mitten im Jahr abmelden. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Tag der Abmeldung auf den Tag der Zulassung fällt. Aber keine Sorge, die Zulassungsbehörde informiert das zuständige Zollamt. Dieses berechnet die tatsächlich angefallene Kfz-Steuer und erstattet Ihnen den Rest. Entweder direkt auf Ihr Konto oder per Verrechnungsscheck. Melden Sie gleichzeitig ein neues Fahrzeug an, wird natürlich auch dafür Kfz-Steuer fällig. Dabei ist leider keine Verrechnung Ihres Guthabens vom alten Fahrzeug mit der neuen Kfz-Steuer möglich.

Einfach online

Viele Zulassungsstellen bieten Ihnen mittlerweile die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online an- oder auch abzumelden. Dafür benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und eine PIN. Außerdem müssen Sie ein Kartenlesegerät haben oder eine verifizierte Ausweis-App auf Ihrem Smartphone. Weiter müssen Sie auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II einen verdeckten Sicherheitscode finden können. Für die Anmeldung brauchen Sie natürlich wie bei der Zulassungsstelle auch eine eVB-Nummer. Den konkreten Ablauf können Sie auf der Internetseite der Zulassungsstelle beim Dienst „i-Kfz“ nachlesen. Die notwendigen Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugeschickt. Achtung! Achten Sie auf das konkrete Zulassungsdatum Ihres Fahrzeugs im Zulassungsbescheid. Erst ab diesem Tag dürfen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen.

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