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Umzugshilfe trotz Kontaktbeschränkung wegen Corona

Jetzt umziehen?

Es kann sein, dass der Umzug ins neue Domizil gerade in die Corona-Zeit fällt. Welche Regeln gelten nun für Ihren Umzug?

Umzugshilfe trotz Kontaktbeschränkung wegen Corona

Rechtsfrage des Tages:

Wegen der Corona-Krise werden ansonsten alltägliche Gefälligkeiten problematisch. Dürfen Freunde und Bekannte noch bei einem Umzug helfen?

Antwort:

Der Wechsel einer Wohnung ist eine teure Angelegenheit. Und nicht jeder kann und mag sich ein Umzugsunternehmen leisten, um die Möbel von der alten in die neue Bleibe zu bringen. Da sind Freunde und Bekannte hochwillkommen, die sich als freiwillige Helfer anbieten. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen wird es allerdings schwierig, wenn Leute von außerhalb Ihres Haushalts helfen sollen. Und gilt eine Ausgangssperre, können Sie nur auf ein Umzugsunternehmen zurückgreifen.

Ein Umzug will gut geplant sein

Steht Ihr Umzug kurz bevor, haben Sie sich sicherlich schon reichlich Gedanken gemacht. Was muss mit und was kann entsorgt werden? Wie viele Kisten brauche ich? Und wer packt mit an? Gerade die letzte Frage kann nun zum Problem werden. Sicherlich haben Sie auch viele gute Freunde, die gerne beim Umzug helfen möchten. Aber dürfen sie das auch?

Umzug bei Ausgangssperre

Bei einer Ausgangssperre dürfen Sie Ihre Wohnung nur verlassen, wenn Sie einen triftigen Grund dafür haben. Ein Umzug dürfte sicherlich dazu zählen. Schwieriger ist es aber bei Ihren freiwilligen Helfern. Diese verrichten weder ihre Arbeit, noch machen sie einen Spaziergang oder versorgen sich mit Nahrungsmitteln. Gilt eine Ausgangssperre, dürfen Ihre Helfer nicht zum Anpacken anrücken.

Umzug bei Kontaktbeschränkung

Im Rahmen einer Kontaktbeschränkung dürfen im öffentlichen Raum nicht mehr als zwei Personen zusammenkommen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Stemmen Sie den Umzug mit Ihrer Familie? Dann dürfte das kein Problem sein. Sollen aber mehrere Freunde anrücken, verstößt dies gegen die Kontaktbeschränkung. Fragen Sie bei Ihrem Ordnungsamt nach. Manchmal werden Ausnahmen gewährt.

Umzugsunternehmen beauftragen

In vielen Fällen wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als auf ein Umzugsunternehmen zurückzugreifen. Berufliche Tätigkeiten bleiben erlaubt. Daher dürfen gewerbliche Umzugshelfer nach wie vor Ihrer Arbeit nachgehen. Dabei müssen sie natürlich die geltenden Hygienevorschriften und Vorsichtsmaßnahmen beachten. Die Alternative wäre lediglich, den Umzug zu verschieben.

Nutzen Sie die Vorteile

Können Sie sich ein Umzugsunternehmen leisten, genießen Sie die Vorteile. Vielleicht können Sie sich sogar zusätzlich zum Kistenschleppen einen Montageservice gönnen. Die fleißigen Helfer demontieren dann Ihre Möbel und bauen sie in Ihrem neuen Heim wieder auf. Und wundern Sie sich nicht. Viele Umzugsunternehmen haben eigene Regeln für diese besondere Zeit aufgestellt. So können Sie persönlich von Ihrem eigenen Umzug ausgeschlossen werden oder das Unternehmen fährt mit mehr Fahrzeugen, um den Mindestabstand zwischen den Mitarbeitern einzuhalten.

Wenn es nicht klappt …

Trotz Corona-Krise gilt: Vertrag ist Vertrag. Haben Sie einen gültigen Mietvertrag unterschrieben, beginnt dieser zur vereinbarten Zeit zu laufen. Die Miete müssen Sie zahlen, selbst wenn Sie noch gar nicht eingezogen sind. Müssen Sie Ihren Umzug tatsächlich verschieben, sollten Sie mit Ihrem alten und neuen Vermieter reden. Da gegebenenfalls auch Ihr Nachmieter und der Mieter Ihrer neuen Wohnung betroffen sein können, finden Sie vielleicht eine einvernehmliche Lösung.

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