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Wohin geht die Steuererklärung nach Umzug?

Welches Finanzamt?

Noch haben Sie etwas Zeit für Ihre Steuererklärung. Doch welches Finanzamt ist zuständig, wenn Sie zwischendurch umgezogen sind?

Eine Hand hält einen Stempel mit der Aufschrift: "Finanzamt" in die Kamera.

Rechtsfrage des Tages:

Sind Sie gerade umgezogen oder haben es in Kürze vor, müssen Sie so einiges organisieren. Auch Ihre anstehende Steuererklärung ist vom Umzug betroffen. Haben Sie die Stadt oder vielleicht sogar das Bundesland gewechselt, stellt sich die Frage nach dem zuständigen Finanzamt.

Antwort:

Ein Umzug in eine andere Stadt bringt viele Veränderungen mit sich. Wechseln Sie auch noch das Bundesland, kann einiges im Alltag anders ablaufen. Denken Sie beispielsweise auch daran, sich über die vielleicht etwas abweichenden Corona-Regeln zu informieren. Wird es Zeit für Ihre Steuererklärung, müssen Sie sich das zuständige Finanzamt suchen. Ist noch das Finanzamt am alten Wohnsitz zuständig oder geht Ihre Steuererklärung an das Finanzamt in der neuen Stadt?

Wohnsitz entscheidet

Die Antwort ist simpel. Für Ihre Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Dabei kommt es nur auf den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung an. Unerheblich ist, wo Sie in dem Zeitraum gewohnt haben, für den die Steuererklärung gilt. Nach Ihrem Umzug schicken Sie Ihre Unterlagen also an ein neues Finanzamt, sofern nun ein anderes zuständig ist. Welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie beispielsweise auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.

Erklärung vor Umzug

Haben Sie Ihre Erklärung schon vor dem Umzug abgegeben, ist gleichwohl das Finanzamt am neuen Wohnsitz zuständig. Sie sollten das alte oder das neue Finanzamt über Ihren Umzug informieren. Unter Umständen kann aber auch Ihr ursprüngliches Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten. Nämlich dann, wenn das neue Finanzamt zustimmt und es das Verfahren vereinfacht und zweckmäßig ist.

Was gilt bei Einspruch?

Haben Sie den Steuerbescheid schon vor Ihrem Umzug erhalten und Sie möchten nun aber vom neuen Wohnsitz aus Einspruch einlegen? Senden Sie den Einspruch besser an das alte Finanzamt. Schicken Sie ihn an das neue, ist die Fristwahrung nicht gesichert. Schließlich muss dieses Ihren Einspruch noch an das alte Finanzamt weiterleiten. Gerade wenn die Frist schon fast abgelaufen ist, kann das knapp werden. Geben Sie dabei aber Ihre neue Anschrift an. Läuft bereits das Einspruchsverfahren vor dem Wohnortwechsel, gilt das Gleiche wie bei der Abgabe der Steuererklärung.

Umzugskosten und Steuer

Vergessen Sie nicht, Quittungen und Belege rund um den Umzug aufzubewahren. Sind Sie aus beruflichen Gründen umgezogen, können Sie die Umzugskosten unter Umständen als Werbungskosten geltend machen. Aber auch Ihr Umzug aus rein privaten Gründen kann in Ihrer Steuererklärung Einzug halten. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Umzugskosten bis zu 4.000 € eine Steuerermäßigung bringen. Und hätten Sie es gewusst? Mussten Sie aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland ziehen, kann das Finanzamt sich an Nachhilfekosten für Ihre Kinder beteiligen.

 

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