
Rechtsfrage des Tages:
Ist das Haustier krank oder verletzt, ist die Sorge meist groß. Gut, wenn Sie einen verlässlichen Tierarzt an Ihrer Seite haben. Allerdings wird der Notfallbesuch beim Tierarzt bald deutlich teurer. Was ändert sich 2020?
Antwort:
Unfälle passieren immer und überall. Und auch ein Infekt kommt nicht stets zur üblichen Öffnungszeit der Tierarztpraxis. Wie bei Humanmedizinern auch bieten Tierärzte daher einen Notdienst an. Finanziell tragbar war das für viele Praxen in der Vergangenheit kaum. Ab dem 01. Januar 2020 gilt daher eine neue Gebührenordnung für Tierärzte(GOT), die teils deutlich höhere Kosten für Tierhalter nach sich ziehen wird.
Künftig fällt für Behandlungen während des Notdienstes eine Grundgebühr von 50 Euro an. Außerdem müssen Veterinäre nun mindestens den zweifachen Gebührensatz, in Einzelfällen sogar den vierfachen Gebührensatz, für Behandlungen während der Notsprechstunde abrechnen. Die Zeiten des Nachtdienstes verlängern sich und beginnen im kommenden Jahr bereits um 18 Uhr und enden um 8 Uhr des Folgetages. Der Beginn des Wochenendes verschiebt sich von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr.
Seitens der Politik wird gehofft, durch die Neuregelungen den tierärztlichen Notdienst auch in ländlichen Regionen besser zu gewährleisten.
Wichtig zu wissen: Die Gesetzesänderung betrifft allein tierärztliche Notdienstleistungen. Die Gebühren zu den regulären Sprechzeiten bleiben unverändert.
Mit einer Tierkrankenversicherung können Sie sich vor hohen Kosten schützen.