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Wenn im Restaurant das Glas nur halb voll ist …

Trinken oder reklamieren?

Der Eichstrich ist immer wieder ein Thema: Ist das Glas Bier voll genug, nachdem sich der Schaum gesetzt hat?

Junge Leute in bayerischen Trachten stoßen mit Bierkrügen an.

Rechtsfrage des Tages:

Sicherlich haben Sie auch schon einmal ein Getränk serviert bekommen, bei dem die Füllmenge nicht zum Eichstrich passte. Welche Rechte haben Sie als Gast, denn das Glas zu wenig gefüllt ist?

Antwort:

Wer ein Restaurant oder eine Kneipe besucht, wird stets auch mindestens ein Getränk konsumieren. Ob Bier, Wein, Wasser oder Limo – als Gast erwarten Sie die in der Getränkekarte angegebene Menge. Weicht die Füllhöhe des Glases aber vom Eichstrich ab, können Sie das Getränk reklamieren.

Ist ein Eichstrich Pflicht?

Beim Eichstrich, der genau genommen Füllstrich heißt, handelt es sich um eine Kennzeichnung auf Schankgefäßen. Er markiert die Füllvolumen, d.h. wie viel Flüssigkeit in das Gefäß bis zur Höhe der Markierung hineinpasst. Jedes Glas in der deutschen Gastronomie muss über einen oder mehrere Eichstriche verfügen. Diese Markierung muss zudem den Nennwert in Zahlen und eine Maßeinheit aufweisen. Auch eine Herstellerkennzeichnung in Form einer Kennziffer müssen Sie entdecken können. Bestellen Sie sich nun 0,5 Liter Bier, können Sie die Füllmenge Ihres Glases am Eichstrich überprüfen.

Ausnahmen möglich: Wann darf der Eichstrich fehlen?

Es gibt aber auch Ausnahmen. An einem Weinglas darf der Eichstrich beispielsweise fehlen, wenn der Gast eine ganze Flasche geordert hat. Bestellt er eine Karaffe Wein, so muss diese wiederum einen Füllstrich aufweisen. Kaffee, Tee, Kakao und alkoholhaltige Mischgetränke dürfen ebenfalls in Bechern oder Gläsern ohne Eichstrich ausgeschenkt werden.

Bierseidel aus Keramik

Eine Besonderheit gilt auch für Bierkrüge aus Ton oder Keramik. Naturgemäß können Gäste die Füllhöhe bei einem schäumenden Getränk wie Bier kaum überprüfen, wenn das Gefäß nicht durchsichtig ist. Tatsächlich dürfen solche Krüge dennoch in der Gastronomie verwendet werden. Der Kunde kann aber verlangen, dass die Füllmenge mit einem Umfüllmaß überprüft wird. Hierauf muss er deutlich sichtbar vom Gastwirt hingewiesen werden.

Mogeleien beim Bier

Jeder Bierkenner freut sich über eine schöne Schaumkrone auf dem Bier. Hat sich diese Blume aber gesetzt, ist das Glas meist deutlich leerer als vorher. Für die Mengenangabe auf der Getränkekarte kommt es aber auf die tatsächliche Menge Bier an. Die Schaumkrone zählt als solche nicht dazu. Mündet die Schaumkrone genau am Füllstrich, wissen Sie gleich, dass der Wirt etwas knausrig war. Sie können verlangen, dass die fehlende Menge Bier nachgeschenkt wird oder das Glas verweigern. Gleiches gilt, wenn der Füllstand des Glases nach dem Setzen der Schaumkrone unter dem Eichstrich endet.

Tricksen mit Eiswürfeln

Auch bei anderen Getränken sollten Sie genau hinschauen. Sorgen nur die Eiswürfel oder eine üppige Zitronenscheibe für einen ausreichenden Füllstand, können Sie das Getränk zurückgehen lassen. Ob Gläser in der Gastronomie ordnungsgemäß befüllt sind, wird übrigens nicht vom Eichamt überwacht. Es erfolgt noch nicht einmal eine Eichung von Gläsern. Dafür, dass der Füllstrich auch tatsächlich der angegebenen Füllmenge entspricht, ist der Hersteller verantwortlich. Diesen können Sie über die Kennnummer des Herstellers herausfinden

Eichstrich: Wer es genau wissen will

Es gibt klare Regelungen, wie ein Eichstrich auszusehen hat und wo er sich befinden darf. Zunächst müssen sie gut sichtbar und dauerhaft auf das Glas aufgebracht sein. Der Strich muss mindestens 10 Millimeter lang sein und sich waagerecht zur Standfläche des Gefäßes befinden. Bei Gläsern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 Millilitern muss der Eichstrich wenigstens 10 Millimeter vom oberen Rand entfernt sein. Ist das Gefäß für schäumende Getränke vorgesehen, muss dieser Abstand mindestens 20 Millimeter betragen. Sofern die Füllstandmengen gut zu unterscheiden sind, dürfen bis zu drei Füllstriche auf einem Glas aufgebracht sein.

Mineralwasser nur in Flaschen

Hätten Sie es gewusst? Mineralwasser darf in der Gastronomie nur in Flaschen serviert werden. Entweder muss der Kellner eine neue Flasche an Ihrem Tisch öffnen und Ihnen einschenken. Oder Sie ordern ohnehin gleich eine ganze Flasche. Der Grund liegt nicht etwa an Eichstrichen oder Füllmengen. Vielmehr ergibt sich die Verpflichtung aus der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Die entsprechende Vorschrift soll verhindern, dass Gästen statt des teureren Mineralwassers ein günstiges Tafelwasser oder Leitungswasser untergeschoben wird. Natürlich können Sie auch Leitungswasser bestellen. Dieses darf in einem Glas serviert werden. Müssen Sie dieses Getränk bezahlen, sollten Sie wieder auf den Eichstrich achten. 

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