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Oktoberfest: Vorsicht im Verkehr!

Runter vom Gas

Ist das Oktoberfest in vollem Gange, müssen Sie im Straßenverkehr besonders gut aufpassen. Betrunkene Fußgänger sind nur ein Grund.

Ein Paar macht ein Selfie im Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Auch wenn für viele die Wiesn ein Ausnahmezustand ist, so gelten doch die üblichen Verkehrsregeln. Ihre Umsicht muss aber noch weiter gehen, wenn Sie mit Auto und Co. rund um die Theresienwiese unterwegs sind. Worauf müssen Sie besonders achten?

Antwort:

Öffnet die Theresienwiese ihre Tore, ist die bayrische Hauptstadt noch überlaufener als sonst. Touristen aus aller Welt, Einwohner und Zugereiste feiern seit jeher das große Volksfest in München. Daher müssen Sie mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen rechnen und manchmal herrscht sogar ein regelrechtes Chaos. Daher müssen Sie besonders gut aufpassen, wenn Sie mit dem Auto, Fahrrad oder Motorrad unterwegs sind. Am besten, Sie lassen das Auto stehen. Aber auch als Fußgänger haben Sie Pflichten.

Verkehrsregeln wie sonst auch

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass das Oktoberfest in keinster Weise die bestehenden Verkehrsregeln aushebelt. Mit einer besonderen Milde der Ordnungshüter brauchen Sie aufgrund einer höheren Unfallgefahr auch nicht zu rechnen. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger. Dennoch sollte gerade der motorisierte Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sein.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Taumelnde Fußgänger

Wer derzeit in der Nähe der Theresienwiese mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, sollte also noch umsichtiger fahren als sonst. Denn ob Münchner Oktoberfest oder Hamburger Dom: Bei Volksfesten müssen Autofahrer vermehrt mit betrunkenen und unaufmerksamen Fußgängern rechnen. Und deren Verhalten ist häufig nicht berechenbar.

Langsamer als erlaubt

Von Ihnen als Verkehrsteilnehmer wird erwartet, nicht nur besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. Im Zweifel müssen Sie auch Ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren. Halten Sie sich nicht daran, kann Ihnen die zumindest überwiegende Haftung für einen Unfall auferlegt werden. So urteilte auch das Amtsgericht in München (31 C 22085/07) in einem Fall, in welchem ein betrunkener Fußgänger bei Rot über die Ampel und einer Motorradfahrerin direkt vors Fahrzeug lief. Da diese nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren war, trug sie das hälftige Mitverschulden. Und das, obwohl sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit gar nicht überschritten hatte. Das Gericht sprach von einer „amtsbekannten Gefahrensituation“.

Parkplatzmangel

Vor dem Wiesnbesuch steht oft die Parkplatzsuche an. Ist der Frust auch groß, sollten Sie nicht der Versuchung nachgeben, Ihr Auto auf nicht ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Bei falschem Parken oder Parken ohne gültigen Parkschein kann der Oktoberfestbesuch schnell sehr teuer werden. Bei abgelaufenem Parkschein können bis zu 40 Euro fällig werden. Wer unzulässig auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Besser und günstiger ist das Parken auf sogenannten Park-and-ride-Parkplätzen in und rund um München. So kann der Oktoberfestbesuch stressfrei mit der Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln starten.

Sperrzone für E-Scooter

Wollen Sie mit einem wendigen E-Scooter zur Theresienwiese flitzen? Dann müssen Sie unbedingt die auch für andere Kraftfahrzeuge geltende Sperrzone beachten. Rund um den Festplatz hat die Stadt nämlich einen Bereich definiert, den Sie derzeit unter anderem auch nicht mit E-Scootern befahren dürfen. Sie müssen Ihr Gefährt am „Äußeren Sperrring“ abstellen. Dort sind spezielle Sammelstellen eingerichtet, an denen Sie den E-Scooter parken müssen. Denken Sie auch daran, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) während des Oktoberfestes die Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln verbietet.

Für den Fahrer ein Wasser

Wie sonst auch, müssen Sie sich an die Promillegrenzen im Straßenverkehr halten. Werden Sie alkoholisiert erwischt und sind auffällig geworden, droht schon ab 0,3 Promille ein Strafverfahren. Das gilt auch für ein Fahrrad. Ab 1,1 Promille mit einem Kraftfahrzeug oder 1,6 Promille auf dem Fahrrad gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Werden Sie erwischt, ist Ihre Fahrerlaubnis in ernsthafter Gefahr. Das gilt selbst dann, wenn Sie ansonsten vollkommen regelkonform gefahren sind.

Stand: 17.09.2025

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