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Spenden steuerlich absetzen

Gutes tun statt böllern

Möchten Sie mit einer Spende Gutes tun, können Sie selbst auch profitieren. Sie können nämlich bei der Steuer sparen.

Wunderkerzen werden bei Nacht angebrannt. Die Funken fliegen stimmungsvoll.

Rechtsfrage des Tages:

Vielleicht möchten Sie in diesem Jahr auf Böller und Raketen verzichten und das Geld lieber einem guten Zweck zuführen. Unter bestimmten Umständen können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen.

Antwort:

Im letzten Jahr musste das Silvesterfeuerwerk coronabedingt ausfallen. Auch wenn es in diesem Jahr bald mit dem Verkaufsstart von Feuerwerkskörpern los geht, verzichten vielleicht mehr Leute als sonst auf Raketen und Co. Das gesparte Geld können Sie einer wohltätigen Organisation zukommen lassen. Oder unterstützen Sie doch Ihren örtlichen Sportverein. Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können Sie zum Teil von der Steuer absetzen. Allerdings müssen Sie die Spende dem Finanzamt nachweisen.

Viele Möglichkeiten

Gutes zu tun ist gar nicht so schwer. Viele Organisationen oder Vereine sind auf finanzielle Unterstützung in Form von Spenden angewiesen. Gerade vor Weihnachten wird besonders intensiv an die Mildtätigkeit der Leute appelliert Aber auch nach den besinnlichen Feiertagen ist der Bedarf an Spenden ungebrochen. Im Internet können Sie sich über seriöse Organisationen informieren. Oder Sie fragen mal in der Kirchengemeinde, dem Tierheim oder Ihrem Sportverein an.

Spenden absetzen

Grundsätzlich sind in Deutschland bestimmte Spenden von der Steuer absetzbar. Voraussetzung ist, dass Ihre Spende an eine steuerbegünstigte Organisation wie beispielsweise die Kirche oder einen gemeinnützigen Verein geht. Als Privatperson können Sie bis zu zwanzig Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Der gespendete Betrag wird dann von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Entsprechend müssen Sie Ihre „Silvester-Spenden“ in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.

Aus freien Stücken

Um Ihre Spende beim Finanzamt geltend machen zu können, müssen Sie diese freiwillig und ohne eine Gegenleistung erbringen. Sie muss steuerbegünstigten Zwecken dienen und an eine steuerbegünstigte Organisation gehen. Letztlich brauchen Sie auch noch eine Zuwendungsbestätigung. Bei Spenden bis 300 Euro reicht ein Spendennachweis.

Spendennachweis 

Spenden Sie einen größeren Betrag, benötigen Sie eine Spendenbestätigung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei Kleinbetragsspenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt auch eine Buchungsbestätigung, z. B. eine Kopie Ihres Kontoauszugs. Dort müssen Sie aber Ihren Namen und Ihre Kontonummer sowie den Empfänger, den Betrag und den Buchungstag vermerken. Daneben brauchen Sie noch einen Beleg des Empfängers mit Angaben über den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerfreistellung der Organisation und die Angabe, dass es sich um eine Spende handelt. Übrigens: Das Finanzamt erkennt mittlerweile auch Spendennachweise über das Bezahlsystem PayPal an. In Katastrophenfällen oder dem Krieg in der Ukraine akzeptiert das Finanzamt meist auch einen einfachen Nachweis bei höheren Spenden auf ein Sonderkonto innerhalb eines festen Zeitraums.

Nur eine Person

Wollen Sie eine bestimmte Person mit Ihrem Geld unterstützen, funktioniert die steuerliche Geltendmachung nicht. Diese Beträge können Sie nicht als Sonderausgaben absetzen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, Ihre finanzielle Unterstützung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Wer beispielsweise einem Flüchtling Unterschlupf in seiner Wohnung bietet, kann einen bestimmten Betrag als Unterhaltsleistung in der Anlage „Unterhalt“ geltend machen. Dafür müssen Sie in einer Verpflichtungserklärung bestätigen, dass Sie für alle Kosten des Lebensunterhalts für die aufgenommene Person aufkommen. Heben Sie daher Quittungen und Bons als Belege auf.

 

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