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Karfreitag: Feiertag in aller Stille

Ohne Musik & Tanz

Freuen Sie sich schon aufs Ostereiersuchen, fröhliche Familientreffen und Partyzeit? Am morgigen Karfreitag ist aber erstmal Ruhe angesagt.

Ein Junge sucht Ostereier im Wald.

Rechtsfrage des Tages:

Der morgige Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Das bedeutet nicht nur Ruhe und Stille, sondern verbietet auch einige Tätigkeiten. Was ist morgen erlaubt und was muss warten?

Antwort:

Karfreitag gilt nach biblischer Überlieferung als Todestag Jesu Christi und ist damit einer der wichtigsten christlichen Feiertage. Der Tag gilt daher, wie beispielsweise auch der Buß- und Bettag oder Allerheiligen, als besonders schützenswert. Die Feiertagsgesetze oder Verordnungen der Länder sprechen von stillen Feiertagen. An diesen Tagen sind in der Regel öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt, meistens auch öffentliche Sportveranstaltungen. 

Wohnort entscheidend

Die Regelungen der Feiertagsgesetze oder Verordnungen der Bundesländer fallen teilweise recht unterschiedlich aus. Beispielsweise gilt das Musik- und Tanzverbot in Hessen von Gründonnerstag 4:00 Uhr bis Ostersamstag 24 Uhr. Dort sind auch Veranstaltungen unter freiem Himmel untersagt, die nicht einen dem Feiertag entsprechenden ernsten Charakter haben. In Berlin gilt hingegen das "Partyverbot" nur am Karfreitag von 4:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Was bei Ihnen genau gilt, können Sie dem jeweiligen Feiertagsgesetz oder der entsprechenden Verordnung Ihres Bundeslandes entnehmen.

In den eigenen vier Wänden

Die gesetzlichen Regelungen zielen alle zunächst auf öffentliche Veranstaltungen und Lärmbelästigungen nach außen ab. Das Feiern eines Geburtstages oder einer privaten Party ist nicht generell untersagt. Allerdings müssen Sie in besonderem Maß darauf achten, dass keine laute Musik nach außen dringt und die Öffentlichkeit nicht belästigt wird. Wer am Karfreitag seine Nachbarn mit überlauter Musik stört, riskiert ein Bußgeld. Gesonderte Strafen brauchen Sie hingegen nicht zu befürchten, wenn auf Ihrer Privatfeier auch getanzt wird. Zwar ist in den meisten Vorschriften der Länder das Tanzen an diesen Tagen untersagt, jedoch ist davon nicht die Privatwohnung betroffen. 

Ruhe im Garten genießen

Je nach Wetter haben Sie vielleicht auch Lust auf ein wenig Gartenarbeit. Wie an jedem anderen Feiertag müssen Sie sich dann mit ruhigen Arbeiten begnügen. Rasenmäher, Kantenschneider und elektrische Heckenscheren sind nämlich tabu. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist der Einsatz besonders lauter Gerätschaften an Feiertagen bundesweit untersagt. Zumindest grundsätzlich in Wohngebieten, in denen die Anwohner vor geräuschvollen Belästigungen an Feiertagen und Sonntagen verschont bleiben sollen. Wollen Sie trotzdem in Ihrem Garten werkeln, dürfen Sie umgraben, Rosen schneiden oder Ihr Hochbeet bestücken. Aber bitte in aller Ruhe. Was noch wichtig ist? Eingeschränkte Tempolimits können auch an Feiertagen gelten. Gerade rund um Schulen finden Sie meist ein Tempolimit von 30 km/h an Werktagen. Dieses gilt auch, wenn an einem Werktag ein Feiertag ist. Also auch morgen heißt es dort: runter vom Gas.

Waschen, putzen, feudeln

Der Haushalt muss am Karfreitag nicht zum Erliegen kommen. Kein Gesetz verbietet es Ihnen, am Karfreitag zu waschen oder den Staubsauger zu schwingen. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, sollten Sie aber einen Blick in Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung werfen. Unter Umständen finden Sie dort eine Regelung, die lärmende Haushaltstätigkeiten an Feiertagen untersagt. Finden Sie keine solche Klausel, können Sie theoretisch loslegen. Allerdings sollten Sie Rücksicht auf die Befindlichkeiten anderer Hausbewohner nehmen.

Arbeit nur ausnahmsweise

In allen Bundesländern herrscht an gesetzlichen Feiertagen eigentlich ein Arbeitsverbot. Das bedeutet, dass Handwerksbetriebe und Büros in der Regel geschlossen bleiben müssen. Natürlich gibt es auch einige Ausnahmen. Denn beispielsweise öffentliche Verkehrsbetriebe, Polizei oder Krankenhäuser können schlecht ihre Arbeit komplett einstellen. In den besonders zugelassenen Bereichen ist das Arbeiten gestattet. Daher gibt es eine Fülle von Menschen, die sich nicht über einen arbeitsfreien Freitag freuen können. Das Gesetz sieht als Ausgleich aber zumindest einen Ersatzruhetag vor. Und viele Arbeitgeber zahlen einen finanziellen Ausgleich in Form einer Feiertagszulage.

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