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Im Restaurant: Was ist Korkgeld?

Wein von daheim

Ein Korkgeld müssen Sie nicht etwa für bestimmte Flaschenverschlüsse zahlen. Wann kann ein Gastwirt Sie dafür zur Kasse bitten?

Rechtsfrage des Tages:

Auch wenn viele Weinflaschen heutzutage über einen Schraubverschluss verfügen, ist das Korkgeld dennoch nicht aus der Mode. Wann müssen Sie Korkgeld zahlen?

Antwort:

Mittlerweile finden Sie viele Weinflaschen, die mit einem Gummistopfen oder einem Glaskorken verschlossen sind. Dennoch verlangen manche Gastwirte Korkgeld. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Extravergütung für Weine mit dem altherkömmlichen Korken. Vielmehr wird dieses Geld verlangt, wenn Sie im Lokal einen selbst mitgebrachten Wein oder auch andere Getränke konsumieren möchten.

Kein feststehender Betrag

Gerade an Getränken und speziell an Wein können Gastwirte gutes Geld verdienen. Das war unter anderem mit der Grund, warum viele Gastwirte während der Lockdowns trotz Außerhausverkauf massive Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Aber auch unabhängig von der Corona-Pandemie bringen manche Gäste gern ihren eigenen Wein mit zum Essen, beispielsweise bei großen Feiern. Das Korkgeld stellt eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn des Lokals dar. Eine gesetzliche Regelung über die zulässige Höhe des Korkgeldes gibt es nicht. Meist verlangt der Gastwirt zwischen 10 und 20 Euro pro Flasche oder beispielsweise 30 % des Preises des günstigsten Weins von der Karte.

Absprache nötig

Möchten Sie zum Essen Ihren eigenen Wein trinken, sollten Sie das vorher absprechen. So gibt es keine unliebsamen Überraschungen und der Gastwirt fühlt sich nicht hinters Licht geführt. Das Korkgeld findet rechtlich seine Grundlage in einer freien Vereinbarung zwischen Wirt und Gast. Als Inhaber des Hausrechts kann jeder Gastwirt frei entscheiden, ob er selbst mitgebrachte Speisen und Getränke akzeptiert oder nicht. Umgekehrt kann auch ein Gast entscheiden, das geforderte Korkgeld nicht zu zahlen. Dann wird er sich aber ein anderes Restaurant suchen müssen. Holen Sie beim Essen einfach Ihre eigene Flasche aus der Umhängetasche ohne vorherige Absprache, können Sie unter Umständen sogar wegen Betrugs belangt werden.

Geld für Korken?

Der Begriff des Korkgeldes ist historisch bedingt. Früher ging es bei der Extrazahlung meist um Weinflaschen. Bevor sich Schraubverschlüsse oder Plastikstopfen verbreitet haben, waren diese mit einem Korken verschlossen. Die gezogenen Korken konnten dann für die Berechnung der Vergütung abgezählt werden. Heute wird das Korkgeld unabhängig vom Verschluss berechnet. Auch für Schraubdeckel oder Kunststoffverschlüsse wird es von Gastwirten in Rechnung gestellt. Und natürlich muss es sich nicht um mitgebrachten Wein handeln. So mancher möchte auf seiner Hochzeitsfeier einen speziellen Gin oder einen teuren Whiskey ausschenken.

Eigene Torte

Natürlich ist es eher unüblich, wenn Sie bei einem gemütlichen Essen im Restaurant zu zweit eine eigene Flasche Wein auspacken. Häufig gibt es aber ein Korkgeld beispielsweise bei Hochzeiten oder anderen großen Feierlichkeiten, zu welchen eigene Weine oder andere Getränke mitgebracht werden sollen. Bei der Planung solch einer Festlichkeit können Sie auch mit dem Teller- oder Gabelgeld in Kontakt kommen. Dieses kann der Restaurantbetreiber verlangen, wenn Sie zum Beispiel eine eigene Hochzeitstorte anbieten möchten. Leiden Sie an einer Unverträglichkeit und wollen Ihr glutenfreies Brot zu einer Essenseinladung mitbringen, sollten Sie sich mit dem Wirt abstimmen. In diesen Fällen sieht er vielleicht von einem Gabelgeld ab. Auch in anderen Branchen kann es übrigens so etwas Ähnliches wie Korkgeld geben. Beispielsweise müssen Sie bei manchem Optiker eine Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn Sie in Ihre eigene Brille neue Gläser einsetzen lassen wollen. Diese Kosten müssen aber auch vorher abgesprochen werden.

 

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