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Wertsachen & Co.: sicher im Bankschließfach

Wer haftet, wenn ...?

Bankschließfächer bieten Kunden eine große Sicherheit. Wenn aber doch mal etwas passiert, sollten Sie die richtige Versicherung haben.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie kostbaren Schmuck oder wichtige Dokumente sicher verwahren, können Sie ein Bankschließfach mieten. Wer haftet aber, wenn aus dem Schließfach etwas wegkommt?

Antwort:

In Zeiten von Minuszinsen und der steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen sind Bankschließfächer gefragter denn je. Auch wenn Bankraub oder Einbrüche eher selten vorkommen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wer im Falle eines ausgeräumten Bankfachs die Haftung trägt. Zu denken ist zunächst an den Versicherungsschutz.

Automatische Versicherung

Bankschließfächer sind in der Regel nicht standardmäßig versichert. Manche Banken bieten einen automatischen Versicherungsschutz an, dessen Kosten im Mietpreis enthalten sind. Da hier die Bank in der Regel aber allenfalls einen Minimalschutz gewährt, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Mietvertrag über das Schließfach genau lesen. Achten Sie dabei auch auf die Deckungssumme. Möchten Sie mit einem besseren Schutz vorsorgen, sollten Sie eine zusätzliche Schließfachversicherung abschließen. Das gilt insbesondere, wenn Sie besonders wertvolle Gegenstände weit über der eigentlich versicherten Deckungssumme deponieren wollen.

Schutz durch Hausratversicherung

Eine weitere Möglichkeit ist die Absicherung über die Hausratversicherung. Eine sogenannte Außenversicherung, beispielsweise für Bankschließfächer, ist aber in den Grundpolicen meist nicht enthalten. Diesen Schutz müssen Sie gesondert vereinbaren. Möchten Sie besonders hohe Werte einlagern, ist eine Schließfachversicherung besser geeignet. Die Deckungssumme der Hausratversicherung ist in diesem Fall häufig zu niedrig. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Versicherungen nicht oder im Zweifel nur begrenzt für Bargeld im Schließfach eintreten.

Langfinger und Hochwasser

Versichert sind bei beiden Versicherungen Einbruch, Raub, aber auch Naturereignisse wie Feuer oder Überschwemmungen. Die Haftung der Bank kommt nur in Betracht, wenn dieser ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Bei Raub, Einbruch oder auch Naturkatastrophen ist eine Haftung des Geldinstituts in der Regel ausgeschlossen. Achtung! Schauen Sie mal in Ihrer Versicherungspolice nach, ob auch Elementarschäden abgesichert sind.

Was war drin?

Ist der richtige Ansprechpartner in einem Schadenfall gefunden, ist die nächste Hürde zu nehmen. Sie müssen nämlich nachweisen, was tatsächlich weggekommen ist. Sinnvoll kann es daher sein, sämtliche Wertgegenstände im Schließfach genau aufzulisten und zu fotografieren. Sammeln Sie die Kaufbelege und nehmen Sie einen vertrauenswürdigen Zeugen mit, wenn Sie das Schließfach befüllen. So steigern Sie Ihre Chancen, einen angemessenen Ersatz bekommen zu können.

 

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