Rechtsfrage des Tages:
In vielen Briefkästen ist vor lauter Werbung kaum noch Platz für die reguläre Post. Können Sie sich gegen unverlangte Werbesendungen wehren?
Antwort:
Viele nutzen die Werbeprospekte, um sich über Schnäppchen und Sonderangebote zu informieren. Aber nicht jeder freut sich über Werbesendungen, Prospekte und Flyer. Daher haben einige ihren Briefkasten mit einem entsprechenden Hinweis versehen, dass Werbung unerwünscht ist. Je nach Art der Werbung reicht dieser Aufkleber aber nicht aus. Im Zweifel sollten Sie der Zusendung der Werbung ausdrücklich widersprechen. Werden Sie weiter mit unverlangter Werbung tracktiert, können Sie das betreffende Unternehmen abmahnen oder die Verbraucherzentrale informieren.
Welche Werbung kann ich verweigern?
Um den richtigen Weg zum Schutz vor unverlangter Werbung zu wählen, müssen Sie zunächst die unterschiedlichen Werbearten unterscheiden. So können Sie im Briefkasten persönlich adressierte Werbesendungen, Handzettel, Wurfsendungen oder Reklameprospekte finden. Besonders viel Platz fordern kostenlose Wochenblätter, in denen sich meist auch noch diverse Einkaufsprospekte befinden. Nicht gegen alle Arten von Werbung schützt der bekannte Aufkleber „Bitte keine Werbung“.
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Wieso bekomme ich persönlich adressierte Werbung?
Es ist nicht grundsätzlich unzulässig, Ihnen persönlich adressierte Werbung zuzusenden. Entweder haben die Unternehmen Ihre Adresse einem öffentlichen Adressverzeichnis entnommen. Oder Sie haben zum Beispiel beim Kauf in einem Online-Shop selbst der Zusendung von Werbematerial zugestimmt. Bei dieser Art von Werbung reicht der Hinweis auf unerwünschte Werbung nicht aus. Der Postzusteller ist sogar verpflichtet, diese Sendungen zuzustellen. Um solche Werbung zu vermeiden, sollten Sie mit Ihren persönlichen Daten knausern. Passen Sie genau auf, wem Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Gerade beim Kauf im Internet können Sie schnell der Zusendung von Werbung zustimmen, ohne groß darauf zu achten.
Wie wehre ich mich gegen persönliche Werbung?
Wollen Sie personalisierte Werbung abwenden, können Sie sich in der sogenannten Robinson-Liste eintragen. Allerdings sind Unternehmen nicht verpflichtet, Adressen vor der Zusendung von Werbung mit dieser Liste abzugleichen. Werbung anderer Unternehmen können Sie nur durch eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung abwenden. Außerdem können Sie bereits bei einer Bestellung oder auch nachträglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung widersprechen.
Bringt der Aufkleber „Bitte keine Werbung“ etwas?
Gegen unerwünschte Wurfsendungen, Prospekte oder Handzettel können Sie sich tatsächlich mit dem Hinweisaufkleber auf dem Briefkasten wehren. Den Hinweis müssen auch Zusteller beachten. Haben Sie auch keine Lust, im örtlichen Wochenblättchen zu schmökern, sollten Sie den Aufkleber entsprechend ergänzen. Enthalten die Anzeigenblätter nämlich auch einen redaktionellen Teil, reicht das Verbot von Werbung nicht aus. Sie müssen dann deutlich darauf hinweisen, dass Sie diese Zeitungen ebenfalls nicht wünschen.
Gut zu wissen
Gegen Werbebeilagen in Ihrer abonnierten Tageszeitung können Sie sich nicht wehren. Dieser Werbung können Sie nicht separat widersprechen. Einziger Ausweg: Sie kündigen das Zeitungsabo.
Werbeunternehmen abmahnen
Erhalten Sie trotz deutlichem Hinweis weiter Werbepost, müssen Sie die werbenden Firmen zur Unterlassung auffordern. Dafür nutzen Sie am besten das Telefaxgerät und bewahren den qualifizierten Sendebericht auf. Oder Sie versenden das Schriftstück per Einschreiben. Wird Ihr Wunsch weiter ignoriert, können Sie Ihre Verbraucherzentrale informieren oder das betreffende Unternehmen selbst abmahnen. Die unverlangte Zusendung von Werbung stellt nämlich unter Umständen nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern kann auch in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen.
Ein gutes Wort beim Zusteller
Leider kann es sehr aufwendig werden, gegen jedes werbende Unternehmen vorzugehen. Teilweise können Sie auch einen Unterlassungsanspruch gegen den Zusteller haben. Dieser muss sich nämlich je nach Art der Werbung an entsprechende Verbotsaufkleber an Ihrem Briefkasten halten. Bevor Sie aber Abmahnungen versenden, können Sie zunächst Ihren Postboten oder Zeitungszusteller ansprechen. Bitten Sie diese persönlich darum, keine Werbung mehr einzuwerfen, können Sie mit etwas Glück Ihren Briefkasten künftig für die wichtige Post freihalten.
Stand: 03.12.2025
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