Aktuelle Rechtsfrage:
Wollen Sie kostbaren Schmuck oder wichtige Dokumente sicher verwahren, können Sie ein Bankschließfach mieten. Wer haftet aber, wenn aus dem Schließfach etwas wegkommt?
Antwort:
In Zeiten der steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen sind Bankschließfächer gefragter denn je. Auch wenn Bankraub oder Einbrüche in Bank-Tresorräume eher selten vorkommen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wer im Falle eines ausgeräumten Schließfachs die Haftung trägt. Zu denken ist zunächst an den Versicherungsschutz.
Automatische Versicherung
Bankschließfächer sind in der Regel nicht standardmäßig versichert. Manche Banken bieten einen automatischen Versicherungsschutz an, dessen Kosten im Mietpreis enthalten sind. Da hier die Bank in der Regel aber allenfalls einen Minimalschutz gewährt, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Mietvertrag über das Schließfach genau lesen. Achten Sie dabei auch auf die Deckungssumme. Möchten Sie höhere Summen schützen, sollten Sie eine zusätzliche Schließfachversicherung abschließen.
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Schutz durch Hausrat- oder Schließfachversicherung?
Eine weitere Möglichkeit ist die Absicherung über die Hausratversicherung. Eine sogenannte Außenversicherung, beispielsweise für Bankschließfächer, ist in modernen Hausratversicherungen bereits enthalten.
Möchten Sie besonders hohe Werte einlagern, ist eine seperate Schließfachversicherung besser geeignet.
Was Sie beachten sollten: Der Schutz über die Hausratversicherung entfällt, wenn eine seperate Kundenschließfachversciehrung besteht.
Versichert sind bei beiden Versicherungen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub.
Was war drin?
Ist der richtige Ansprechpartner in einem Schadenfall gefunden, ist die nächste Hürde zu nehmen. Sie müssen nämlich nachweisen, was tatsächlich weggekommen ist. Sinnvoll kann es daher sein, sämtliche Wertgegenstände im Schließfach genau aufzulisten. So steigern Sie Ihre Chancen, einen angemessenen Ersatz bekommen zu können.
Stand: 12.03.2026
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