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Alles rund um die Mehrwertsteuer

7 oder 19 Prozent

Die Mehrwertsteuer war in den letzten Jahren immer wieder in der Diskussion. Für was genau ist diese Steuer und wie betrifft sie Verbraucher?

Eine Frau prüft einen Kassenbon. Dazu lehnt sie sich über ihren Einkaufswagen mit frischem Obst und Wasser.

Rechtsfrage des Tages:

Ob die Senkung der Mehrwertsteuer während der Pandemie, die Diskussion von Mehrwertsteuersätzen für bestimmte Waren oder Rabattaktionen von Möbelhäusern: Die Mehrwertsteuer ist auch bei Verbrauchern immer wieder Thema. Wer zahlt diese Steuer und wie läuft die Erhebung ab?

Antwort:

Seit über 16 Jahren gilt in Deutschland der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent beziehungsweise der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung diesen für eine gewisse Zeit wieder auf 16 Prozent bzw. 5 Prozent reduziert. Jetzt ist alles wieder beim Alten. Auch in der Gastronomie wurde der ermäßigte Steuersatz nicht beibehalten. Dies betrifft eigentlich erst einmal die Unternehmer. Aber auch Verbraucher bekommen die Schwankungen zu spüren.

Umsatzsteuer – Vorsteuer

Mit der Umsatzsteuer müssen Unternehmen Dienstleistungen und Warenlieferungen besteuern. Sie fällt immer dann an, wenn im Inland Dienstleistungen erbracht oder Waren verkauft werden. Unternehmen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent oder den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf ihre Rechnungen zu erheben und auszuweisen. Die eingenommene Steuer führt das Unternehmen an das Finanzamt ab. Umgekehrt rechnen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die selbst gezahlte Umsatzsteuer dagegen, erhalten diese also vom Finanzamt erstattet. Als Verbraucher bekommen Sie von diesem Vorgang eigentlich kaum etwas mit. Sie zahlen im Laden oder Online-Handel den ausgewiesenen Preis. Erstattet bekommen Sie die Umsatzsteuer nicht.

Und Mehrwertsteuer?

Und was ist die Mehrwertsteuer? Die Antwort ist simpel: das Gleiche. Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Begriff für die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf Leistungen erhebt und die Vorsteuer, die es selbst zahlt. Beide Begriffe meinen dieselbe Steuerart, nur aus unterschiedlichen Blickrichtungen. Der Begriff Mehrwertsteuer fasst im allgemeinen Sprachgebrauch die unterschiedlichen Namen zusammen. Rechtlich korrekt taucht der Begriff der Mehrwertsteuer eigentlich auf EU-Ebene auf.

7 oder 19 Prozent?

Schauen Sie doch nach Ihrem nächsten Einkauf Ihren Kassenbon mal genauer an. Sie werden unten die Mehrwertsteuer ausgewiesen finden. Manche Artikel werden mit 19 Prozent besteuert, andere mit 7 Prozent. Welche Ware oder Dienstleistung mit welchem Steuersatz besteuert wird, ist nicht so einfach zu unterscheiden. Grob gesagt fällt der reduzierte Steuersatz beispielsweise für Sport- und Kulturveranstaltungen sowie für Lebensmittel des Grundbedarfs wie Milch oder Brot an. Auch hier gibt es aber feine Unterschiede. Während auf Kuhmilch derzeit noch 7 Prozent erhoben werden, sind es bei Sojamilch 19 Prozent. Über eine Änderung wird in der Politik seit einiger Zeit diskutiert.

Ermäßigung für Gastronomie

Um insbesondere die Gastronomie zu entlasten, wurde vor einiger Zeit eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes unter anderem in der Gastronomie beschlossen. Eigentlich sollte bereits ab dem 01.07.2021 für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gelten. Die Ermäßigung auf 7 Prozent wurde jedoch bis Ende 2023 verlängert. Seit dem 1. Januar 2024  ist es damit allerdings wieder vorbei. Trotz erheblichem Gegenwind wurde der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19 Prozent angehoben.

Nachteil für Kunden?

Ob auch Verbraucher von einer dauerhaften Mehrwertsteuersenkung profitieren oder umgekehrt unter einer Erhöhung leiden müssen, kommt darauf an. Es ist nämlich Sache des Unternehmens, die Preise für Produkte und Dienstleistungen zu gestalten. So kann es passieren, dass Verbraucher von einer Mehrwertsteuersenkung nichts bemerken, wenn der Unternehmer die Senkung nicht an seine Kunden durch eine Preisreduzierung weitergibt. Wahrscheinlicher ist es aber, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer, beispielsweise aktuell in der Gastronomie, zu einer Preiserhöhung und damit zu steigenden Kosten für Verbraucher führen wird.

Mehrwertsteuer geschenkt?

Was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Werbeversprechen? Für den Kunden bedeutet die Rabattaktion einen Nachlass in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent. Es steht aber nicht in der Macht eines Unternehmens, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Aus dem reduzierten Kaufpreis müssen Händler dennoch die jeweils geltende Mehrwertsteuer ausweisen und abführen. Da aber sicherlich jeder Kunde gerne „Steuern“ spart, ist dieses Versprechen sicherlich sehr werbewirksam.

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