
Rechtsfrage des Tages?
Haben Sie sich über den Inhalt des Vertrags geirrt oder beschleicht Sie später eine gewisse Kaufreue, können Sie versuchen, sich vom Vertrag wieder zu lösen. Wie geht das?
Antwort:
Ein Vertrag ist schnell geschlossen. Da kann es natürlich vorkommen, dass Sie danach Zweifel bekommen. Zu den Rechtsirrtümern gehört es, dass Sie jeden Vertrag widerrufen können. Das geht nur in bestimmten Fällen. Allerdings gibt es noch andere Wege wie Rücktritt oder Anfechtung, wenn etwas nicht glatt gelaufen ist. Manchmal bleibt Ihnen aber auch nur die reguläre Kündigung.
Gar nicht oder schlecht
Der Rücktritt ist eine Möglichkeit, einen Vertrag zu beenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich um einen Gewährleistungsanspruch und bedarf eines guten Grundes. Häufig ist dies der Fall, wenn eine der Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn Sie beispielsweise einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und die Ware defekt ist oder nicht geliefert wurde, können Sie unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten. In der Regel müssen Sie dem Verkäufer vorher aber eine Frist setzen, um die Mängel zu beheben. Ist dies nicht möglich oder weigert sich der Verkäufer, können Sie den Rücktritt erklären. Dieser führt dazu, dass der Vertrag als nichtig betrachtet wird und Sie Ihre geleisteten Zahlungen zurückerhalten. Haben Sie schon eine Ware erhalten, müssen Sie diese ebenfalls zurückgeben.

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Unter Druck
Die Anfechtung hingegen bezieht sich auf die Ungültigkeit eines Vertrages aufgrund von bestimmten Willens- oder Wissensmängeln. Sie können einen Vertrag anfechten, wenn Sie zum Beispiel unter Druck gesetzt wurden oder Ihnen falsche Informationen gegeben wurden. In diesem Fall müssen Sie die Anfechtung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, wird der Vertrag so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Es ist wichtig, dass Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig und klar äußern, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Gut zu wissen
Auch ein Irrtum kann eine Anfechtung rechtfertigen. Haben Sie sich zum Beispiel vertippt, liegt ein Erklärungsirrtum vor. Oder Sie wussten zwar, was Sie sagen, haben sich aber über die Bedeutung Ihrer Aussage geirrt.
Kann ich widerrufen?
Der Widerruf ist insbesondere relevant für Verbraucherverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Internet abgeschlossen wurden. Werden Sie zum Beispiel an einem Verkaufsstand vor Ihrem Supermarkt angesprochen und lassen sich zu einem Vertragsschluss überreden, können Sie widerrufen. Dasselbe gilt bei Käufen in Online-Shops. In diesen Fällen haben Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Ware oder dem Abschluss des Vertrages. Um den Widerruf zu erklären, müssen Sie den Anbieter schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, informieren. Der Widerruf führt dazu, dass der Vertrag aufgelöst wird und Sie Ihr Geld zurückerhalten. Denken Sie aber daran, dass es Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt, beispielsweise bei maßgefertigten Produkten. Einen im Ladengeschäft abgeschlossenen Vertrag können Sie nur widerrufen, wenn Ihnen der Verkäufer dieses Recht freiwillig eingeräumt hat.
Schluss durch Kündigung
Die Kündigung ist eine weitere Möglichkeit, einen Vertrag zu beenden, die vor allem bei langfristigen Verträgen wie Miet- oder Dienstleistungsverträgen relevant ist. Hierbei handelt es sich um eine einseitige Erklärung, mit der Sie den Vertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen beenden können. Die genauen Kündigungsfristen und -modalitäten sind oft im Vertrag selbst oder im Gesetz festgelegt. Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur unter besonderen Umständen möglich, wie etwa bei schweren Vertragsverletzungen.
Stand: 30.09.2025