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Selbständig als Friseur

So können Sie mobil arbeiten

Um als Friseur erfolgreich zu sein, braucht es nicht immer einen teuren Salon. So einfach ab ins Auto geht allerdings auch nicht.

Rechtsfrage des Tages:

Wer als Friseur seinen Meister gemacht hat, möchte sich meist auch selbständig machen. Einen Salon anzumieten und auszustatten bedeutet aber hohe Investitionskosten. Unter welchen Voraussetzungen dürfen mobile Friseure tätig werden?

Antwort:

Das Dienstleistungsgewerbe hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Früher war ein Haarschnitt unumgänglich mit einem Besuch im Friseursalon verbunden. Heute bieten immer mehr mobile Friseure ihre Dienste beim Kunden zu Hause an. Ein Meistertitel ist dafür anders als früher nicht mehr notwendig. Allerdings brauchen sie einen Reisegewerbeschein und sind in der Werbung deutlich eingeschränkt.

Meistertitel entbehrlich

Früher war es für einen mobilen Friseurdienst zwingend vorgeschrieben, dass der Friseur einen Meistertitel vorweisen kann. Damit einher geht die notwendige Eintragung in der Handwerksrolle. Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2003 ist diese Voraussetzung weggefallen. Tragen Sie sich mit dem Gedanken, sich als mobiler Friseur selbständig zu machen, sollten Sie aber schon etwas Berufserfahrung gesammelt haben. Schließlich stehen Ihnen keine Kollegen zur Seite, die Ihnen mal behilflich sein können.

Reisegewerbekarte notwendig

Als mobiler Friseur benötigen Sie keinen Gewerbeschein, müssen aber eine Reisegewerbekarte beantragen. Zuständig ist das örtliche Ordnungsamt. Erkundigen Sie sich dort, welche Unterlagen notwendig sind und beachten Sie die Bearbeitungsdauer, die zwischen vier und sechs Wochen liegen kann. Halten Sie Ihre Reisegewerbekarte in Händen, sollten Sie sie sorgfältig im Portemonnaie verstauen. Sie müssen sie nämlich unterwegs immer dabei haben und auf Verlangen vorzeigen können.

Werbung nur eingeschränkt

Auch wenn Sie als mobiler Friseur viele wirtschaftliche Vorteile in Anspruch nehmen können, so gibt es doch auch Einschränkungen. Anders als ein Friseur mit Salon dürfen Sie kaum Werbung für Ihr Unternehmen machen. So dürfen Sie Kunden nicht ausdrücklich auffordern, Ihre Dienste in Anspruch zu nehmen. Der Aufbau eines Kundenstammes kann daher am Anfang recht schwerfallen. Setzen Sie vor allem auf Mundpropaganda und erarbeiten Sie sich durch Sorgfalt einen guten Ruf. Verstoßen Sie gegen das Werbeverbot, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.

Gut versichert

Da Sie selbständig tätig sind, müssen Sie keine Sozialabgaben zahlen. Dadurch sind Sie aber beispielsweise auch nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen Sie nicht. Daher sollten Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit beraten lassen, welche Versicherungen zu Ihrem eigenen Schutz sinnvoll sind. Ob Sie in die Rentenversicherung einzahlen müssen oder Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen müssen, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Förderung nutzen

Grundsätzlich bietet die Bundesagentur für Arbeit Förderzuschüsse für Existenzgründer. Erkundigen Sie sich, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können. Denn auch wenn Sie keinen teuren Salon ausstatten müssen: Ein Auto und eine gewisse Ausstattung für Ihren mobilen Salon müssen Sie sich besorgen.

 

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