Zum Inhalt springen

Wenn unverlangte Werbung den Briefkasten verstopft

Bitte keine Reklame!

Wünschen Sie keine Werbung, müssen Sie dies kundtun. Aber nicht immer reicht dafür ein Aufkleber an Ihrem Briefkasten aus.

Briefkästen einer Wohnanlage sind mit Werbepost gefüllt.

Rechtsfrage des Tages:

In vielen Briefkästen ist vor lauter Werbung kaum noch Platz für die reguläre Post. Können Sie etwas gegen unverlangte Werbesendungen unternehmen?

Antwort:

Nicht jeder freut sich über Werbesendungen, die über die neusten Angebote informieren oder einen Lieferdienst schmackhaft machen sollen. Daher haben viele ihren Briefkasten mit einem entsprechenden Hinweis versehen, dass Werbung unerwünscht ist. Je nach Art der Werbung reicht dieser Aufkleber aber nicht aus. Im Zweifel sollten Sie der Zusendung der Werbung ausdrücklich widersprechen. Reicht das nicht aus, können Sie das betreffende Unternehmen abmahnen oder die Verbraucherzentrale informieren.

Unterschiedliche Werbung

Um den richtigen Weg zum Schutz vor unverlangter Werbung zu wählen, müssen Sie zunächst die unterschiedlichen Werbearten unterscheiden. So können Sie im Briefkasten persönlich adressierte Werbesendungen, Handzettel, Wurfsendungen oder Reklameprospekte finden. Besonders viel Platz fordern kostenlose Wochenblätter, in denen sich meist auch noch diverse Einkaufsprospekte befinden. Nicht gegen alle Arten von Werbung schützt der bekannte Aufkleber „Bitte keine Werbung“.

Werbung für Sie persönlich

Zunächst ist es nicht grundsätzlich unzulässig, Ihnen persönlich adressierte Werbung zuzusenden. Entweder haben die Unternehmen Ihre Adresse einem öffentlichen Adressverzeichnis entnommen. Oder Sie haben zum Beispiel beim Kauf in einem Online-Shop selbst der Zusendung von Werbematerial zugestimmt. Bei dieser Art von Werbung reicht der Hinweis auf unerwünschte Werbung nicht aus. Der Postzusteller ist vielmehr verpflichtet, diese Sendungen zuzustellen. Um solche Werbung zu vermeiden, sollten Sie mit Ihren persönlichen Daten knausern. Passen Sie genau auf, wem Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Gerade beim Kauf im Internet können Sie schnell der Zusendung von Werbung zustimmen, ohne groß darauf zu achten. Wollen Sie personalisierte Werbung abwenden, können Sie sich auf die sogenannte Robinson-Liste setzen lassen. Allerdings streichen nur Werbeunternehmen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing e.V. sind, Ihre Adresse aus ihrem Verzeichnis. Werbung anderer Unternehmen können Sie nur durch eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung abwenden. Außerdem können Sie bereits bei einer Bestellung oder auch nachträglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung widersprechen.

„Bitte keine Werbung“

Gegen unerwünschte Wurfsendungen, Prospekte oder Handzettel können Sie sich tatsächlich mit dem Hinweisaufkleber auf dem Briefkasten wehren. Das gilt beispielsweise auch für Parteiwerbung, die rund um einen Wahlkampf verteilt wird. Den Hinweis müssen auch Zusteller beachten. Haben Sie auch keine Lust, im örtlichen Wochenblättchen zu schmökern, sollten Sie den Hinweis entsprechend ergänzen. Enthalten die Anzeigenblätter nämlich auch einen redaktionellen Teil, reicht das Verbot von Werbung nicht aus. Sie müssen dann deutlich darauf hinweisen, dass Sie diese Zeitungen ebenfalls nicht wünschen. Gegen Werbebeilagen in Ihrer abonnierten Tageszeitung können Sie sich nicht wehren. Dieser Werbung können Sie nicht separat widersprechen. Einziger Ausweg: Sie kündigen das Zeitungsabo.

Wenn trotzdem Werbung kommt

Erhalten Sie trotz deutlichem Hinweis weiter Werbepost, müssen Sie die werbenden Firmen zur Unterlassung auffordern. Dafür nutzen Sie am besten das Telefaxgerät und bewahren den qualifizierten Sendebericht auf. Oder Sie versenden das Schriftstück per Einschreiben. Wird Ihr Wunsch weiter ignoriert, können Sie Ihre Verbraucherzentrale informieren oder das betreffende Unternehmen selbst abmahnen. Die unverlangte Zusendung von Werbung stellt nämlich unter Umständen nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern kann auch in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen.

Praktische Tipps

Leider kann es sehr aufwendig werden, gegen jedes werbende Unternehmen vorzugehen. Teilweise können Sie auch einen Unterlassungsanspruch gegen den Zusteller haben. Dieser muss sich nämlich je nach Art der Werbung an entsprechende Verbotsaufkleber an Ihrem Briefkasten halten. Bevor Sie aber Abmahnungen versenden, können Sie Ihren Postboten oder Zeitungsjungen zunächst ansprechen. Bitten Sie diese persönlich darum, keine Werbung mehr einzuwerfen, können Sie mit etwas Glück Ihren Briefkasten künftig für die wichtige Post freihalten.

 

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: