
Rechtsfrage des Tages:
Wer in eines der renommierten Festzelte auf dem Oktoberfest möchte, hat hoffentlich schon reserviert. Aber auch Kurzentschlossene haben noch Chancen. Welche Regeln gelten?
Antwort:
Zu bestimmten Zeiten werden Sie sicherlich auch ohne Reservierung einen begehrten Platz im Bierzelt ergattern können. Am Wochenende und abends werden Sie ohne Reservierung meist nicht im Zelt mitschunkeln können. Sind die Zelte nämlich überfüllt, schließen die Wiesnwirte konsequent ihre Eingänge. Ohne Reservierung haben Sie dann keine Chance, dabei zu sein.
Zur freien Verfügung
Eine Pflicht zur Reservierung gibt es übrigens nicht. Ein Viertel aller Plätze darf in den Festzelten ohnehin grundsätzlich nicht reserviert werden. Am Wochenende und an Feiertagen muss sogar die Hälfte der Plätze bis 15 Uhr frei zugänglich bleiben. Eine Ausnahme gibt es nur für zwei spezielle Zelte. Auf der Oktoberfestseite der Stadt München finden Sie außerdem ein „Besucher-Barometer“. Dort können Sie schauen, zu welchen Zeiten besonders viel oder eher weniger los ist.
Gut zu wissen
Vielleicht finden Sie noch ein Plätzchen im Biergarten. Reservierungen werden nämlich nur für das Innere des Zelts angenommen. Übrigens dürfen Sie dort nach bayrischer Tradition auch Ihre eigene Brotzeit oder den Steckerlfisch vom Stand nebenan genießen. Nur eigene Getränke sind untersagt.

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Freude währt nur kurz
Haben Sie Glück und finden ein gemütliches Plätzchen, kann es mit dem Feiern allerdings auch schnell wieder vorbei sein. Sind die Plätze nämlich reserviert, werden Sie zur angegebenen Zeit den Tisch räumen müssen. Kommen Sie der Aufforderung nicht freiwillig nach, kann der Sicherheitsdienst Sie herausgeleiten. Dieser ist in den meisten Fällen vom Wirt beauftragt, das Hausrecht auszuüben.
Widerstand zwecklos
Auf keinen Fall sollten Sie pöbeln oder sich körperlich gegen den Rausschmiss zur Wehr setzen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München dürfen die Wachleute Sie sogar im Polizeigriff nach draußen komplementieren, wenn Sie sich nicht benehmen. Werden Sie dadurch verletzt, steht Ihnen im Zweifel nicht einmal ein Schmerzensgeldanspruch zu (AG München, Urteil vom 23.11.2007, Aktenzeichen: 223 C 16529/07).
Kinder im Bierzelt?
Wenn Sie noch eine Reservierung bekommen können, müssen Sie bezüglich eines Familienausfluges noch Folgendes bedenken. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nur bis maximal 20 Uhr im Festzelt aufhalten. Selbst mit den Erziehungsberechtigten an der Seite ist dann Feierabend für die kleinen Wiesngäste. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen ab dieser Zeit nur noch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten weiterfeiern.
Stand: 09.09.2025