zum Inhalt springen

Übelkeit im Taxi

Reinigung nötig

Egal, ob nach der Wiesn oder Partynacht: Wird einem schlecht, gibt es manchmal kein Halten mehr. Wer zahlt dann die Reinigung des Taxis?

Ein leuchtendes Taxischild bei Nacht.

Rechtsfrage des Tages:

Es kann am Bier liegen, am üppigen Essen oder an den wilden Karussellfahrten. So manchem Wiesngänger geht es nach dem Besuch des Festplatzes nicht gut. Insbesondere alkoholisiert sollten Sie auf keinen Fall in Ihr Auto steigen. Was aber, wenn Sie sich im Taxi übergeben müssen?

Antwort:

Auch wenn einst ein bayerischer Politiker die Ansicht vertrat, nach zwei Maß Bier sei ein Oktoberfestbesucher noch fahrtüchtig: Der bessere Rat ist, das Auto stehen zu lassen. Ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel können Sie sicher nach Hause bringen. Allerdings kann das Holpern im Auto einem überlasteten Magen den Rest geben.

Verschmutztes Taxi

Für Taxifahrer bedeutet die Wiesnzeit ein einträgliches Geschäft. Doch kein Fahrer hat es gern, wenn sich ein Fahrgast im Taxi übergibt. Rührt die Übelkeit von übermäßigem Alkoholkonsum her, stellt sich die Frage nach der Haftung für die Reinigungskosten. Tatsächlich hatte das Amtsgericht München über einen solchen Fall zu entscheiden (Urteil vom 02.09.2010, Aktenzeichen: 271 C 11329/10).

Geteiltes Leid

Das Gericht sah die Schuld bei beiden Beteiligten. Der Fahrgast musste dem Fahrer die Reinigungskosten sowie dessen Verdienstausfall zur Hälfte ersetzen. Da er angetrunken in das Taxi gestiegen sei, hätte er mit aufkommender Übelkeit rechnen müssen. Der Taxifahrer war aus Sicht des Gerichtes aber auch nicht ganz schuldlos.

Bitte anhalten!

Im Verfahren hatte sich nämlich herausgestellt, dass der Fahrgast auf seine Übelkeit hingewiesen hatte. Er bat den Taxifahrer, anzuhalten. Obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, fuhr er weiter. Da nicht geklärt werden konnte, wie dringlich diese Bitte formuliert wurde, ging das Gericht von einer Haftungsteilung aus.

Bescheid sagen

Dieses Urteil zeigt mal wieder, dass es auf den Einzelfall ankommt. Nutzen Sie nach dem Oktoberfest ein Taxi und Ihnen wird schlecht, sollten Sie den Fahrer sofort darauf hinweisen. Bestehen Sie darauf, dass er bei nächster Gelegenheit anhält. Tut er dies nicht, kann er auf den Reinigungskosten sitzenbleiben. Umgekehrt haften Sie für die Reinigung, wenn Sie trotz Übelkeit mitfahren und sich ohne Vorwarnung übergeben.

Stand: 01.01.2025

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: