
Rechtsfrage des Tages:
Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Was bedeutet das? Und was ist Mehrwertsteuer eigentlich?
Antwort:
Seit über 13 Jahren gilt in Deutschland der Mehrwertsteuersatz von 19 % bzw. der ermäßigte Satz von 7 %. Zum 1. Juli 2020 soll der Mehrwertsteuersatz nun wieder auf 16 % und 5 % reduziert werden. Für Verbraucher bedeutet dies möglicherweise eine Senkung der Lebenshaltungskosten. Unternehmen stellt die geplante Senkung vor große Aufgaben.
Mehrwertsteuer – Umsatzsteuer: Was ist was?
Mit der Umsatzsteuer müssen Unternehmen Dienstleistungen und Warenlieferungen besteuern. Sie fällt immer dann an, wenn im Inland Dienstleistungen erbracht oder Waren verkauft werden. Unternehmen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 % auf ihre Rechnungen zu erheben und auszuweisen. Die eingenommene Steuer führt das Unternehmen an das Finanzamt ab. Umgekehrt rechnen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die selbst gezahlte Umsatzsteuer dagegen, erhalten diese also vom Finanzamt erstattet. Als Verbraucher bekommen Sie von diesem Vorgang eigentlich kaum etwas mit. Sie zahlen im Laden oder Online-Handel den ausgewiesenen Preis. Erstattet bekommen Sie die Umsatzsteuer nicht. Und was ist die Mehrwertsteuer? Die Antwort ist simpel: das Gleiche. Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Begriff für die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf Leistungen erhebt und die Vorsteuer, die es selbst zahlt. Beide Begriffe meinen dieselbe Steuerart nur aus unterschiedlichen Blickrichtungen. Der Begriff Mehrwertsteuer fasst im allgemeinen Sprachgebrauch die unterschiedlichen Namen zusammen.
Welcher Steuersatz gilt bisher?
Schauen Sie doch nach Ihrem nächsten Einkauf Ihren Kassenbon mal genauer an. Sie werden unten die Mehrwertsteuer ausgewiesen finden. Manche Artikel werden mit 19 % besteuert, andere mit 7 %. Welche Ware oder Dienstleistung mit welchem Steuersatz besteuert wird, ist nicht so einfach zu unterscheiden. Grob gesagt fällt der reduzierte Steuersatz beispielsweise für Sport- und Kulturveranstaltungen sowie für Lebensmittel des Grundbedarfs wie Milch oder Brot an. Auch hier gibt es aber feine Unterschiede. Während auf Kuhmilch derzeit noch 7 % erhoben werden, sind es bei Sojamilch 19 %.
Was ist geplant?
Die deutsche Wirtschaft und auch die Verbraucher haben in der Corona-Krise erheblich gelitten. Die Bundesregierung hat nun ein Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, das die Wirtschaft wieder ankurbeln soll. Ein Bestandteil ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 % beziehungsweise 5 %. Starten soll die gesenkte Mehrwertsteuer ab dem 01. Juli 2020 und zunächst bis Ende des Jahres gelten.
Was bedeutet die Senkung für Verbraucher?
Es kommt darauf an, wie die Unternehmen mit der Senkung der Mehrwertsteuer umgehen werden. Bleibt der Preis gleich, handelt es sich um eine (versteckte) Preiserhöhung. Der Kunde zahlt genauso viel wie früher, merkt also keinen Unterschied. Das Unternehmen muss aber vom Verkaufspreis weniger Mehrwertsteuer abführen und macht dadurch ein Plus. Viele große Unternehmen haben bereits zugesichert, die gesenkte Mehrwertsteuer an die Kunden weiterzugeben und daher die Verkaufspreise zu senken. Aufgrund der prozentual aber geringen Senkung wird sich diese eher bei hochpreisigen Waren und Gewerken bemerkbar machen. Bei einer Tüte Milch zu 99 Cent wird die Ersparnis von 2 Cent sich kaum im Portemonnaie bemerkbar machen.
„Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer“
Was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Werbeversprechen? Für den Kunden bedeutet die Rabattaktion einen Nachlass in Höhe von 19 % beziehungsweise demnächst 16 %. Es steht aber nicht in der Macht eines Unternehmens, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Aus dem reduzierten Kaufpreis müssen Händler dennoch die jeweils geltende Mehrwertsteuer ausweisen und abführen. Für wie lange es dann künftig demnächst tatsächlich 16 % sein werden, bleibt abzuwarten. Jedenfalls würde diese Werbeaktion dem Kunden zunächst einen geringeren Rabatt bescheren.